tatsächliche Reisezeit erstatten oder die von Google Maps errechnete?

Nehmt an, jemand muss im Rahmen der Lohnauszahlung die Reisezeit erstatten. Der Mitarbeiter bekommt für seine Anreise zu einem Projekt die Anreisezeit als Arbeitszeit bezahlt.
Muss man hier seine tatsächlich aufgebrachte Zeit - per Hand notiert - erstatten oder nimmt man hier eine errechnete „Normalzeit“ (beispielsweise von Google Maps).

Die Überlegung kommt daher, weil man ja auch die Kilometer nicht nach Handaufzeichnung erstattet, sondern hier die Angabe in Google Maps zugrunde legt.

Vielen Dank für eure begründeten Meinungen.

Hallo,
ein Entscheider sollte das entscheiden koennen, der Untergebene sollte den Entscheider fragen. Entschieden wird nicht ueber 10 Euro oder 10 Minuten, sondern entschieden wird ueber die Motivationszerstoerung des reisenden Mitarbeiters.
Uebrigens (um beim handwerklichen Ausfuehren der Reiseabrechnung zu bleiben) kann auch google maps die Verlaengerung der Reisezeit wegen Verkehr und Baustelle anzeigen, allerdings nicht mehr 3 Stunden nach der Reise.
Gruss Helmut

Ich rechne die tatsächlich benötigte Zeit ab - das gilt übrigens auch für die Fahrstrecke.
GoogleMaps weiß zum Zeitpunkt der Abrechnung nichts von der Vollsperrung der Autobahn, wegen der ich 20 km Umweg fahren musste und eine Stunde länger gebraucht habe.

Gruß
Dirk

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Üblicherweise nimmt man die tatsächlich aufgewandte Zeit.

Die Zeiten, die google maps berechnet folgen irgendwelchen schwer nachvollziehbaren Algorithmen, sie beachten weder die aktuelle Verkehrssituation noch irgendwelche Pausenzeiten. Sie sind bestenfalls ein grober Anhaltspunkt.

Ich würde auch die tatsächlich aufgewendete Zeit angeben.

noch als Ergaenzung.
Der Mitarbeiter mit Nachname Regen faehrt irgendwann los und kommt an, wenn er ankommt wie Regenwolken eben. Der andere Mitarbeiter mit Name Zuverlaessig kann ausserdem zu einem Termin puenktlich ankommen. Er plant die Reise, weiss, dass google genau 2 Szunden ansetzt, schaut am aehnlichen Wochentag bei google die Verzoegerung wegen Verkehr um 10 Minuten. Weil immer etwas passieren kann, faehrt er 2,5 Stunden vorher los und wartet eher etwas am Ziel. So kommt er mit erhoehtem Aufwand recht sicher passend am Ziel an, sogar etwas ausgeruht in die Besprechung. Wer den Mitarbeiter Zuverlaessig nun mit 2 googel-Reisestunden abspeisen will, wird bald den Mitarbeiter Regen begruessen koennen. Tut mir leid, ich komme wann ich will, bei Stau immer zu spaet, meine Firma wuerdigt keine Motivation.

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Servus,

was denkst Du, wie man Reisespesen erstattete, bevor es Google Maps gab?

Wenn ein Mitarbeiter nachweisbar in seinen Aufzeichnungen immer die kürzeste Entfernung fährt, bzw. von der kürzesten Entfernung nur bei ganz erheblicher Zeitersparnist abweicht, braucht kein Mensch Google Maps zu bemühen.

Google Maps kennt übrigens im Gegensatz zu ordentlichen Navis kaum Baustellen, Sperrungen, Stauschwerpunkte, Schwertransporte usw. und ist daher zur Überprüfung von Spesenabrechnungen nicht besonders gut geeignet.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antworten.
Vielleicht habe ich es nicht klar herausgestellt:
es geht nicht um die tatsächliche Bezahlung - die, da stimme ich mit euch überein, nach tatsächlicher Zeit bezahlt werden sollte. Mir ging es um eine gesetzliche Regelung, was gezahlt werden MUSS.
Kennt da irgendjemand eine Vorschrift?

Danke nochmals.

Servus,

kann keiner kennen, denn es gibt (zumindest in Deutschland) keine.

Es gibt nur steuerrechtliche Vorschriften, wie viel maximal steuerfrei erstattet werden darf, und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, die sich auf diese beziehen.

Es ist aber durchaus möglich, dass im konkreten Einzelfall etwas bezahlt werden muss. Das beruht dann aber nicht auf einer allgemein gültigen Vorschrift, sondern auf Tarifvertrag, Hausvertrag, Reisekostenordnung des Betriebes oder des Unternehmens, einzelvertraglicher Vereinbarung. Alle diese können Quellen dafür sein.

Dass in irgendeiner dieser in Frage kommenden Quellen auf Google Maps verwiesen sein sollte, halte ich für ein Gerücht.

Schöne Grüße

MM