Taschengeldvorgabe für Jugendliche

Guten Tag,
weiss jemand, ob es eine Taschengeldvorgabe für Jugendliche gibt ?

Es geht um eine 16 Jährige Tochter, und eine 19 Jähtige Tocher, die noch zur Schule (Gymnasium) geht, und noch bei den Eltern wohnt.

Vielen Dank für Ihre Antworten

Uwe

Hallo Uwe,

ich habe mal als Beispiel die Empfehlung des Jugendamtes der Stadt Köln rausgesucht, ich halte das in dieser Höhe auch für angemessen. Für die 19jährige Tochter würde ich das Taschengeld um ca. 15 - 20 € reines Taschengeld anpassen, Rest analog.

Natürlich muss auch immer die finanzielle Situation der Familie berücksichtigt werden!!!

Hier nun der Auszug aus der Seite der Stadt Köln:

"Orientierungswerte für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bei monatlicher Auszahlung

Alter - Summe
14 bis 15 Jahre - 22 bis 25 Euro
16 bis 17 Jahre - 30 bis 40 Euro

Wenn Ihr Kind bei monatlicher Auszahlung ständig schon in der Monatsmitte kein Geld mehr hat, können Sie auch als Übergangsphase eine 14-tägige Auszahlung vereinbaren. Mit dieser Hilfestellung lernt ihr Kind, das Geld einzuteilen.

Ab dem 14. Geburtstag können Sie mit Ihren Kindern überlegen, ob die Einrichtung eines Girokontos sinnvoll ist, auf das Sie das Taschengeld überweisen. In diese Überlegungen können Sie auch die selbständige Verfügung über einen Betrag zum Kauf von Bekleidung sowie Schul- oder Ausbildungsbedarf und Artikel zur individuellen Körperpflege einbeziehen.

Auch hier können wir nur Beträge zur Orientierung nennen. Für Bekleidung sollten Sie etwa 50 Euro und für Schulbedarf, Artikel zur Körperpflege sowie Kosten für die Ausbildung etwa 30 Euro monatlich ansetzen."

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße,

Katja

hallo uwe!

eine gesetzliche regelung gibt es nur für eheleute.

das taschengeld für den „nachwuchs“ hängt ganz allein von deinen persönlichen finanziellen verhältnissen und möglichkeiten ab. ist die frage nach der höhe durch forderung der kinder entstanden? leider ist ein ausführlicher rat ohne mehr hintergrundwissen nicht besser zu beantworten.

es hat auch noch keinem teenager geschadet durch eigeninitative (babysitting, jobben in der gastronomie oder ähnliches) das taschengeld aufzubessern - im gegenteil!!!

ansonsten wünsche ich allen beteiligten dass sie die pubertätszeit gut überstehen :wink:

herzliche grüsse
sonja

Hallo Uwe

Taschengeld ist nicht im Gesetz geregelt, es ist jedoch notwendig um den Jugendichen den Umgang mit Geld zu ermöglichen. Das Jugendamt sieht diese Notwenidgkeit ebenso und hat Taschengeldrichtlinien nach denen Jugendliche in vollstationärer Unterbringung Taschengeld erhalten. Eine 16 jährige erhält demnach ca 50 EUR im Monat, eine 19 jährige ca 90 EUR im Monat. Davon sind allerdings nur die Dinge des persönlichen Bedarfs zu bestreiten. Fahrtkosten für die Schule müssen davon nicht bestrtten werden. Ebenso nicht die Bekleidung.

Uschi Köpke
Diplom Sozialpädagogin