Tapezierfähig übergeben

Hallo Experten,

man stelle sich vor, in einem Mietvertrag steht, dass bei Auszug eine Wohnung tapezierfähig zu übergeben ist.

Heißt das wirklich, dass man, falls beispielsweise nach 2 Jahren ein Auszug ansteht, alle damals bei Einzug frisch tapezierten und gestrichenen weißen Raufasertapeten abkratzen muss?

Da hat doch eigentlich niemand etwas davon, oder? Der Vermieter präsentiert eine Wohnung mit nackten, unschönen Wänden, der Nachmieter kann wieder tapezieren und die ausziehende Partei hat ebenfalls unnötige Arbeit?

Vielen Dank für eure Infos

Marie

Hallo Experten,

man stelle sich vor, in einem Mietvertrag steht, dass bei
Auszug eine Wohnung tapezierfähig zu übergeben ist.

Heißt das wirklich, dass man, falls beispielsweise nach 2
Jahren ein Auszug ansteht, alle damals bei Einzug frisch
tapezierten und gestrichenen weißen Raufasertapeten abkratzen
muss?

Da hat doch eigentlich niemand etwas davon, oder? Der
Vermieter präsentiert eine Wohnung mit nackten, unschönen
Wänden, der Nachmieter kann wieder tapezieren und die
ausziehende Partei hat ebenfalls unnötige Arbeit?

Hallo Marie,

das Entfernen einer Tapete kann vom Mieter nur dann verlangt werden, wenn dieser die Räumlichkeiten entsprechend lang belegt hat. Zudem muss ein weiteres Bestreichen der Tapeten nicht mehr möglich sein ( wenn zu oft schon überstrichen wurde). Der Mieter darf nur insoweit belastet werden durch die Überbürdung der Renovierungsarbeiten soweit er die Wohnung abgewohnt hat ( BGH WuM 1987 , 307 ); Bub/Treier III Rdn. 1297; Miete und Mietprozess 4. Auflage 7.56 ).

Der Vermieter war bei Einzug verpflichtet, wenn er diese Vereinbarung trifft, zur Vorleistung der Tapeten. Er hatte die Tapeten ankleben zu lassen.

Gruss Günter