Hallo, ich habe gerade gestanden bekommen der zukünftige Taufpate ist aus der Kirche ausgetreten (er gehörte der kath. Kirche an) hinzu kommt, die andere Patin ist evangelisch. Was bedeutet das nun für die Taufe, denn zur Anmeldung sollten wir „nur“ Patenschein des katholischen Paten mitbringen.
Servus,
einer der beiden Paten muss jetzt durch einen katholischen Paten ersetzt werden: Mehr als zwei Taufpaten sind nicht zulässig, und einer von ihnen muss katholisch sein.
Schöne Grüße
MM
Moin MM,
Bei meinem Sohn – evangelisch – waren beide Paten katholisch.
Sie musste jedoch eine Genehmigung vom Kat. Pfarrer vorlegen, der erlaubte, das Sie Paten sein dürfen, sonst wären Sie vom Ev. Pfarrer nicht akzeptiert worden.
Schon verrückt.
Gruß
Claude
Naja, bei
ohne weitere Präzisierung ist
bei solchen Lapalien ja auch die einzig maßgebliche Instanz.
Du meinst wie bei Butter:
Sahnebutter, Molkereibutter, gesalzene Butter, Kräuterbutter, Schneckenbutter, Hummerbutter oder so was bei einer Präzisierung?
Jung, dann schreibt doch was du meinst.
Das bedeutet, wenn man schon so großen Wert auf eine kirchliche Taufe legt, dann sollte(muss) man auch dafür sorgen dass die ausgesuchten Paten ebenfalls Deiner Kirche angehören.
Alles andere wäre Unsinn !
MfG
duck313
Sagst du, das es auch anders sein kann interessiert dich nicht?
addendum
Einer von ihnen muß sogar römisch-katholisch sein. Und allein dieser firmiert als Taufpate. Die nicht-röm.-kath. Person kann nur als Taufzeuge firmieren, nicht als Pate. CIC can 874 §2
Gruß
Metapher
Servus,
tut nicht Not. Einer reicht bei einer rk Taufe.
Schöne Grüße
MM
in der Katholischen Kirche gibt es verbindliche Regeln und bis rauf zum Papst machtvolle Instanzen, die einen Priester ggf. zurechtweisen.
In der evangalischen Kirche ist der bestimmte Artikel schon fehl am Platz. Und selbst innerhalb der Landeskirchen: Wenn ein Lutheraner Protestanten als Taufpate zulässt, dann doch Katholiken erst recht.
Servus,
das stimmt so nicht!
Meine Kinder sind katholisch getauft.
Es gab nur EINE Patin, und die ist evangelisch.
Bayern, 2 verschiedene Gemeinden.
Der Pfarrer muss halt mitspielen…
Grüße
Hi,
Doch, doch, das stimmt so Ich hab ja nicht umsonst den zugehörigen Canon im CIC angegeben. Etwas ganz anderes ist aber, wieweit sich Pfarrer exakt daran halten. Was daraus wird (wiederum nur offiziell), wenn sie es nicht tun, weiß ich allerding nicht. Für die Gültigkeit des Taufritus ist das offenbar unwesentlich. Denn in Can 872 heißt es „Baptizando, quantum fieri potest, detur patrinus …“ (Dem zu Taufenden ist, sofern es geschehen kann, ein Pate zu geben …), d.h. es sind Ausnahmen möglich.
Nach Can 874 §2 ist diese dann per def. Taufzeugin, nicht Taufpatin. Und der Wortlaut setzt voraus, dass zusätzlich ein Pate dabei ist. Und Pate kann nur sein, wie in Can 874 §1.3 festgelegt, wer katholisch getauft und gefirmt ist.
Gruß
Metapher