Tagelöhner bezahlen

Hallo,

mal angenommen, man benötigt ausnahmnsweise mal für einen Tag einen Tagelöhner. Wie müsste man diesen bezahlen? Muss man den Tagelöhner mit Lohnsteuerkarte und SV-Ausweis als Angestellten komplett erfassen und dann als Kurzzeitarbeiter abrechnen? Oder kann man einfach den Verdienst (z.B. 60€ für einen Tag) aus der Kasse nehmen, ins Kassenbuch eintragen und den Tagelöhner formlos quittieren lassen?
Noch unsinniger wäre die Abrechnung über Lohnsteuerkarte, wenn nur einmalig zwei Stunden gearbeitet wird.
Wie sind solche Fälle OFFIZIELL geregelt?

Mit freundlichen Grüßen
Tilo

Oder kann man einfach den Verdienst (z.B. 60€ für einen Tag)
aus der Kasse nehmen, ins Kassenbuch eintragen und den
Tagelöhner formlos quittieren lassen?

Glaubst Du in Deutschland is so etwas möglich??

Ich würde sagen es handelt sich um eine kurzfristige BEschäftigung:

http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

Servus Tilo,

der Begriff „Tagelöhner“ legt nahe, dass dieser die Tätigkeit berufsmäßig ausübt. Dann handelt es sich nicht um eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung.

Abrechnung über Lohnsteuerkarte, Regelbeiträge zur Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung.

Es sei denn, der Mensch ist nicht weisungsgebunden tätig. Dann kanns anders aussehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich würde mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen, da die meines Wissens eine Vermittlung von sogenannten „Tagelöhnern“ anbieten.
Ich denke die können dann auch informieren wie die Bezahlung abläuft.

Gruß Andi

Oder kann man einfach den Verdienst (z.B. 60€ für einen Tag)
aus der Kasse nehmen, ins Kassenbuch eintragen und den
Tagelöhner formlos quittieren lassen?

Glaubst Du in Deutschland is so etwas möglich??

Ich würde sagen es handelt sich um eine kurzfristige
BEschäftigung:

Wenn im Extremfall einer also nur mal für eine Stunde beschäftigt wird, dann müsste man den mit allem drum und dran in die Lohnabrechnung aufnehmen, Sozialbeiträge abführen, ihn in der Jahreslohnsteuerabrechnung berücksichtigen usw. Das steht doch in keinem Verhältnis zum Nutzen. Sollte es hier wirklich keine vernünftige Abrechnungsmöglichkeit geben, dann ist das ein Grund für Schwarzarbeit.

Gruß
Tilo

Servus,

eine Tätigkeit für nur eine Stunde (z.B. ein Grab ausheben oder einen Kirschbaum abernten) wird in der Regel kaum weisungsgebunden sein. Damit fällt SV-Pflicht weg und die Versteuerung ist Sache des Auftragnehmers.

Für Beschäftigungsverhältnisse, bei denen der Arbeitgeber nicht Unternehmer ist (Fensterputzen, Babysitting etc.) siehe das Stichwort „Haushaltsscheck“ - eine einfachere Abrechnung kann man sich nicht gut vorstellen.

Ferner die Myriaden von regelrecht in die Selbständigkeit gedrängten Langzeitarbeitslosen, die sich mit irgendwelchen „Sörviss“-Unternehmen über Wasser halten wollen: Auch die findet man ohne weiteres Suchen.

Es gibt überhaupt keinen Grund für Schwarzarbeit. Und je weniger davon geleistet wird, desto billiger wird das Umlageverfahren „Steuern“ und „Sozialversicherung“ für alle zusammen.

In diesem Sinn

MM