Liebes Forum, ich hätte ein hypothetische Frage,
angenommen eine Kassenkraft, die bei einer Supermarktkette mit Tariflöhnen arbeitet, verlässt das Geschäft vor der ersten tariflichen Lohnanhebung wieder.
Was wäre, wenn ein Arbeitnehmer wieder in seinen Beruf als Kassenkraft im Supermarkt einsteigen wollte? Müsste dann der Lohn dann entsprechend mit Anrechnung der bereits vorausgegangenen Arbeitszeit ansteigen? Oder bleibt es komplett dem Filialleiter überlassen, wieviel Lohn ihm der Arbeiter wert ist und die Tariflöhne gelten nur als Richtwert?
Wie sieht es aus?
Wüsste das jemand Rat?
-)