Beim Neuabschluss eines Internet&Festnetz-Vertrags im Januar 2020 mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten bestätigt der Anbieter in der Auftragsbestätigung folgende Option (Testangebot):
„Sie haben die Möglichkeit, zum 13. Vertragsmonat in einen anderen Tarif zu wechseln. Erhalten wir bis zum Ende des 11. Vertragsmonats keine entsprechende Mitteilung von Ihnen, läuft der ursprünglich gewählte Tarif bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit weiter.“
Gleichzeitig wurde im Rahmen des Online-Vertragsabschlusses ein „Onlinevorteil“ in Höhe von 160 EUR Rechnungsguthaben gewährt. Hierzu erfolgt der Hinweis:
„Das Guthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt, wenn der Vertrag, für den das Guthaben abgeschlossen wurde, beendet wurde.“
Nachdem ich vom vertraglich zugesagten Tarifwechsel fristgerecht Gebrauch gemacht habe teilt mir der Anbieter mit, das Guthaben sei verfallen - weil ich den Vertrag beendet hätte.
Nach meinem Verständnis ist dies nicht rechtens, da ich lediglich den TARIF geändert habe und die Tarifwechsel-Option Bestandteil des Ursprungsvertrags ist. Meine restliche Vertragslaufzeit hat sich durch den Tarifwechsel nicht geändert.
Wer hat recht?