Hallo zusammen,
ich habe einen Nebenjob auf 450-EUR-Basis im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe.
Der tarifliche Std.lohn liegt für meine Tätigkeit in Bayern bei 10,28 EUR. Ich erhalte jedoch einen Std.lohn von 12,00 EUR, was also mehr ist als tariflich festgelegt.
Da ich einen höheren Std.lohn erhalte, als der bindende Tarifvertrag vorsieht, erhalte ich keine Nachtzuschläge von meinem Arbeitgeber.
Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber die Nachtzuschläge zahlen (23%), die tariflich vereinbart sind oder muss er diese nicht bezahlen, wenn er bereits ein höheren Stdlohn zahlt, als tariflich vorgesehen ist.
Vielen Dank für Eure Antworten.