Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob das Board richtig ist, ggf. also bitte verschieben.
Für unsere Pfarr-Karnevalssitzung haben wir immer ein paar Jugendliche, die dort Kellnern. Die haben bisher ein Taschengeld (20€) für den Abend erhalten, freien Eintritt, sowie frei Essen- und Trinken (Softdrinks) und halt das Trinkgeld von den Gästen.
Das hat jahrelang funktioniert. Letztes Mal hat sich aber ein Vater beschwert, dass seine Tochter drei Stunden für weniger als den Mindestlohn „gearbeitet“ hat. Dabei waren die Bedingungen vorher klar kommuniziert und bekannt.
Jetzt müssen wir dieses Jahr diese Jugendlichen als Mini-Jobber anmelden und nach Mindestlohn bezahlen. Aber dann können wir den Jugendlichen keine Möglichkeiten mehr bieten sich ein Taschengeld zu verdienen, denn dann müssten wir Getränke- und Essenspreise aufrufen, die keiner mehr bezahlen will um diesen Lohn bezahlen zu können. Das Geld, was bei der Veranstaltung übrig bleibt - das ist nicht viel, und so wäre es vermutlich sogar Minus - geht für neue Gläser und Teller und Sonstiges drauf, was so im Laufe eines Jahres ersetzt werden muss.
Ich selbst bin sehr aktiv als Zuschauer bei TV-Sendungen. Hin und wieder, wenn die Produktionen nicht genügend Tickets verkaufen konnten und auch mit Freikarten nicht genügend Zuschauer kommen wollen, dann werden die freien Plätze mit Komparsen (teilweise auch Zuschauergäste genannt) aufgefüllt. Das sind Zuschauer, die neben einer Freikarte eine „Aufwandsentschädigung (brutto=netto)“ erhalten. Für 4-5 h Anwesenheit/ im Publikum sitzen und fleißig Klatschen bekommt man dann zwischen 25 € und 35€ gegen Quittung. Früher bar ausgezahlt, neuerdings meist überwiesen. Vereinzelt mit einem Hinweis auf §22 (3) EStG versehen.
Jetzt die Frage: Wie und wieso geht das da so unbürokratisch und für ein paar Jugendliche, muss so ein Aufwand betrieben werden?
Danke & Gruß
Klaus