Taschengeld für 'Familienfrauen'

Es gibt irgendwie und irgendwo eine Regelung (in Prozentzahlen), wieviel Taschengeld eine Hausfrau (neben dem eigentlichen Haushaltsgeld) von ihrem Ehemann und sogenannten Ernährer verlangen kann.
Gruß von Eleonore, die allerdings von ihrem Ernährer genug bekommt und zudem sich eins als Teilzeitkraft hinzuverdient.

hallo! obwohl im BGB davon nichts steht, gehen die gerichte davon aus, dass der nicht beruftstätige ehegatte gegen den anderen ehegatten einen anspruch auf sog. taschengeld hat, und zwar je nach der lage in höhe von 5% bis max 7% von dessen netto-einkommen. dieses geld soll ihm zur freien verfügung stehen. wenn allerdings das geld nicht reicht, dann gibt’s auch nix. abgeleitet wird dieser anspruch aus der pflicht zum beiderseitigen beitragen zur gemeinsamen lebensführung ( § 1360 BGB).
verdient der eine ehegatte (in der praxis ja meist die frau) nur ganz wenig, muss der andere aus seinem einkommen was dazugeben, bis das „taschengeld“ zur freien verfügung erreicht ist.
nun soll ins gesetz ein eihgenständiger teilhabe-anspruch des nicht berufstätigen ehegatten an den einkünften des anderen rein, was angeblich der emanzipation der strukturelle benachteiligten frauen dient.

de facto freut der jetzige taschengeld- und der zukünftige teilhabe-anspruch des habenichts allerdings nur dessen gläubiger, denn dieser anspruch ist pfändbar! es ist wohl kaum denkbar, dass eine ehefrau ihren ehemann auf teilhabe verklagt, ohne dass die ehe unheilbar zerrüttet ist. also ist
der einzige, der profitiert, der gläubiger des einkommenslosen ehegatten, denn dieser kann nun den anspruch pfänden.
mfg frank

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Hi!

Sorry, aber die Regelung ist imho unnötig, denn wenn es soweit kommen sollte ist eh ne Scheidung fällig ;o(

Bernd, der sich fragt, wo seine Frau immer dsa Geld läßt ;o)

Hallo,
ja, gibt es; das Taschengeld ist sogar beim Ehemann pfändbar; kenne leider aber den § hierzu nicht.
Vor einigen Jahren konnten Hausfrauen, wenn verheiratet und Ehemann arbeitete, einen Kredit ohne Unterschrift des Ehemannes bekommen; die Sicherheit der Bank war der Taschengeldanspruch der Ehefrau gegen den Ehemann, welcher dann an die Bank abgetreten wurde; einige „uneinsichtige“ Frauen hatten dann nicht gezahlt und der Ehemann bekam in seiner Firma als Drittschuldner eine Pfändung; ich glaube 7%, wenn Ehefrau kein eigenes Einkommen hat.
mfg

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