hallo,
weiss hier jemand wie die aktuelle tarifliche Kündigungsfrist der IG BCE - Bereich Chemie - in NRW ist?
Im Netz kann ich leider nichts finden und ich bin kein Mitglied…
DANKE!!
hallo,
weiss hier jemand wie die aktuelle tarifliche Kündigungsfrist der IG BCE - Bereich Chemie - in NRW ist?
Im Netz kann ich leider nichts finden und ich bin kein Mitglied…
DANKE!!
Nein,
kann ich nicht.
Viele Grüße
Ernesto
Sorry, leider kenne ich mich bei der IG BCE nicht aus.
Guten Tag,
Leider kann ich hier jetzt nur für den Manteltarifvertrag Chemie sprechen. Je nach Arbeitgeber kann die IGBCE aber auch Haustarifverträge abgeschlossen haben. Dementsprechend müsstest du bei deiner Frage schon etwas konkreter werden. Die Kündigungsfristen sind laut Manteltarifvertrag (MTV) Chemie, abweichend von den Regelungen des BGB, maßgeblich von der Summe aus Lebens- und Unternehmenszugehörigkeitsjahren (Meßzahl) abhängig. Bis zu einer Unternehmenszugehörigkeit von zwei Jahren gilt pauschal eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem Zeitpunkt. Bei einer Unternehmenszugehörigkeit von min. zwei Jahren ist je nach Meßzahl eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende (bis Meßzahl 25), oder 1 Monat zum Monatsende (ab Meßzahl 26), gültig.
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber erhöht sich die Kündigungsfrist ab Meßzahl 35 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens drei Jahren auf 6 Wochen zum Monatsende, ab Meßzahl 40 und bei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren auf 2 Monate zum Monats-ende, ab Meßzahl 45 mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren auf 3 Monate zum Quartalsende, ab Meßzahl 60 auf 4 Monate zum Quartalsende, ab Meßzahl 70 auf 5 Monate zum Quartalsende, sowie ab Meßzahl 75 auf 6 Monate zum Quartalsende. Der MTV Chemie setzt je nach Lebensalter und Betriebszugehörigkeit zusätzlich eine Mindestabfindungsregelung für Kündigungen im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen fest, die bis jetzt in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hatte und maximal 6 Monatsbezüge beträgt.
Für Akademiker gilt im übrigen ein besonderer Manteltarifvertrag, der Kündigungsfristen zum Quartalsende festlegt. Nach § 2 Ziff. 2. des MTV Akademiker Chemie beträgt die Kündigungsfrist “beiderseits mindestens drei Monate zum Monatsende“. Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer Unternehmenszugehörigkeit von 5 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres, bei einer Unternehmenszugehörigkeit von 10 Jahren auf 9 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres und bei einer Unternehmenszugehörigkeit von 15 Jahren auf 12 Monate zum Ende eines Quartals. Die Kündigungsfristen nach dem MTV Akademiker gelten sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung), als auch die Kündigung durch das Unter-nehmen. Vor der ordentlichen Kündigung soll dem Angestellten gemäß § 2 MTV Akademiker Chemie Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
LG Josephine