Hallo zusammen.
Ich habe eine Person über Facebook angeschrieben, um mit ihr ein Hühnchen zu rupfen, und ihr wegen einer um einige Jahre zurückliegenden verbalen Entgleisung vor den Ohren mehrerer Feiergäste, darunter meine Ehefrau, wörtlich „eine pöbelhafte Bemerkung“ und damit im Zusammenhang ein „abartiges Verhalten“ vorgeworfen.
Ich muss betonen, dass ich diese Person vor jener Entgleisung NIEMALS auch nur im Ansatz provoziert habe. Die Entgleisung traf mich vor den Ohren anderer Leute aus heiterem Himmel. Damals reagierte ich ruhig, um die Feier nicht zu gefährden, zumal die Person sich sofort entfernte.
Meine Frage: Kann mich diese Person nun mit Aussicht auf Erfolg wegen Beleidigung anzeigen?
Oder würde die Ermittlung wegen Geringfügigkeit eingestellt?
Ich betone, dass ich nur auf das verbale Verhalten der Person abzielt habe und nicht die Person selbst „pöbelhaft“ und „abartig“ nannte.
Leider ist mir im Detail nicht erinnerlich, was die Person damals öffentlich zu mir sagte, ich weiß nur, dass es ohne jeden Grund - und ohne vorausgehende Provokation meinerseits - beleidigend war, ganz besonders im Rahmen der Feier.
Danke.