Liebe community. Wenn ich an der Kasse von der Kassiererin aufgefordert werde, meine Tasche zu zeigen und den Inhalt zu entleeren, bin ich dann gezwungen dieser Forderung nachzugehen? Darf das nicht eigentlich nur die Polizei? Dürfte ich ihr diesen Befehl verweigern? Das ist mir nämlich neulich passiert, als ich einkaufen war. Natürlich hatte ich nichts eingesteckt, aber mich hätte einfach mal interessiert, ob ich das hätte verweigern können (auch wenn es mir natürlich nichts gebracht hätte).
happy day,
T.R.
Rein rechtlich darfst du das natürlich verweigern. http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/taschenkontrolle-im-supermarkt/1503/
Das dürfen die nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht, z.B. weil man dich beim Klauen beobachtet hat. Verdachtsunabhängig dürfen die das nicht.
Wetten , es war gar kein „Befehl“ ?
Sie fragte sicherlich : „Darf ich mal in ihre Tasche schauen ?“.
Und dann sagt man „Ja“ oder eben „Nein“.
Und ob dann etwas weiter geschieht ist vom Einzelfall abhängig.
Servus,
fragen dürfen die jeden und immer.
Nein sagen darf auch jeder und immer.
Den nicht kooperativen Kunden ohne seinen Einkauf zum Ausgang begleiten dürfen die aber auch.
Schöne Grüße
MM
Fragte sie eben nicht!
Sie hat sie aufgefordert die Tasche zu entleeren und das ist ein gewaltiger Unterschied, weil die Kassiererin dazu nicht berechtigt ist. ramses90
'tschuldigung, warst du dabei, oder woher weißt du den genauen Wortlaut?
Gruß
Christa
Dazu auffordern darf dich, soweit ich weiß, nur die Polizei. Die Kassiererin darf dich nett fragen, das war’s dann aber auch schon. Ob du sie in die Tasche schauen lässt oder nicht, ist deine Entscheidung.
Ganz genau, mir ist das mal passiert und dann habe ich mich erkundigt. Sie dürfen Dich fragen oder auch auffordern, aber Du darfst das ablehnen. Wenn ein konkreter Verdacht besteht, haben sie aber das Recht, Dich festzuhalten, bis die Polizei kommt. Und die darf dann in Deine Tasche gucken.
Servus,
nicht ganz so einfach.
Nur der auf frischer Tat betroffene Ladendieb darf unter bestimmten Bedingungen festgehalten werden. Ein bloßer Verdacht reicht dafür nicht aus.
Wer hier also unbedingt festhalten will, darf das nicht damit begründen, dass er vielleicht den Diebstahl gesehen hat, sondern damit, dass er den Diebstahl gesehen hat und sich dabei vielleicht getäuscht hat.
Schöne Grüße
MM
Das steht groß und deutlich im Eingangsthread.
Vorsichtshalber nochmal nachlesen bevor man diese Frage stellt, wäre da sehr hilfreich. ramses90
Ich habe zwar gelesen, aber es stand nur „von der Kassiererin aufgefordert“. Manche empfinden auch ein „können Sie mir bitte Ihre Tasche zeigen?“ als Aufforderung. Du hast ausgeschlossen, dass sie gefragt hat, und das war einfach hineininterpretiert.
Gruß
Christa
Nun wurde ich auch mal von einem Kassierer gefragt, ob er mal in meine Tasche sehen darf. Dieses verweigerte ich ihm mit den Worten: „Nein das dürfen sie nicht, sie können aber gerne die Polizei rufen, ich warte dann solange hier!“ Damit gab er sich dann zufrieden und die Sache war erledigt.
Bei einem konkreten Verdacht dürfen sie aber den Kunden solange festhalten, bis die Polizei da ist und die darf dann durchsuchen.
Servus,
nein, ein Verdacht reicht dafür, wie bereits gesagt, nicht aus. Nur ein auf frischer Tat betroffener Dieb darf unter bestimmten Bedingungen festgehalten werden.
Näheres in § 127 Abs 1 StPO.
Schöne Grüße
MM
Er war vielleicht nicht dabei, hat aber was das Szenario angeht scheinbar hellseherische Fähigkeiten, denn genau so wars
Was passiert, wenn ich das nicht tun würde. Käme die Polizei?
Servus,
das kommt darauf an, ob sie jemand riefe, und ob eine Streife grade zufällig vor der Tür wäre - Du bist im Zweifelsfall viel schneller aus dem Laden, als eine Streife am Ort ist; und die Leute von dem Laden wissen besser als Tomasowitsch, dass sie nur einen ertappten Ladendieb festhalten dürfen, aber keinen, den sie bloß verdächtigen.
Man müsste Dich also unbehelligt rausgehen lassen - könnte Dich allerdings, falls man Dich wiedererkennt, künftig auch gar nicht erst reinlassen.
Schöne Grüße
MM
Dazu braucht´s keine hellseherischen Fähigkeiten, steht doch glasklar da! ramses90
Was genau hat die Kassiererin gesagt? „Entleeren Sie Ihre Tasche!“?
Es ist doch kontraproduktiv, schon an der Kasse die Tasche vorzeigen zu sollen, es kann derjenige, der da tatsächlich was eingesteckt hat, immer noch sagen, das wollte ich noch herausnehmen und auf´s Band legen, um zu bezahlen. Erst nach verlassen der Kasse kann man doch dann einen Dieber erst stellen.