Der Mieter hat vor auszug der Wohnung den Ursprungszustand der
Wohnung herzustellen, diese wurde Tapeziert bezogen uns soll
auch so wieder abgegeben werden.
Der Mieter hat hier laut Fristenplan tapeziert, jedoch sind
jeweiles eine Tapetenbahn in 2 Zimmern etwas dunkler als der
Rest, jedoch im Muster gleich. Stellt dies ein Mangel dar den
der Vermieter den Mieter belasten kann?
Ursache der dunklen Bahn ? Dann wie und weshalb dunkler, sieht man dies und würde der Mieter eine Wohnung so anmieten, wenn diese beiden Bahnen dunkel sind oder auf Renovierung bestehen.
Manche Frage, ob man etwas richten muss - einmal unabhängig von den Vereinbarungen im Mietvertrag wobei diese natürlich zu beachten sind -dürfte auch die eigene Überlegung sein, ob nach mit objektiver Übrzeugung eine solche Wohnung in dem vorhandenen Zustand anmieten würde. Muss man dies für sich verneinen, dürfte manche Frage, ob man bei Auszug renovieren soll oder gar muss von selbst beantwortet. Es kann zumindest die Frage benatwortet werdne, ob es sich hier noch um eine „ganz normale Renovierung zum Auszug“ handelt oder es nicht in den Bereich der Schadenbeseitigung fällt. Und Schäden sind in diesen Fällen grundsätzlich zu beseitigen.
Muß der Mieter die kosten für das neue Renovieren komplett
zahlen oder nur für die Beseitigung des evtl. Mangel?
Hallo,
weiter unten bei „Britta Behr“ habe ich ausreichend Fragen gestellt. Schau bitte dort mal nach. Deine Frage ist so pauschal nicht möglich zu beantworten.
Gruss Günter