Tarifvertragliche Zuschläge

Hallo zusammen,
ich habe einen Nebenjob auf 450-EUR-Basis im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe.
Der tarifliche Std.lohn liegt für meine Tätigkeit in Bayern bei 10,28 EUR. Ich erhalte jedoch einen Std.lohn von 12,00 EUR, was also mehr ist als tariflich festgelegt.

Da ich einen höheren Std.lohn erhalte, als der bindende Tarifvertrag vorsieht, erhalte ich keine Nachtzuschläge von meinem Arbeitgeber.

Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber die Nachtzuschläge zahlen (23%), die tariflich vereinbart sind oder muss er diese nicht bezahlen, wenn er bereits ein höheren Stdlohn zahlt, als tariflich vorgesehen ist.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

Zuschläge für Nachtarbeit müssen zwingend gezahlt werden gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, auf welcher Basis der Grundlohn ermittelt wurde. Ein AG ist grundsätzlich frei, einem AN mehr zu vergüten als ein TV vorsieht. Ein „zwingender“, also allgemeingültiger TV definiert lediglich das MindestNiveau.

&Tschüß
Wolfgang

Bisserl ot.
Es ist doch immer wieder interessant zu sehen, wie AG ihre AN mit übertariflichen Blabla über den Tisch ziehen möchten. Noch interessanter ist, dass die Nachtzuschläge steuer- und beitragsfrei sind und der AG besser Nachtzuschläge zahlen könnte als mehr Stundenlohn.
Am allerinteressantesten ist natürlich die Branche. Wunderbar, wie wieder bereitwillig alle Klischees bedient werden

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