Tattoo-Design-Tattoo-Messe

Hallo… habe folgendes Problem. Einer möchte sich als Freischaffender Künstler anmelden beim Finanzamt aber er möchte nur eine Nebentätigkeit bis Maximal 400 Euro damit ausüben.Bekommt er einen Schein wie einen Gewerbeschein oder etwas ähnliches?Kann er sowas also einfach als Zweitjob beim Finanzamt anmelden und dann könnte er z.B. auf einer Tattoo Messe einen Stand betreiben wo er dann Tattoo Designs Verkauft oder sofort entwirft auf Wunsch? Der „normaler Arbeitgeber“
ist informiert und einverstanden.
Dürfte er Werbung in Fachmagazinen machen?
Er möchte nix absetzen oder Staatliche hilfen in
anspruch nehmen…er möchte nur keine Schwarzarbeit ausführen!!
Er braucht einen Schein der ihn einem Gewerbetreibenden quasie gleichsetzt um Werbung für seine Private Kunst zu machen und
bei Händlern sein Material zu bestellen die einen Gewerbeschein wollen und um sich auf Messen anzumelden…ausserhalb seines Hauptberufes.

Ich hoffe sehr ihm kann jemand helfen.

Guten Tag,
einfach ein Nebengewerbe anmelden und Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
Sollte er das öfter machen wollen würde ich ein Reisegewerbe anmelden.
Aber nicht vergessen…Gewinne müßen da auch versteuert werden wie bei einem Hauptgewerbe.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Korrekturen (+ weitere Antworten)
Tag auch.

einfach ein Nebengewerbe anmelden

Man kann kein „Nebengewerbe“ anmelden, sondern nur ein Gewerbe - wobei das Entwerfen und Verkaufen von Tattoo-Designs wohl eher freiberuflich als gewerblich ist (weil künstlerisch).

Steuernummer beim Finanzamt beantragen

Nein. Wenn derjenige schon einem normalen Beruf nachgeht (wie er selbst schreibt), hat er bereits eine Steuernummer!

Sollte er das öfter machen wollen würde ich ein Reisegewerbe anmelden.

Nein. Wenn er nur gelegentlich seine eigenen Designs auf einer Messe anbietet, ist dies kein Reisegewerbe - vor allem eben auch, weil er (siehe oben) kein Gewerbe betreibt, sondern einen Freiberuf.

Gewinne müßen da auch versteuert werden wie bei einem Hauptgewerbe

Siehe oben, Thema „Nebengewerbe“.

Ansonsten: Der Künstler muß jährlich seine normale Einkommensteuererklärung erstellen und eine Einnahmeüberschußrechnung beifügen bzw. das entsprechende Blatt der Steuererklärung mit ausfüllen.

So, und nun noch zu ein paar der ursprünglichen Fragen:

Dürfte er Werbung in Fachmagazinen machen?

Wenn das Fachmagazin seine Anzeigen annimmt, natürlich. Die Kosten hierfür gehen natürlich auch in die EÜR.

Er möchte nix absetzen

Warum nicht? Er hat doch nicht nur Einnahmen durch seine Verkäufe, sondern auch Ausgaben. Und da er die Einnahmen versteuern muß, darf er natürlich auch seine Ausgaben gegen die Einnahmen rechnen.

Als weitere Lektüre empfehle ich:
http://klicktipps.de/gewerbe-faq.php

Gruß
Christian

Danke Christian!

Also muß er beim Finanzamt sich als Freiberuflicher Künstler
anmelden,oder?
Dann bekommt er eine Schriftliche Bestätigung
mit der er sich auf Messen als Freiberuflicher Künstler anmelden kann,richtig?
Werbung usw hab ich verstanden…
Ich denke in seinem Sinne ersetzt dann eine Bestätigung das er Freier Künstler den Gewerbeschein und er kann beginnen
seine Bilder zu verkaufen.Oder?
Gibt es Formulare zum Download irgendwo um das Schriftlich zu machen?
Da er Zeitlich sehr eingebunden ist?
Vielen Dank für die Hilfe!!!

Hallo Markus.

Also muß er beim Finanzamt sich als Freiberuflicher
Künstler anmelden,oder?

Richtig, Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.

Dann bekommt er eine Schriftliche Bestätigung

Er bekommt einen Durchschlag der Anmeldung. Damit kann er überall (Messe, Presse, Lieferanten) etc. belegen, daß er Freiberufler ist.

Ich denke in seinem Sinne ersetzt dann eine Bestätigung das er Freier
Künstler den Gewerbeschein und er kann beginnen
seine Bilder zu verkaufen.Oder?

Die Kopie der Anmeldung *ist* quasi sein ‚Gewerbeschein‘ - und ja, damit kann er anfangen, seine Werke zu verkaufen.

Gibt es Formulare zum Download irgendwo um das Schriftlich zu machen?

Schriftliche und formlose Medlung ans FA genügt theoretisch, aber persönlich hingehen vereinfacht die Sache natürlich.
Eigentlich würde das FA dann auch eine Steuernummer vergeben, aber als Angestellter hat derjenige ja schon eine.

Gruß
Christian

Super wenn du mal ein Tattoo Design brauchst oder einen
guten Tätowierer suchst melde dich einfach eine Hand wäscht die andere!