Tagesgeld wechseln: Zinsen? Freistellungsauftrag?

Hallo,

ich habe ein Tagesgeldkonto, bei welchen die Zinsen im Vergleich zu anderen mittlerweile recht niedrig sind.

Nun überlege ich zu wechseln… Dies sollte ja der Sinn/Vorteil eines Tagesgeldkontos sein… Nun hab ich dazu noch einen prinzipiell Frage… Nehmen wir an, dass Konto war eine zeitlang mit dem Zinssatz 2,6%. Seit der letzten Zinsgutschrift ist nun schon eine Zeit vergangen.

  1. Was passiert nun wenn ich die Gelder auf ein andere Konto transferiere? Bekomme ich dann zu einem späteren Zeitpunkt, dann die noch „mir zustehenden“ Zinsen? Oder ist die Frage schon verkehrt gestellt.

  2. Was passiert mit dem Freistellungsauftrage. Nehmen wir an, der war bei 200 Euro,… und wurde zu 132,86 z.B. ausgesschöpft. Gilt dann bei dieser Bank noch der 200 Euro Freistellungsauftrag… oder muss ich den dann dementsprechend dort senken… Oder ist bei Kündigung automatisch der notwendige „eingestellt“

Viele Grüße

Rudi

Hallo,
Ihre Frage beantworte ich gerne:

zu 1.) Selbstverständlich stehen Ihnen die Zinsen bis zur Kontoauflösung bzw. Transfer auf ein anderes Institut zu. Diese Zinsen bekommen Sie auch, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Dies kann beispielsweise bei der Postbank so sein.

zu 2.) Sie haben es richtig erkannt. Den Freistellungsauftrag müssen Sie bei Ihrer bisherigen Bank senken und zwar auf die Höhe der bekommenen Zinszahlungen. Bei der anderen Bank können Sie dann einen neuen Freistellungsauftrag stellen und müssen hierbei sämtliche bei anderen Instituten bereits bestehende bzw. ausgeschöpfte Freistellungsaufträge berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Frdl. Grüße

Goldig

Hallo,

erst mal vielen Dank für die Antwort.

Da stellt sich für mich gleich eine weitere Frage. Wenn ich nun bei der vorherigen Bank das Konto kündige… wird dann der Freistellungsauftrag automatisch auf die bisherige Summe der verbrauchten Gelder gesetzt… oder geht da auf diese Weise u.U. noch etwas verloren?

Vielen Dank

Hallo,

die Bank „verbraucht“ die Freistellung nur in Höhe des zugeflossenen Zinsertrages. Da geht also nichts verloren.

Goldig

Tipp: sofort bei der neuen Bank den noch verbliebenen Freistellungsauftrag einreichen, damit die Bank die Abgeltungssteuer erst gar nicht an den Fiskus überweist. Der abgeführte Betrag müßte sonst später über die Steuererklärung wieder geltend gemacht werden