Hallo nochmal,
eigentlich hatte ich um ein Gespräch mit meinem StB gebeten, mir wurde aber nur eine E-Mail als Antwort geschickt. Das finde ich nicht so schön.
Er schlägt vor:
Buchung der 650€ als Einnahme des Gewerbebetriebes (keine Ahnung ob und mit welchem USt-Satz das passieren soll).
Abgabe eines Gutscheins gegen Zuzahlung von 6€ durch den Mitarbeiter, würde in Lohnabrechnung einbehalten.
Dass durch den Mitarbeiter gezahlte Entgelte den anzurechnenden Wert auf dann unschädliche 44€ mindern, steht so auch im §8 EStG.
Gibt es andere Fallstricke, die mein StB evtl. übersehen haben könnte?
(Und ja, ich werde bei der nächsten Bilanzbesprechung einmal ansprechen, dass mir der persönliche Kontakt mit der Möglichkeit direkter Gegenfragen manchmal sinnvoller erscheint.)
Wegen des USt-Satzes: Es sind universell einsetzbare Gutscheine. Diese können für Kraftstoffe, Dienstleistungen, Tabakwaren, Lebensmittel, … eingesetzt werden. Barzahlung oder Überweisung des Guthabens sind ausgeschlossen, steht auf den Karten.