Tariflohn u. Wiedereinstieg

Liebes Forum, ich hätte ein hypothetische Frage,

angenommen eine Kassenkraft, die bei einer Supermarktkette mit Tariflöhnen arbeitet, verlässt das Geschäft vor der ersten tariflichen Lohnanhebung wieder.
Was wäre, wenn ein Arbeitnehmer wieder in seinen Beruf als Kassenkraft im Supermarkt einsteigen wollte? Müsste dann der Lohn dann entsprechend mit Anrechnung der bereits vorausgegangenen Arbeitszeit ansteigen? Oder bleibt es komplett dem Filialleiter überlassen, wieviel Lohn ihm der Arbeiter wert ist und die Tariflöhne gelten nur als Richtwert?
Wie sieht es aus?

Wüsste das jemand Rat?

-)

Hallo,

besteht für AN und AG Tarifbindung, so gelten die Tarifverträge in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Tarifbindung entsteht im wesentlichen auf drei Arten:

  1. AN und AG sind jeweils Mitglied in den Verbänden, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben. Der AG kann auch selbst Tarifvertragspartei sein („Haustarifvertrag“) >>> § 3 TVG:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__3.html
  2. Die Geltung des TV wird im Arbeitsvertrag vereinbart (kann auch nur teilweise vereinbart werden)
  3. Der TV wird für allgemeingültig erklärt (kann auch nur teilweise allgemeingültig sein)

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

erstmal ist zu kären, ob der Tarifvertrag in dem Supermarkt anzuwenden ist. Habe gesehen, das wurde schon beantwortet. Wenn dies also so ist, kann der Filialleiter nicht frei entscheiden. Dann ist der Lohn entsprechend dem Tarifvertrag anzuwenden. Es kommt auch auf den Tarifvertrag an, ob Vorzeiten angerechnet werden. Arbeitsvertraglich ist es schon so, dass vorherige Beschäftigungen anzurechnen sind. Kommt auch drauf an, wie weit das alles zeitlich entfernt ist. Du brauchst also Infos, was im Tarifvertrag steht und ob dieser anzuwenden ist.

Viel Erfolg!

Claudia