danke, ich gehe am donnerstag zu einer infoveranstaltung - die werden mir bestimmt helfen können.
dennoch danke und ganz liebe grüße 
hallo,
es ist bei uns so dass mein schwiegervater in spe unser vermieter in einem mehrfamilienhaus ist. die anderen parteien gehören anderen vermietern.
die qualifizierung strebe ich an, heisst ich würde gerne im dezember damit beginnen. wir haben hier knapp 110%, allerdings nur ein kinderzimmer, das meine tochter bewohnt. dazu ein großes wohnzimmer und unser schlafzimmer plus garten. ich hoffe das reicht und das klappt alles 
lg
Hallo,
bei gemieteten Räumen muss der Vermieter darüber informiert
sein und auch sein ok geben. Bei Eigentum gibt es ein Urteil
vom BGH vom 13.7. müsstetst du mal schauen. Ich mein mich
aber zu erinnern, dass 3/4 der Eigentümer damit einverstanden
sein müssen.
Jetzt kommt es noch darauf an, ob es sich um deine Wohnung
handelt, denn dann musst du nur die Auflagen des Jugendamtes
durchführen. Solltest du aber extra dafür Räume anmieten, dann
müsstest du noch eine Nutzungsänderung beim Bauamt stellen.
Doch welche Auflagen es gibt, ist von Land zu Land und Kommune
zur Kommune anders. I. d. R. bestehen keine Auflagen bei einer
TaMu bis 5 Kinder und das wäre ja bei dir der Fall.
Doch dein Jugendamt oder Verein müsste dir darüber genauere
Auskünfte geben. Sollten die selber nicht wissen, welche
baurechtliche Maßnahmen durchgeführt werden müssten. Melde die
beim Bauamt und mache vielleicht einen Termin aus.
VG