Hallo,
mal angenommen, man benötigt ausnahmnsweise mal für einen Tag einen Tagelöhner. Wie müsste man diesen bezahlen? Muss man den Tagelöhner mit Lohnsteuerkarte und SV-Ausweis als Angestellten komplett erfassen und dann als Kurzzeitarbeiter abrechnen? Oder kann man einfach den Verdienst (z.B. 60€ für einen Tag) aus der Kasse nehmen, ins Kassenbuch eintragen und den Tagelöhner formlos quittieren lassen?
Noch unsinniger wäre die Abrechnung über Lohnsteuerkarte, wenn nur einmalig zwei Stunden gearbeitet wird.
Wie sind solche Fälle OFFIZIELL geregelt?
Mit freundlichen Grüßen
Tilo