Hallo zusammen,
in einer Firma (F) ca. 400 Mitarbeiter (AN) besteht ein Tarifvertrag. Dieser lief eigentlich 2016 aus. Die Gewerkschaft (V) will/kann diesen nicht verhandeln, da zu wenige Mitglieder aus (F) in (V) sind. Es fehlen wohl noch 100 bis zur notwendigen hälfte (200), um die Legitimation zum Verhandeln hat.
Was machen nun die (AN), die vertraglich nach Tarif behandelt werden, aber nun bis zum Tag X warten müssen…?
Oder versucht (V) hier nur genügende Mitglieder zu ergattern?
Oder kann (V) verhandeln, denn ca. 80% der (MA) werden über den Tarifvertrag behandelt?
was für eine Art TV ist denn da ausgelaufen ? Mantel-TV oder Lohn-TV
Bist du selbst Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft ?
Die Bedingungen eines „ausgelaufenen“ TV gelten grundsätzlich für alle AN weiter, die am letzten Tag der Laufzeit Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft waren und dies auch bleiben.
Und das jede Gewerkschaft natürlich kalkuliert, wie hoch die Durchsetzungsmacht an eigenen Mitgliedern bei Tarifverhandlungen ist, ist völlig normal. Da geht es schließlich um die effiziente Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen - fast ausschließlich gespeist aus Mitgliedsbeiträgen.
Und das Tarifverhandlungen auch der Mitgliederwerbung dienen, ist ebenfalls völlig normal.
Hallo,
es geht, so weit ich weiß um den Manteltarifvertrag. Der Lohn íst glaube in extra Anlagen aufgeführt.
Meine Mitgliedschaft sollte dabei keine Rolle spielen. Wenn diese doch entscheidend, ob drin oder draussen und dadurch für ca. 300-350 andere Kollegen was bei raus kommt, dann verstehe ich die Frage.
Ja der Vertrag gilt erst mal weiter. Halt nur mit dem Stand 2013. Miet- und Lebenskostensteigerungen werden nicht berücksichtigt.
Wenn alle die an dem MTV gebunden sind, was ca. 300 Mitarbeiter sein werden, wieso kann/will die Gewerkschaft hier nichts verhandeln?
Welche finanziellen Ressourcen werden benötigt für die Verhandlungen?
Gibt es eine festgeschriebene Grenze (Anteil Gewerkschaftsmitglieder im Unternehmen) unter der die Gewerkschaft nicht verhandeln darf?
Schade, dass die Gewerkschaft sich nur blicken lässt und auf Mitglieder Werbung geht, wenn ein Vertrag mal ausläuft. Ich glaube es würden sich einige mehr für eine Gewerkschaft interessieren, wenn die Gewerkschaft persönlich näher zu ihrem Klientel steht und die nicht nur auf der GF Ebene… Das mal am Rande
ist Quatsch. deine Äußerungen lassen darauf schließen, daß du zwar gerne gewerkschaftliche Errungenschaften wie zB Tarifverträge ausnützt, aber nichts dazu beiträgst, daß diese auch Bestand haben.
Wie ich schon geschrieben habe, geht es auch darum, wie viele Mitglieder es gibt, um durchsetzungsfähig zu sein, zB wenn es um Streik geht.
Mal ganz am Rande: Diese Anspruchshaltung ist völlig daneben. Gewerkschaften sind nun mal nicht so üppig personell ausgestattet, daß sie in jedem Betrieb andauernd „präsent“ sein können. Auch dabei spielt logischerweise zB eine Rolle, wie der Betrieb organisiert ist.
Nochmal: Alles was du hier an Erwartung formulierst, muß weit überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Deswegen nochmal: Bist Du Mitglied ???
Warum ist das Quatsch? Dann wäre ja die Mitgliedschaft einer einzigen Person allein entscheidend für die Aufnahme der Tarifverhandlung?
Woraus genau schließt du das?
Ich möchte keinen Streik provozieren, sondern etwas über den Start der Tarifverhandlung ansich. Ich wollte doch nur wissen, ab welcher Grenze (Anteil der Mitarbeiter im Unternehmen in der Gewerkschaft) nötig ist für die Tarifverhandlung. Ich wollte nicht wissen, wie die Durchsetzungskraft dann ist. Auch ein Streik mit wenig MA (siehe Fluggesellschaften, Airports etc.) reicht, um genügend Druck zu erzeugen.
Warum ist das daneben?
Wenn die Gewerkschaft (eine der Größten) sich hier nur blicken lässt, wenn ein Tarif „ausgelaufen“ ist und dann Angst verbreitet. Das finde ich daneben. Macht auch kein gutes Bild bei den Mitarbeitern (ich rede ja mit meinen Kollegen). Und hier gibt es etwas zwischen „gar nicht“ und „andauernd“ präsent sein. Stichwort angemessen
Was spielt eine Antwort auf diese Frage für eine Rolle im Bezug auf meine ursprüngliche Fragestellung?
Sagen wir mal von 400 Mitarbeitern sind 199 in der Gewerkschaft. Laut Aussage hier bei uns (50% sind nötig) wären das zu wenig. Dann wäre Deine Frage evtl. berechtigt.
Was ist, wenn ich bereits unter den 199 Mitgliedern bin?
Es ist deswegen Quatsch, weil Du nur als Mitglied einer Gewerkschaft Anspruch auf Leistungen einschl. dem Führen von Tarifverhandlungen hast.
wenn Du Tarifverhandlungen beginnst, must Du immer bereit sein, zur Durchsetzung auch zu kämpfen, sprich zu streiken. Das muß dem AG auch bewußt sein, daß es das Risiko des Arbeitskampfes gibt, sonst machen Verhandlungen keinen Sinn.
Es gibt keine exakte Grenze, sondern es kommt auf die betrieblichen Belange an. Wenn die Gewerkschaft Beschäftigte in zentralen Betriebsbereichen gut organisiert hat, dann kann man auch mit einem kleineren Anteil an Beschäftigten etwas erreichen.
Dir fehlt es offensichtlich an grundlegensten Kenntnissen darüber, wie „Gewerkschaft“ funktioniert. Deswegen machst Du auch so seltsame Aussagen wie zB diese hier:
Natürlich entscheidet es sich nicht an derart starren Grenzen, sondern eine derartige Vorgabe ist nur eine ungefähre Hausnummer.
Gewerkschaft lebt nun mal auch vom Ehrenamt. Und wenn man in Konsumhaltung verharrt, dann tut sich auch nichts.