Hallo,
Der Reiz am Bieten
geht dadurch zummindest teilweise verloren, aber das kann
jeder selbst entscheiden.
Das verstehe ich nicht. Wenn du mir den Reiz am bieten kaputt
machst (durch automatisierte last-second-Gebote oder so),
inwiefern ist das dann meine Entscheidung?
ich meine damit, dass jeder selbst entscheiden muss, ob er den Einsatz solcher Programme mit seiner Auffassung vom Bieten (vielleicht auch im ‚sportlichen‘ Sinne) vereinbaren kann. Letztendlich ist aber die Frage, ob durch ein Bieten in letzter Sekunde ein Vorteil entsteht? denn durch die „Höchstgebot“ - Funktion von eBay kommt es letztendlich doch sowieso auf Gebotshöhe an.
Meiner Meinung nach ist das Bieten auf elektronischem Wege nach eBay - Prinzip für Auktionsfanatiker deshalb sowieso keine Alternative.
Ich habe außerdem nicht die Absicht, dir den Spaß am Bieten kaputt zu machen, halte aber die Automatisierung des Bietvorganges gerade für Menschen, die zum Zeitpunkt der Auktion nicht vor dem Bildschirm hocken können, trotzdem für sinnvoll.
ich weiß aber nicht, inwiefern das in Deutschland
rechtskräftig ist.
Von Deinem zweiten Posting mal ab: Ist es nicht egal, ob das
rechtkräftig ist? Wenn die AGBs sagen, daß man sich mit
gewissen Tätigkeiten disqualifiziert und ‚vom Spiel
augeschlossen wird‘ ist das deren Sache. Schließlich hat man
ja-und-amen dazu gesagt. Wenn der Account dicht gemacht wird,
ist es doch erstmal unerheblich, ob es noch ne strafrechtliche
Verfolgung gibt.
ich kenne mich wenig mit dem rechtlichen hintergrund aus, aber das deutsche Recht verliert seine Gültigkeit ja nicht, auch wenn es deiner Meinung nach deren ‚Spiel‘ und damit ihre eigene Entscheidung ist.
die Entscheidung, ob er ein Bietprogramm benutzen möchte,muss der Artikelersteller selbst treffen.
arlecks