Hallo,
manchmal gibt es doch im Theater auch z. B. Ballett- oder anderer Aufführungen mit urheberrechtlich noch geschützten Stücken (z. B. von Abba oder anderen Gruppen, deren ehemalige Mitglieder noch leben).
Wer tritt in diesen Fällen an die Gema heran? Der Choreograf? Die Intendanz? Der Dramaturg? Der Regisseur?
Wie ist das z. B. beim Eiskunstlauf, wo ja ganz häufig solche Stücke verwendet werden?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerade kürzlich so ein Stück gesehen habe, auf Nachfrage aber niemand überhaupt wusste, ob überhaupt Tantiemen gezahlt werden. M. E. müsste das aber doch eigentlich gemacht werden, zumindest wenn die Aufführung öffentlich, also für jedermann gegen Entgelt frei zugänglich war, oder?
Würde nun die Gema davon erfahren, würde doch vermutlich sie selbst aktiv werden oder ggf. sogar Anzeige erstatten, wenn kein Geld geflossen ist bzw. wäre?
Oder gibt es für solche Fälle Pauschalen, die generell mit den Theatern abgemacht wurden?
Gruß
Bona