Tantiemen

Hallo,

manchmal gibt es doch im Theater auch z. B. Ballett- oder anderer Aufführungen mit urheberrechtlich noch geschützten Stücken (z. B. von Abba oder anderen Gruppen, deren ehemalige Mitglieder noch leben).

Wer tritt in diesen Fällen an die Gema heran? Der Choreograf? Die Intendanz? Der Dramaturg? Der Regisseur?

Wie ist das z. B. beim Eiskunstlauf, wo ja ganz häufig solche Stücke verwendet werden?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerade kürzlich so ein Stück gesehen habe, auf Nachfrage aber niemand überhaupt wusste, ob überhaupt Tantiemen gezahlt werden. M. E. müsste das aber doch eigentlich gemacht werden, zumindest wenn die Aufführung öffentlich, also für jedermann gegen Entgelt frei zugänglich war, oder?

Würde nun die Gema davon erfahren, würde doch vermutlich sie selbst aktiv werden oder ggf. sogar Anzeige erstatten, wenn kein Geld geflossen ist bzw. wäre?

Oder gibt es für solche Fälle Pauschalen, die generell mit den Theatern abgemacht wurden?

Gruß

Bona

Hallo,

Hachjeh, nachdenk und grübel - wiewardasdennnochmal?
GEMA:
Sender, Theater etc. haben mE Pauschalen übers Jahr/Saison.
Melden aber jeden Künstler, der auftritt, bei der GEMA, da für deren Sozialversicherung wichtig. Hängt m.E. mit KSK zusammen (Künstlersozialkasse)

Bei den „kleineren Krautern“ kommt es darauf an:
GEMA selbst checkt Presseverlautbarungen (Internet, PC macht’s einfacher)
Künstler selbst, die Mitglied bei der GEMA sind, melden ihren Auftritt an, und dann folgt die Rechnung für den Veranstalter. Gemeinnützige Vereine haben hier ihre helle Freude. ;-((

Höhe der Kosten: Raumgröße/Zuschauer/Einnahmen [bzw. guggle ^^]

Hoffe, Dir die gewünschten Infos gegeben zu haben - ansonsten: Fragst halt nach!
Servus
Adeline

Wer tritt in diesen Fällen an die Gema heran? Der Choreograf?
Die Intendanz? Der Dramaturg? Der Regisseur?

Wie ist das z. B. beim Eiskunstlauf, wo ja ganz häufig solche
Stücke verwendet werden?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerade kürzlich so ein
Stück gesehen habe, auf Nachfrage aber niemand überhaupt
wusste, ob überhaupt Tantiemen gezahlt werden. M. E. müsste
das aber doch eigentlich gemacht werden, zumindest wenn die
Aufführung öffentlich, also für jedermann gegen Entgelt frei
zugänglich war, oder?

Würde nun die Gema davon erfahren, würde doch vermutlich sie
selbst aktiv werden oder ggf. sogar Anzeige erstatten, wenn
kein Geld geflossen ist bzw. wäre?

Oder gibt es für solche Fälle Pauschalen, die generell mit den
Theatern abgemacht wurden?

Gruß

Bona

Hallo,

manchmal gibt es doch im Theater auch z. B. Ballett- oder
anderer Aufführungen mit urheberrechtlich noch geschützten
Stücken (z. B. von Abba oder anderen Gruppen, deren ehemalige
Mitglieder noch leben).

Wer tritt in diesen Fällen an die Gema heran? Der Choreograf?
Die Intendanz? Der Dramaturg? Der Regisseur?

Immer der Veranstalter. Wer das ist, kann daher von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Wie ist das z. B. beim Eiskunstlauf, wo ja ganz häufig solche
Stücke verwendet werden?

Nicht anders.

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerade kürzlich so ein
Stück gesehen habe, auf Nachfrage aber niemand überhaupt
wusste, ob überhaupt Tantiemen gezahlt werden. M. E. müsste
das aber doch eigentlich gemacht werden, zumindest wenn die
Aufführung öffentlich, also für jedermann gegen Entgelt frei
zugänglich war, oder?

Natürlich müssen GEMA-Gebühren bezahlt werden. Vielleicht hast Du ja nur den falschen gefragt.

http://www.gema.de/musiknutzer/

Würde nun die Gema davon erfahren, würde doch vermutlich sie
selbst aktiv werden oder ggf. sogar Anzeige erstatten, wenn
kein Geld geflossen ist bzw. wäre?

Ja.

Oder gibt es für solche Fälle Pauschalen, die generell mit den
Theatern abgemacht wurden?

Solche Vereinbarungen sind möglich.

Gruß, Edison

Danke sehr! owT.
-.

Danke sehr! owT.

Hallo,

auch hallo,

Hachjeh, nachdenk und grübel - wiewardasdennnochmal?

Auf jeden Fall nicht ganz so, wie von Dir geschrieben, da geht einiges durcheinander.

GEMA:
Sender, Theater etc. haben mE Pauschalen übers Jahr/Saison.
Melden aber jeden Künstler, der auftritt, bei der GEMA, da für
deren Sozialversicherung wichtig. Hängt m.E. mit KSK zusammen
(Künstlersozialkasse)

Nee, die Künstlersozialkasse und die Gema haben nix miteinander zu tun.
Veranstalter zahlen Gemagebühr an die Gema und KSK-Gebühren an die Künstlersozialkasse.

Bei den „kleineren Krautern“ kommt es darauf an:
GEMA selbst checkt Presseverlautbarungen (Internet, PC macht’s
einfacher)
Künstler selbst, die Mitglied bei der GEMA sind, melden ihren
Auftritt an, und dann folgt die Rechnung für den
Veranstalter. Gemeinnützige Vereine haben hier ihre helle
Freude. ;-((

Auch nicht ganz richtig. Grundsätzlich meldet der Veranstalter die Gema an. Die Künstler legen dem Veranstalter ihre Gemaliste vor, die vom Veranstalter unterschrieben und an die Gema weitergeleitet werden muss. Dabei ist es egal, ob es sich um „einen kleinen Krauter“ handelt oder einen kommerziellen Konzertveranstalter.

Höhe der Kosten: Raumgröße/Zuschauer/Einnahmen [bzw. guggle
^^]

Die Höhe der Kosten hat mit den Einnahmen absolut nichts zu tun. Sie richtet sich lediglich nach der Größe des Raumes und dem Eintrittspreis.

Hoffe, Dir die gewünschten Infos gegeben zu haben - ansonsten:
Fragst halt nach!
Servus
Adeline

Wer tritt in diesen Fällen an die Gema heran? Der Choreograf?
Die Intendanz? Der Dramaturg? Der Regisseur?

Wie ist das z. B. beim Eiskunstlauf, wo ja ganz häufig solche
Stücke verwendet werden?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerade kürzlich so ein
Stück gesehen habe, auf Nachfrage aber niemand überhaupt
wusste, ob überhaupt Tantiemen gezahlt werden. M. E. müsste
das aber doch eigentlich gemacht werden, zumindest wenn die
Aufführung öffentlich, also für jedermann gegen Entgelt frei
zugänglich war, oder?

Würde nun die Gema davon erfahren, würde doch vermutlich sie
selbst aktiv werden oder ggf. sogar Anzeige erstatten, wenn
kein Geld geflossen ist bzw. wäre?

Oder gibt es für solche Fälle Pauschalen, die generell mit den
Theatern abgemacht wurden?

Gruß

Bona

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