Taschenkontrolle im Supermarkt

Hallo Michael,

mir ist Folgendes passiert:
Mit meinem vom Einkauf in Geschäft 1 prall gefüllten Rucksack ging ich in Geschäft 2, kaufte dort aber nichts und wollte das Geschäft schnell wieder verlassen. Dazu benutzte ich einen gesperrten Durchgang in der Kassenzone, weil ich keine Lust hatte, mich an der Warteschlange vorbeizuquetschen oder mich einzureihen, obwohl ich nichts zu bezahlen hatte. Unmittelbar nach dem (so nicht vorgesehenen) Passieren des Kassenbereichs wurde ich angehalten und aufgefordert, meinen Rucksack zu öffnen, was ich verweigerte und womit ich auch Erfolg hatte. Man ließ mich ohne weitere Worte oder Maßnahmen ziehen.

Meine Fragen dazu:
Habe ich durch das Benutzen des gesperrten Durchgangs (Kunststoff-Tür der Kassenbox stand offen und musste ein Stück weit eingeklappt werden, damit ich passieren konnte) den Verdacht der „frischen Tat“ so deutlich erweckt, dass man wirklich von einem Diebstahl ausgehen konnte?

Wenn ja, hätte ich dann trotzdem gehen können, da die Kassiererin erst „den Chef holen“ musste und weder der noch sie selbst mir sagte, dass ich festgenommen sei? (Hintergrund: Mir ist der so genannte „Jedermann-Paragraph“ bekannt. Aber greift der auch dann schon, wenn nicht ausdrücklich gesagt wird, dass man vorläufig festgenommen ist?)

Wenn ich auch dem Chef eine Taschenkontrolle verweigert (und das hätte ich im Fall der Fälle getan) und er deswegen die Polizei gerufen hätte, hätte ich dann auf Anweisung der Polizei selbst den Rucksack öffnen müssen oder wäre es okay, ihn dem Polizisten zu geben und den aufzufordern, selber nach vermeintlichem Diebesgut zu suchen?

Hätte ein solcher vergeblicher Polizei-Einsatz Folgen für mich gehabt? (Nach dem Motto: „Nur weil du so bockig warst, musste ich die Ordnungshüter holen. Wenn mir jetzt dieser Einsatz in Rechnung gestellt wird, nehme ich dich in Regress!“) Wenn nicht finanziell, dann vielleicht anderer Art? Oder hätte ich umgekehrt eine Handhabe, den Marktleiter wegen Freiheitsberaubung anzuzeigen? (Womit wir wieder bei Frage 1 wären, dass er vllt. allen Grund dazu hatte.)

Für eine hilfreiche Antwort danke ich schon mal im Voraus!

Viele Grüße von der Nordsee sendet
MARKUS WALTER

Hallo Markus,

mir ist Folgendes passiert:
Mit meinem vom Einkauf in Geschäft 1 prall gefüllten Rucksack
ging ich in Geschäft 2, kaufte dort aber nichts und wollte das
Geschäft schnell wieder verlassen. Dazu benutzte ich einen
gesperrten Durchgang in der Kassenzone, weil ich keine Lust
hatte, mich an der Warteschlange vorbeizuquetschen oder mich
einzureihen, obwohl ich nichts zu bezahlen hatte. Unmittelbar
nach dem (so nicht vorgesehenen) Passieren des Kassenbereichs
wurde ich angehalten und aufgefordert, meinen Rucksack zu
öffnen, was ich verweigerte und womit ich auch Erfolg hatte.
Man ließ mich ohne weitere Worte oder Maßnahmen ziehen.

Meine Fragen dazu:
Habe ich durch das Benutzen des gesperrten Durchgangs
(Kunststoff-Tür der Kassenbox stand offen und musste ein Stück
weit eingeklappt werden, damit ich passieren konnte) den
Verdacht der „frischen Tat“ so deutlich erweckt, dass man
wirklich von einem Diebstahl ausgehen konnte?

Meines Erachtens nach: Nein.

Wenn ja, hätte ich dann trotzdem gehen können, da die
Kassiererin erst „den Chef holen“ musste und weder der noch
sie selbst mir sagte, dass ich festgenommen sei? (Hintergrund:
Mir ist der so genannte „Jedermann-Paragraph“ bekannt. Aber
greift der auch dann schon, wenn nicht ausdrücklich gesagt
wird, dass man vorläufig festgenommen ist?)

Ob man ausdrücklich die Festnahme aussprechen muss, denke ich nicht, Voraussetzung für eine rechtmäßige Festnahme ist jedoch ein dringender Tatverdacht, der hier fehlt.

Wenn ich auch dem Chef eine Taschenkontrolle verweigert (und
das hätte ich im Fall der Fälle getan) und er deswegen die
Polizei gerufen hätte, hätte ich dann auf Anweisung der
Polizei selbst den Rucksack öffnen müssen oder wäre es okay,
ihn dem Polizisten zu geben und den aufzufordern, selber nach
vermeintlichem Diebesgut zu suchen?

Die Polizei hätte die Aufforderung, den Rucksack zu öffnen, nur ausgesprochen, wenn sie, aufgrund der Schilderung der Zeugen, den Verdacht einer Straftat gehabt hätte. Dann hätten Sie dieser Anordnung Folge leisten müssen. Eine Nichtbefolgung hätte indes keinen Widerstand (Straftat) dargestellt und zur Folge gehabt, dass die Polizei eine Ersatzvornahme durchgeführt, also den Rucksack selbst geöffnet hätte.

Hätte ein solcher vergeblicher Polizei-Einsatz Folgen für mich
gehabt? (Nach dem Motto: „Nur weil du so bockig warst, musste
ich die Ordnungshüter holen. Wenn mir jetzt dieser Einsatz in
Rechnung gestellt wird, nehme ich dich in Regress!“)

Wenn sich im Rucksack kein Diebesgut befunden hätte: Nein.

Wenn

nicht finanziell, dann vielleicht anderer Art? Oder hätte ich
umgekehrt eine Handhabe, den Marktleiter wegen
Freiheitsberaubung anzuzeigen?

Wenn er Sie unberechtigt am Fortgehen gehindert hätte: Ja.

(Womit wir wieder bei Frage 1

wären, dass er vllt. allen Grund dazu hatte.)

Für eine hilfreiche Antwort danke ich schon mal im Voraus!

Viele Grüße von der Nordsee sendet
MARKUS WALTER

So ganz werde ich aber nicht schlau aus Ihren vielen Konjunktiven. Um was geht es Ihnen eigentlich?
Sie müssen doch zugeben, dass man durchaus auf den Gedanken kommen kann, dass Sie gestohlen haben, wenn Sie auf diese ungewöhnliche Weise den Markt verlassen. Wenn Sie sich diese Freiheit nehmen, dann lassen Sie den Mitmenschen doch die Freiheit, sich ihres zu denken und zeigen Sie ihnen mit einem Lächeln Ihren Rucksack. Oder wollen Sie mit dem Kopf durch die Wand und immer Recht haben und es - mit meinem Rat, ausgedruckt in der Tasche - durchsetzen? Davon rate ich ab. Das macht allen nur Stress und verkürzt ihr und das Leben Ihrer Mitmenschen. Jura ist nicht die beste Lösung, zwischenmenschliche Konflikte zu lösen. Gesunder Menschenverstand ist besser.
In diesem Sinne,
keep smiling
Michael