Tagesmutter in mietwohnung/eigentumswohnung?

hallo,

kann man als tagesmutter einfach so in einer mietwohnung 3 kinder halbtags betreuen, oder muss hierfür der vermieter zustimmen? was ist mit den nachbarn?

bei eigentumswohnung: was gilt hier?

macht es einen unterschied ob ich vollzeit 5 kinder oder halbtags (oder gar noch weniger) 3 kinder betreue?

wer weiss hier bescheid?

vlg

Hallo, leider weiß ich da nicht genau Bescheid, da wäre es vllt. besser einen Anwalt mit Mietrecht zu befragen. Ich habe das Glück und betreue Kinder in einem Haus, das meiner Familie gehört und die Hausbewohner sind da auch sehr nett. Oder vllt. einfach auch mal beim Jugendamt nachfragen, die können da evtl. auch helfen.

Tut mir leid, dass ich da nicht weiterhelfen kann.

Ich wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg.

Herzliche Grüße
Marion Ostheimer

Hallo Susann27,

nun, grundsätzlich ist eine gewerbliche Tätigkeit in Miet-Privat-Wohnungen nicht zulässig … normalerweise steht dies auch so in Mietverträgen bzw. Hausordnung.
In vielen Fällen bekommt man das als Eigentümer oder Nachbar gar nicht mit.
Bei Kinder-Betreuung sieht das natürlich etwas anders aus … spielen, rennen, etc. wird von vielen als „Krach“ ampfunden und wird in vielen Fällen auch zu Diskussionen bei Mieter/Eigentümer-Versammlung führen. Und wenn am Ende sich jemand gestört fühlt, dann müssen Sie die Betreuungs-Tätigkeit aufgegeben, weil Sie sonst eventuell eine Kündigung riskieren.
Ich würde hier vorab das Gespräch mit dem Eigentümer + Nachbarn suchen und dann mal sehen, wie die Reaktion ist !
Die Anzahl der Kinder spielt aus meiner Sicht keine Rolle. Wichtiger ist, ob Sie dafür Geld bekommen oder als Freundin, Oma, Nachbarin ab und zu als Baby-Sitter einspringen … das wäre dann nämlich Privt-Sphäre und unterliegt keinerlei Informationspflicht !

Viele Grüße
Michael

Hallo, als Tagesmutter muss man ja beim Jugendamt gemeldet sein. Ohne eine Meldung und Prüfung o.ä. kannst du nicht Tagesmutter werden. Und die wissen sicherlich auch, ob man den Vermieter um Erlaubnis fragen muss. ich weiß es leider nicht. Gruß Uli

Hallo Susan,

wie das in Mietwohnungen ist, kann ich Dir nicht sagen, diese Situation hatte ich noch nicht, aber warum sollte es in einer Eigentumswohnung ein Problem sein?

Solche rechtlichen Dinge konnte ich immer ganz gut bei der zuständigen Gemeinde klären die wissen, welche Abteilung, bei uns war es das Jugendamt, für Tagesmütter zuständig ist und dort gibt man Dir bestimmt gerne Auskunft und kann gegebenenfalls auch bei Unstimmigkeiten mit dem Vermieter helfen.

Herzliche Grüße, Monika

Hallo,

dabei handelt es sich um ein „Gewerbe mit Kundenverkehr“. Das muß auf jeden fall angemeldet und von allen Eigentümern bzw. vom Vermieter und den anderen Eigentümern genehmigt werden.
Da macht die Menge der Kinder kein Unterschied.

Gruß,
Andreas

Hallo Susann,

es ist schon ein Unterschied ob nur 3 Kinder halbtags oder 5 Kinder Vollzeit betreut werden.
Ich habe mit meinem Vermieter die Betreuung abgesprochen. Es wurde zb vereinbart, dass ich eine höhere Nebenkostenpauschale (Müllgebühren etc.) bezahle.
Bei 5 Kindern Vollzeit kann auch schon mal ein Veto eingelegt werden. Dann kommt es immer darauf an, was es für eine Wohnung ist und in welchem Stock die Wohnung liegt, oder vielleicht ist es ein Haus, das angemietet wurde.

Bei einer Eigentumswohnung liegt die Sachlage etwas anders. Da muß man in die Unterlagen schauen, ob die anderen Eigentümer eventuell ein Mitspracherecht haben. Häufig wird auf der Versammlung darüber dann abgestimmt.

lg,

Hallo,

bei gemieteten Räumen muss der Vermieter darüber informiert sein und auch sein ok geben. Bei Eigentum gibt es ein Urteil vom BGH vom 13.7. müsstetst du mal schauen. Ich mein mich aber zu erinnern, dass 3/4 der Eigentümer damit einverstanden sein müssen.

Jetzt kommt es noch darauf an, ob es sich um deine Wohnung handelt, denn dann musst du nur die Auflagen des Jugendamtes durchführen. Solltest du aber extra dafür Räume anmieten, dann müsstest du noch eine Nutzungsänderung beim Bauamt stellen. Doch welche Auflagen es gibt, ist von Land zu Land und Kommune zur Kommune anders. I. d. R. bestehen keine Auflagen bei einer TaMu bis 5 Kinder und das wäre ja bei dir der Fall.

Doch dein Jugendamt oder Verein müsste dir darüber genauere Auskünfte geben. Sollten die selber nicht wissen, welche baurechtliche Maßnahmen durchgeführt werden müssten. Melde die beim Bauamt und mache vielleicht einen Termin aus.

VG

Hallo, meines Wissens, muss man eine Genehmigung haben ,als Unternehmen anmelden, egal ob Mietwohnung oder Eigentum man muss auch dort Anfragen egal beim Vermieter oder Eigentümer. Jugenamt gibt sicher Auskunft,denn man kann sich nicht ohneweiteres Tagesmutter nennen.

Gruss
hallo,

kann man als tagesmutter einfach so in einer mietwohnung 3
kinder halbtags betreuen, oder muss hierfür der vermieter
zustimmen? was ist mit den nachbarn?

bei eigentumswohnung: was gilt hier?

macht es einen unterschied ob ich vollzeit 5 kinder oder
halbtags (oder gar noch weniger) 3 kinder betreue?

wer weiss hier bescheid?

vlg

Hallo Susann,
du kannst in deiner Wohnung Kinder tagsüber betreuen der Vermieter hat damit nichts zu tun es ist ja deine Wohnung.Hast du genug Platz und wie alt sind die Kids?
Bist du als Tagesmutter vom Jugendamt bestätigt,wenn ja ist alles ok.
Viel Spaß mit den Kleinen Rackern

hallo,

es ist bei uns so dass mein schwiegervater in spe unser vermieter in einem mehrfamilienhaus ist. die anderen parteien gehören anderen vermietern.

die qualifizierung strebe ich an, heisst ich würde gerne im dezember damit beginnen. wir haben hier knapp 110%, allerdings nur ein kinderzimmer, das meine tochter bewohnt. dazu ein großes wohnzimmer und unser schlafzimmer plus garten. ich hoffe das reicht und das klappt alles :smile:

lg

der vermieter wäre auch der schwiegervater in spe, allerdings wohnen in dem haus noch andere parteien.

die genehmigung vom ja bzw. die qualifizierung würde ich gerne im dezember beginnen, aber nur wenn wirklich alles klappt.

wir haben hier etwa 100qm, davon ein großes wohnzimmer, unser schlafzimmer und das zimmer unserer tochter, dazu ein kleiner garten. ich hoffe das klappt alles.

hallo,

na ich hoffe mal dass das gut geht. mein schwiegervater in spe vermietet uns die wohnung, die knappe 100qm hat, dafür aber nur 3 zimmer +küche+bad+mini garten.
das einzieg kinderzimmer wird auch von meiner tochter bewohnt. ich hoffe das reicht dem jugendamt aus. groß genug ist es ja eigentlich und ich würde auch nicht mehr als 3 betreuen wollen.

hier in dem mehrfamilienhaus wohnen noch andere parteien - ich hoffe die können nichts machen wenn unser vermieter das ok gibt. in köln könnte ich sonst nichts extra anmieten - hier sind die preise enorm.

lg :smile:

danke, ich gehe am donnerstag zu einer infoveranstaltung - die werden mir bestimmt helfen können.

dennoch danke und ganz liebe grüße :smile:

hallo,

es ist bei uns so dass mein schwiegervater in spe unser vermieter in einem mehrfamilienhaus ist. die anderen parteien gehören anderen vermietern.

die qualifizierung strebe ich an, heisst ich würde gerne im dezember damit beginnen. wir haben hier knapp 110%, allerdings nur ein kinderzimmer, das meine tochter bewohnt. dazu ein großes wohnzimmer und unser schlafzimmer plus garten. ich hoffe das reicht und das klappt alles :smile:

lg

Hallo,

bei gemieteten Räumen muss der Vermieter darüber informiert
sein und auch sein ok geben. Bei Eigentum gibt es ein Urteil
vom BGH vom 13.7. müsstetst du mal schauen. Ich mein mich
aber zu erinnern, dass 3/4 der Eigentümer damit einverstanden
sein müssen.

Jetzt kommt es noch darauf an, ob es sich um deine Wohnung
handelt, denn dann musst du nur die Auflagen des Jugendamtes
durchführen. Solltest du aber extra dafür Räume anmieten, dann
müsstest du noch eine Nutzungsänderung beim Bauamt stellen.
Doch welche Auflagen es gibt, ist von Land zu Land und Kommune
zur Kommune anders. I. d. R. bestehen keine Auflagen bei einer
TaMu bis 5 Kinder und das wäre ja bei dir der Fall.

Doch dein Jugendamt oder Verein müsste dir darüber genauere
Auskünfte geben. Sollten die selber nicht wissen, welche
baurechtliche Maßnahmen durchgeführt werden müssten. Melde die
beim Bauamt und mache vielleicht einen Termin aus.

VG

danke, hab da einen termin gemacht :smile: lg

hallo,

na ich hoffe mal dass das gut geht. mein schwiegervater in spe vermietet uns die wohnung, die knappe 100qm hat, dafür aber nur 3 zimmer +küche+bad+mini garten.
das einzieg kinderzimmer wird auch von meiner tochter bewohnt. ich hoffe das reicht dem jugendamt aus. groß genug ist es ja eigentlich und ich würde auch nicht mehr als 3 betreuen wollen.

hier in dem mehrfamilienhaus wohnen noch andere parteien - ich hoffe die können nichts machen wenn unser vermieter das ok gibt. in köln könnte ich sonst nichts extra anmieten - hier sind die preise enorm.

lg :smile:

Hallo Susann,

es ist schon ein Unterschied ob nur 3 Kinder halbtags oder 5
Kinder Vollzeit betreut werden.
Ich habe mit meinem Vermieter die Betreuung abgesprochen. Es
wurde zb vereinbart, dass ich eine höhere Nebenkostenpauschale
(Müllgebühren etc.) bezahle.
Bei 5 Kindern Vollzeit kann auch schon mal ein Veto eingelegt
werden. Dann kommt es immer darauf an, was es für eine Wohnung
ist und in welchem Stock die Wohnung liegt, oder vielleicht
ist es ein Haus, das angemietet wurde.

Bei einer Eigentumswohnung liegt die Sachlage etwas anders. Da
muß man in die Unterlagen schauen, ob die anderen Eigentümer
eventuell ein Mitspracherecht haben. Häufig wird auf der
Versammlung darüber dann abgestimmt.

lg,

hallo,

also unser vermieter hätte nichts dagegen - wie das aber mit den anderen eigentümern im haus ausschaut weiss ich nicht.

lg

Tagespflege gegen Bezahlung stellt ein Gewerbe dar. Im Falle einer Eigentumswohnung ist die gewerbliche Nutzung in der Teilungserklärung des Kaufvertrages behandelt. _Falls Ihnen kein Vertrag vorliegt, befragen Sie den Verwalter. Evtl.l muss die Frage bei der nächsten Eigentümerversammlung behandelt werden.
Im Falle einer Mietwohnung muss der Eigentümer um Genehmigung gebeten werden.
Evtl. wenden Sie sich an www.tagespflege-vierheller.de
juliuszwo

Hallo,
Ich würde auf jeden Fall den Vermieter fragen, auch wenn die Rechtsprechung hier ein bisschen unklar ist. So soll die Nutzung der Wohnung für die Kindertagespflege „in bestimmtem Umfang“ nicht genehmigungspflichtig sein. Aber was heißt schon bestimmter Umfang. Tagesmüttervereine in der Nähe sollten da eigentlich weiterhelfen können, die kann man beim Jugendamt erfragen ( die können ja vielleicht auch schon weiterhelfen, hier in BW haben wir regelmäßige Hausbesuche vom Jugendamt und auch Ansprechpartner für alle möglichen Fragen) oder beim Bundesverband für Kindertagespflege.
Viel Erfolg.