Taxierung einer verbrannten Hecke

Hallo zusammen,

meine Hecke ist zur Hälfte abgebrannt. Nur das Grün. Die Stämme stehen noch, werden vermutlich nicht wieder ausschlagen. Welche Schadenshöhe kann ich in etwa der Versicherung nennen, ohne mich zu blamieren?

ca 12m einer 25m langen Taxus/Thuja/Scheinzypressenhecke, 2.4m hoch und fast 1m tief, vollkommen dicht (im Sinne von gut gepflegt). Hinter der Hecke ist ein erhöhter Weg, von dem man etwa ab Heckenhöhe 2.20 in meinen Garten heruntergucken kann.

Wenn ich 30cm Konifheren pflanze, ist mein Schaden quasi 0 (Arbeit ist mir egal), bei 2m Pflanzen mehrere 1000€ und es dauert trotzdem Jahre, bis die Hecke dicht ist.

Kennt da jemand Größenordnungen die man ansetzen kann, nach Methode Koch oder sonstwie?

Gruß
achim

Hallo,

ausschlagen. Welche Schadenshöhe kann ich in etwa der Versicherung nennen, ohne mich zu blamieren?

welcher Versicherung ? Welche Versicherung hat eine Hecke gegen Feuer versichert ?

(Arbeit ist mir egal), bei 2m Pflanzen mehrere 1000€ und

Wenn die verbrannten Pflanzen über 2 m hoch waren, würde ich auch entsprechende Pflanzen in die schadensaufstellung schreiben.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Hallo zusammen,

meine Hecke ist zur Hälfte abgebrannt.

Durch welche Schadensursache ?
Wer war der Verursacher ?

Gruß Merger

Hallo Achim,

mit konkreten Zahlen oder Berechnungsformeln kann ich nicht dienen.
Da der Versicherer grundsätzlich aber die Wiederherstellungskosten zahlen muss, würde ich empf., einen Gärtner um ein Angebot für Pflanzen (wenn möglich, in vergleichbarer Größe / Höhe zu den abgebrannten) und Arbeitslohn zu bitten. Dies wäre eine gute Verhandlungsgrundlage.
Alternativ kann auch - nach Absprache mit dem Versicherer - ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Da der Versicherer grundsätzlich aber die
Wiederherstellungskosten zahlen muss, würde ich empf., einen
Gärtner um ein Angebot für Pflanzen (wenn möglich, in
vergleichbarer Größe / Höhe zu den abgebrannten) und
Arbeitslohn zu bitten. Dies wäre eine gute
Verhandlungsgrundlage.

Welcher Versicherer?Der evtl. in Betracht kommende Gebäudeversicherer scheidet zunächst einmal aus.Die VGB bieten keine Grundlage für eine Entschädigung,da keine versicherte Sache von einem Schaden betroffen ist.Möglich wäre es,dass die sinngemäße „Wiederbepflanzung von Gärten“ über eine Zusatzvereinbarung oder eine Leistungserweiterung als versichert gilt.Das wäre zunächst anhand der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zu prüfen.Eine grundsätzliche Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung ist aber ausgeschlossen.

VG Jens

Grüße,sapine

Daten
Hallo,

vielen Dank an alle, die sich meiner Frage angenommen haben. Da gleiche Fragen mehrfach gestellt wurden:

  • Zuständig ist die Gebäudeversicherung (wenn nicht ausgeschlossen), da Hecken zum Grundstück gehören, während z.B. Garagen etc. gesondert aufgeführt werden müssten. Dies ist in meinem Fall unstrittig

  • Ursache ist nicht zu ermitteln, vermutlich eine Zigarettenkippe. Zündeln im Vorbeigehen ist nicht ausgeschlossen aber unwahrscheinlich. Es hat lange nicht geregnet und wenige Zentimeter unter der grünen Oberfläche liegt eine sehr trockene Nadelschicht, in der die Kipper vermutlich zu liegen kam. Ist hier aber auch unstrittig.

Mein Problem der Taxierung besteht nicht in den Kosten einer konkreten Anpflanzung, sondern quasi in der Abwägung, welche Höhe (und Zeit) gerechtfertigt ist.

Anpflanzung 30cm, ggf. billiger Sichtschutz über 10 Jahre : nahe 10€ pro Meter
Anpflanzung 2m40: bis zu 1000€ pro Meter (ja, es gibt solche Elemente fertig geliefert :smile:.

Eine Einarbeitung in die Methode Koch http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Koch_(Sachverst%… erscheint mir ohne Fachkenntnis schwierig, ob diese anwendbar ist, ungewiss.

Für meinen Versicherungsmakler reicht ein Angebot eines Fachbetriebes, doch dessen Angebot richtet sich nach dem, was ich anfrage (30cm oder 2m40)

Daher die Frage hier, ob jemand dazu Fakten kennt.

Gruß
achim

Hallo,

Hallo,

vielen Dank an alle, die sich meiner Frage angenommen haben.
Da gleiche Fragen mehrfach gestellt wurden:

  • Zuständig ist die Gebäudeversicherung (wenn nicht
    ausgeschlossen), da Hecken zum Grundstück gehören, während
    z.B. Garagen etc. gesondert aufgeführt werden müssten. Dies
    ist in meinem Fall unstrittig

Ist es tatsächlich so ?

Hecken können sich zwar auf dem Grundstück befinden,
gehören aber mit Sicherheit nicht zu den versicherten Gebäuden.

Und bisher kenne ich keinen Versicherer der in seinen Tarifen, abgebrannte Hecken ersetzt.

Aber vielleicht gibt es dies wirklich.
Wenn ja, würde mich der entsprechende Absatz in den Vertragsbedingungen interessieren.

Gruß Merger

OT: Grundstückshecke
Hallo Merger,

natürlich sind Hecken und Gärten normalerweise nicht versichert.

Hier handelt es sich um eine _Grundstücks_hecke, was anzugeben ich in diesem Kontext für entbehrlich hielt.

Gruß
achim

anbei ein paar Googleergebnisse, jeweils dort nach „Hecke“ suchen.

http://www.versicherung-portal1.de/gebaeudeversicher…
http://www.medass.de/download/versicherungen/gebaeud…
http://www.gebaeudeversicherung.net/mitversicherte-g…
http://www.versicherung-vergleiche.de/gebaeudeversic…
http://www.nold-versicherungen.de/gebaeudeversicheru…

Hallo Wilbert

Hallo Merger,

natürlich sind Hecken und Gärten normalerweise nicht
versichert.

Nach deinem Text ist doch aber die Hecke in deinem Vertrag mitversichert!

anbei ein paar Googleergebnisse, jeweils dort nach „Hecke“
suchen.

erwartest Du jetzt allen Ernstes, dass ich diese ganzen Internetseiten durch suche ?
Dann würde ich aber immer noch nicht deine Vertragsbedingungen kennen.

Kopiere uns doch einfach einmal den Teil deiner Vertragsbedingungen, wo steht, dass die abgebrannte Hecke versichert ist.

Gruß Merger

das hilft mir nicht bei der Taxierung.
Hallo Merger,

Meine Hecke ist eine Grundstückseinfriedung, wie im UP aus dem Hinweis des Weges dahinter vielleicht nicht ganz deutlich wurde.

Deshalb ist sie in meinem Vertrag mitversichert. Dies ist anscheinend so üblich, wird regelmäßig erwähnt oder halt ausgeschlossen.

Ich habe keine detaillierten Vertragsunterlagen zu meiner Versicherung (weil ich nur in diese eingetreten bin). Es ist allerdings auch unstrittig und hilft mir nicht bei meinem Problem, der Taxierung des Schadens.

Online Angaben meines Versicherers sind als Beispiel unten angefügt, wobei hier das Wort Hecke nicht explizit auftaucht, aber „Grundstückseinfriedung“.

Gruß
achim


Sie können nicht alle Gefahren schon im Vorfeld ausschließen. Aber es zählt das Gefühl, dagegen abgesichert zu sein. Wichtig ist, dass der Schutz alles umfasst, was dazugehört:

Ihr gesamtes Wohngebäude
Müllboxen und Abfallsammelbehälter
Klingel- und Briefkastenanlagen

Versicherungsschutz besteht auch für Ihre Grundstücksbestandteile. Dazu gehören zum Beispiel:

Grundstückseinfriedungen und Zäune einschließlich Trennwänden
Eingangs- und Terrassenüberdachungen, Pergolen
Hof- und Gehwegbefestigungen, Klingel- und Briefkastenanlagen
Wege- und Gartenbeleuchtungen

Darüber hinaus können extra versichert werden:

Gartenhäuser, Geräteschuppen
Carports

Und bisher kenne ich keinen Versicherer der in seinen Tarifen,
abgebrannte Hecken ersetzt.
Aber vielleicht gibt es dies wirklich.
Wenn ja, würde mich der entsprechende Absatz in den
Vertragsbedingungen interessieren.

Dann wollen wir unserem „Experten“ doch ein wenig auf die Sprünge helfen.Ein entsprechender Passus könnte etwa wie folgt lauten:

Wiederbepflanzung von Gärten

  1. Versichert sind Kosten für die Wiederbepflanzung von Hecken,
    Sträuchern und Zierpflanzen auf dem Versicherungsgrundstück, die
    durch ein ersatzpflichtiges Feuerereignis so beschädigt wurden,
    dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Ersetzt
    wird die Beseitigung von Schäden an den gärtnerischen Anlagen
    bzw. die Neuanpflanzung von Jungpflanzen.

und findet sich so oder in ähnlicher Formulierung in den Bedingungen von z.B. Degenia,Helvetia oder VHV.

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Zusatzversicherung vs. Regelabsicherung
Hallo sapine,

wobei das Zusatzversicherungen sind für die gesamte Gartenanlage.

Eine Hecke, die (in ihrem Wirkbereich) alleinige Grundstückseinfriedung ist, (worauf die Einsicht vom Weg dahinter hinweisen sollte) ist, wie unten belegt, in der Regel auch so versichert.

Gruß
achim

Hallo sapine,

wobei das Zusatzversicherungen sind für die gesamte
Gartenanlage.

Eine Hecke, die (in ihrem Wirkbereich) alleinige
Grundstückseinfriedung ist, (worauf die Einsicht vom Weg
dahinter hinweisen sollte) ist, wie unten belegt, in der Regel
auch so versichert.

Hallo Achim,
das stelle ich auch nicht in Abrede.Mit der Einschränkung „in der Regel“.Wenn das in ihrem (mir unbekanntem) Tarif als ausdrücklich vereinbart gilt,ist die Hecke als Einfriedung auch versichert.Daneben gibt es aber auch Bedingungswerke,die explizit nur bspw. Zäune und Mauern als Einfriedung gelten lassen.Das mag auf ihren Tarif nicht zutreffen.
Sehen sie meine obige Ausführung als kostenlose Nachhilfe für unseren „Experten“,dass die Wiederaufforstung von Hecken oder anderen Gartenanlagen nach Brand oder Feuer ebenfalls (zumeist mit einem Sublimit versehen) versichert sein kann.
Und sehen sie mir die Entfernung von ihrem eigentlichen (Ursprungs-)Thema nach!
P.S.:Vergessen sie bitte bei aller verständlichen Informationsbeschaffung ihre vertraglichen Obliegenheiten (→unverzügliche Meldung des Schadens und die Dokumentation des Schadensbildes) nicht…

Gruß
achim

Grüße,sapine

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Hallo Wilbert,

Hallo Merger,

Meine Hecke ist eine Grundstückseinfriedung, wie im UP aus dem
Hinweis des Weges dahinter vielleicht nicht ganz deutlich
wurde.

Aus dem Begriff Grundstückseinfriedung kann man nicht automatisch zuordnen,
dass in der Wohngebäudeversicherung auch die Hecke mitversichert ist.
Bei einigen Versicherungstarifen bezieht sich dieser Begriff nur auf bauliche Anlagen.

Gruß Merger