Hallo Carmen!
Der objektive Tatbestand ist das, was wirklich geschehen ist.
Beispiel: ein Diebstahl oder Körperverletzung
Bist Du beispiesweise an einem Verkehrsunfall mit Deinem Pkw beteiligt und der andere Verkehrsteilnehmer
in dem anderen Pkw wird bei diesem Unfall verletzt,
dann hast Du als objektiven Tatbestand schonmal eine Körperverletzung begangen.
Der subjektive Tatbestand legt nun fest (das muss dann der Richter bzw. das Gericht herausfinden), wie Du diese Körperverletzung begangen hast.
- mit Vorsatz (beabsichtigt)
- fahrlässig (ausversehen, nicht gewollt)
Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es sich um eine
vorsätzliche Körperverletzung handelt, dann wird das natürlich härter bestraft als wenn es nur eine fahrlässige Körperverletzung ist.