Hallo Pit
unsere Tochter hat drei Paten: eine Katholikin, einen
Protestanten und eine aus der Kirche ausgetretene, ehemalige
Katholikin. Diese dürfte nach den von Tychiades und Martinus
genannten Vorschriften keine Patin sein.
Hast Du etwas missverstanden, oder ich?
und welche Paten sind „eingetragen“ ?
Ist auch egal, Deine Tochter hat eine den „Vorschriften“ gemäße
Patin.
Die „Vorschrift“ entspricht der Intention ,daß der Pate den Getauften
im kath. Glaubensleben begleitet und stützt.
Auch „liberale“ Gesinnungen von irgendwelchen Kirchenleuten können
dies nicht kippen, weder im Norden noch im Süden der Republik.
Ziemlich genau kannst Du dies hier nachlesen (warum hast Du nicht ?)
http://de.wikipedia.org/wiki/Taufpate#Katholische_Ki…
Was Martin oder Tychiades geschrieben haben widerspricht dem nicht
und auch ich habe mich genau dahingehend geäußert.
Auch der „Bemessungsspielraum“(was immer dies auch sei) von Gandalf
greift hier nicht - es gibt ihn nicht, weder bei ihm noch bei Dir.
Du hast nicht mißverstanden sondern nur oberflächlich gelesen,oder?
Gruß VIKTOR
PS.
In der evangelischen Kirche ist das nach meinen Kenntnissen nicht
anders, nur steht dort für das „muß“ der Katholiken das „soll“
(nach Möglichkeit ??) was wohl liberale (was immer dies auch sei)
Auslegungen ermöglicht.