Moin,
durch Zufall habe ich festgestellt, dass beim Seat Leon (5F) das (LED)-Tagfahrlicht aktiviert wird, wenn man auf Standlicht (was ja gedimmtem TFL entspricht) schaltet und den Schlüssel auf Ein dreht. Die Rückleuchten sind dabei aktiv wie beim Standlicht.
Ist das bei anderen Fahrzeugen auch so realisiert und warum? Mit dem TFL zusammen darf doch eigentlich von der StVO her kein Rücklicht einschaltbar sein oder?
Danke, falls mich da jemand erhellen kann.
MfG
Marius
Wieso darf das nicht einschaltbar sein?
Davon abgesehen würde ich mir da sowieso eine andere Umsetzung wünschen. Am Sonntag sind mir wieder bei teils dichtem Nebel Hunderte Leute auf der Autobahn begegnet, die nur TFL und natürlich kein Rücklicht anhatten. Genauso unklar erscheint mir die Kombination Standlicht und Nebelscheinwerfer. Offenkundig ist da nach der StVO oder StVZO oder was auch immer so einiges Sinnloses möglich. Auf jeden Fall fehlt auch noch die Kombination der Nebelschlussleuchte mit der Motorsteuerung, die dann eben auch nicht mehr als 50km/h zulässst. Würde dann vielleicht der eine oder andere merken, wenn er bei freier Sicht nur mit 50km/h vorwärtskommt.
bei den neuen Renaultmodellen ist hinter immer mit den Tagfahrlicht eine Rückleuchte an.Glaub kaum, dass dies die Zulassung bekommen hätten, wenn das gegen die StVO sprechen würde.
Bei meinem Ford Focus ist auch das Rücklicht mit an. Ich hab da eines dieser Zwischenmodelle, bei denen es nur durch Abblendlicht und keine Extrabelauchtung gelöst wurde.
Beim neueren Fiesta der Freundin müsste ich es mal kontrollieren.
Standlicht und NSW ist absolut nachvollziehbar. Wenn wirklich mal so dichter Nebel ist, dass einen schon das Abblendlicht im Dunst derart blendet, dass man nichts mehr sieht, kann man sich so noch mit 10-20 km/h weiterbewegen.
NSW mit Abblendlicht hingegen sind sogar eigentlich recht unsinnig. Solange das Abblendlicht noch keine zu stärken Streureflektionen verursacht, hat der NSW-Lichtkegel keinen Mehrwert.
Das Foto könnte natürlich auch einfach bei eingeschaltetem Abblendlicht gemacht sein. Kann man ja nicht erkennen…
Warum schreibst du nur „ein“ Rücklicht?
stimmt sich so nciht korrekt, und ob das Tagfahlicht an ist oder nicht, das ist das aktuelle ichtdesigen von Renault was auch am Tage so zu sehen ist, und das nicht nur beim Talisman
Hallo Marius,
wenn für Standlicht und TFL nur eine Lampe verwendet wird, dann muss diese ja angehen, wenn Du das Standlicht einschaltest. Oder wie meist Du das?
Auch ich bin der Meinung, dass bei reinem TFL die Rückleuchten nicht an sein dürfen. Wobei man TFL (Tagfahrlicht) nicht mit DRL (Day-running-light, also Dauerfahrlicht) verwechseln darf.
Beste Grüße
Guido
Hallo ElBuffo,
nicht nur im Nebel, auch in der Dämmerung fahren viele Leute mit TFL und entsprechend ohne Rücklicht herum.
Zum Thema Standlicht und Nebelscheinwerfer wurde ja schon was geschrieben. Da sehenich das Problem zum einen im Gesetzestext, wo was von Sichtbehinderung steht. Sofern die Sicht nur noch 1km beträgt, darf man demnach Nebelscheinwerfer einschalten. Dass die dann nichts bringen, sondern höchstens den Gegenverkehr blenden, ist eine andere Sache.
Auf die Umsetzung Deiner Idee mit dem Eingriff der Motorsteuerung bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte (zumindest z.B. nach einem mehrsekündigen Warnton) warte ich seit über 20 Jahren vergebens.
Beste Grüße
Guido
Hallo Naseweis,
bist Du sicher, dass das TFL (Tagfahrlicht) und kein DRL (Day-running-light, also Dauerfahrlicht) ist?
Beste Grüße
Guido
Hallo Nudltrudl,
hat Dein Fucus wirklich TFL (Tagfahrlicht), oder DRL (Day-running-light, also Dauerfahrlicht)? Mein Ibiza hat Letzteres. Beim einschalten der Zündung geht gedimmtes Abblendlicht und komplettes Standlicht an.
Beste Grüße
Guido
hm gute Frage, vorne sind nur die C förmigen Tagfahrlichter an und Hintern denn die Leuchtstreifen. Fahr und Aufblendlicht muss man extra anschalten. kann man schön im Konfigurator sehen.
Hallo Guido,
wenn für Stand- und Tagfahrlicht dieselbe Lichtaustrittsfläche verwendet wird, ist diese im Standlichtbetrieb aber immer gedimmt.
Bei meiner Beobachtung stellt ich eben fest, dass dieses Dimmen nicht erfolgte, obwohl sich der Lichtschalter auf Position Standlicht befand (sobald man den Schlüssel in die Ein-Position dreht), also faktisch Tagfahrlichtverhältnisse herrschten, die Rücklichter aber mit leuchteten.
Ich gehöre nicht zu denen, die hier Tagfahrlicht und Abblendlicht mit Tagschaltung verwechseln…
Grüße
Marius
Der hat eher letzteres, wobei ich eine Dimmung noch nicht wirklich feststellen konnte.
Vielleicht sollte ich es mal mit dem Belichtungsmesser testen?
Durchaus möglich, dass das Abblendlicht bei Dir nicht gedimmt ist. Ich merke es bei mir, wenn ich im dunkeln mit DRL losfahre und dann das Abblendlicht anmacht, dann wird es vor allem seitlich spürbar heller.
Hallo Marius,
ja eben, wenn für Standlicht und TFL nur eine Lampe vorhanden ist, dann muss Standlich eigentlich gedimmt sein, da TFL deutlich heller ist als Standlicht. Bewusst gesehen habe ich das aber noch bei keinem Auto, was nichtss heißen muss.
Wie reagiert denn die Lampe, wenn Du Abblendlicht - oder falls vorhanden Nebelscheinwerfer - einschaltest?