Hallo,
eine Taufe (nach katholischem Ritus) ist nicht zwingend erforderlich, vereinfacht allerdings das Vorhaben. Ansonsten muss ein Dispens (eine ‚amtliche Erlaubnis‘) eingeholt werden. Die einschlägige Vorschrift des Kirchenrechts:
Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde, die andere aber ungetauft ist.
§ 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind.
Die fehlende Taufe kann also geheilt werden durch Erfüllung folgender Voraussetzungen:
*Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;
2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;
3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.
Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen.*
Beachte, dass die o.g. Bedingungen nur für die Eheschließenden gelten, nicht für schon vorhandene Kinder des nichtkatholischen Partners (Can 1125 1° - „der katholische Partner … hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden“). Deine Kinder brauchen also weder Taufe noch Firmung und Kommunion.
Ich gehe einmal davon aus, dass Deine Kinder nicht aus einer nach katholischem Ritus geschlossenen kirchlichen Ehe entstammen - wenn Du (oder auch Dein Partner) schon einmal kirchlich getraut wurden, wird’s richtig kompliziert …
Freundliche Grüße,
Ralf