Taub auf einem Ohr - GdB?

Hallo ihr Wissenden,

wie konnte ich 35 Jahre leben ohne dieses Wissen? :wink:

Zur Sache: Ich hatte mit ca. 4 Jahren ein Cholesteatom, in dessen Folge Mittelohrentzündung mit Knocheneiterung entstand.
Darum wurde eine sog. Radikalhöhle aus meinem Innenohr, der Hörnerv ist aber noch intakt, aber eben ohne Verbindung.
1994 wurde ich nach zahlreichen OPs zum bisher letzten Mal operiert, ein „Trommelfell“ eingesetzt und das wars.

Ich bin also seit ca. 31 Jahren „behindert“. Durch den frühzeitigen Verlust der Hörfähigkeit auf dem einen Ohr wurde mein anderes Ohr geradezu zu einem Hörgenie, ich höre laut Tests annähernd genausoviel wie jeder Normalhörende auch, allerdings kann ich kein stereo hören.
(Dafür höre ich mit dem anderen Ohr komischerweise Hundepfeifen… also eben bestimmte Frequenzen, die nicht jeder hört… welch ein Gewinn :wink:)
Wer es nicht weiß, würde es auch nie merken, und ich gehe damit auch nicht hausieren.
Einziges Problem für mich ist, wenn ich schlafe und liege auf dem hörenden Ohr, bin ich quasi unerreichbar für Wecker, Türklingeln, Telefone, was aber durchaus auch einem gesunden Schlaf zuträglich ist :wink:
(Achso, und ich hatte vor Jahren mal Flüssigkeit im gesunden Ohr und war quasi völlig taub, bis ich ein Paukenröhrchen bekam… aber das war hoffentlich eine einmalige Angelegenheit)

Nun zur eigentlichen Frage: Neulich sagte mir jemand, ich solle den GdB feststellen lassen, um bestimmte Vergünstigungen zu erhalten. Häh? Wieso? Und was soll das bringen? Was für Vergünstigungen? Kennt sich damit jemand aus? Ich hab da echt keine Ahnung von… und kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, daß das unbedingt notwendig sein soll, bzw., daß mir das irgendwelche Vorteile bringen soll…

Kann mich jemand schlauer machen?

Danke und LG, Conny

Kann mich jemand schlauer machen?

Google mal unter Behinderung und Ausweis.
Gggf gibt es für dich Steuerverünstigungen, wenn du einen „gewissen Grad“ hast. D.h., du kannst in der Steuererklärung 200 oder 300€ generell geltend machen, auf die du dann keine Steuern zahlen musst (weiss die Summe nicht genau, so etwa)

Danke und LG, Conny

Auch LG Jo
Ps.: Was macht die BH-Geschichte :smile:) ?

Hallo goldfasan!

Ich habe hier gerade Fachliteratur vor mir liegen:
" Behinderung und Ausweis" 17. Auflage von 2003 (ISSN 03935-8919).

Zitat: „Maßgebend für die Bewertung des GdB/MdE-Grades bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehöres, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist…“

"… Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen (z.B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen, außergewöhnliche psychoreaktive Störungen … verbunden, so kann der GdB/MdE-Grad höher bewertet werden.

Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (wegen der schweren Störung des Spracherwerbs)… 100 i.R. lebenslang)

später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz)…100

sonst je nach Sprachstörung…80-90

Dann gibts hier noch Tabellen zu prozentualem Hörverlust, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Meniere-Krankheit und Chron. Mittelohrentzündung.

Wenn Du genauere Angaben machen kannst, kann ich ja mal nachsehen, was in Frage käme!

Vorteile hast Du in punkto Kündigungsschutz und Einkommenssteuer ab bestimmten GdB.
Ich glaube, es könnte auch eine Rolle spielen bei der Rentenberechnung- bin ich mir nicht ganz sicher!

Ich hoffe, das nützt Dir was!?
LG Doreen

Hallo Conny,

Einziges Problem für mich ist, wenn ich schlafe und liege auf
dem hörenden Ohr, bin ich quasi unerreichbar für Wecker,
Türklingeln, Telefone, was aber durchaus auch einem gesunden
Schlaf zuträglich ist :wink:

Ich habe einige Jahre mit einer gehörlosen Kollegin zusammen gearbeitet und von dieser erfahren, daß sie sich über eine Zeitschlatuhr durch Licht Wecken läßt. Und sie kam nie zu spät!
Weil ich einen so unerschütterlichen Schlaf habe, daß sich die Mitbewohner über die Lautstärke beschwerten, die ich zum Aufwachen brauchte, habe ich es auch mit Licht versucht. Es funktionierte super und ich habe es bis heute beibehalten.

Versuch es mal!
Gruß Steffi

Liebe goldfasan
Vielleicht solltest du dich 'mal beim Sovd (Sozialverband Deutschland), dem ehemaligen Reichsbund, schlaumachen. Die wissen meistens in solchen Sachen Bescheid.
Viele Grüße
Voltaire

Danke an alle!
Hallo,

ich werd mich dann mal bei den Ämtern schlau machen… nicht, daß ich da einen Nutzen sehe, aber ich probier mal mein Glück :wink:

@Joanna: Immer noch 4:0 fürs Auto…

LG, Conny, allen Antwortenden dankend

Hallo,

Nun zur eigentlichen Frage: Neulich sagte mir jemand, ich
solle den GdB feststellen lassen, um bestimmte Vergünstigungen
zu erhalten. Häh? Wieso?

Wieso Vergünstigungen oder wieso GdB feststellen lassen?

Und was soll das bringen? Was für
Vergünstigungen? Kennt sich damit jemand aus?

Man muss ja das Rad nicht neu erfinden. -> http://www.global-help.de/ :smile:

Ich hab da echt
keine Ahnung von… und kann mir eigentlich auch nicht
vorstellen, daß das unbedingt notwendig sein soll, bzw., daß
mir das irgendwelche Vorteile bringen soll…

Nach der Seite gibts für Taubheit auf 1 Ohr wohl „nur“ einen GdB von 20 (aber unter Vorbehalt, da bei dir nichts weiter bekannt ist). Ab GdB 25 gibts Steuerermäßigung. Ab GdB 30 könnte man sich, wenn man von Kündigung bedroht ist, gleichstellen lassen. Was dann vom Kündigungsschutz-Status her wie bei einer Behinderung von GdB 50 ist.

Kann mich jemand schlauer machen?

Ich habs zumindest versucht. :wink:

MfG