Taxifahrerin transportiert zu viele kinder unangeschnallt

hallo,

mal ne frage zum beförderungsgesetz:

wir haben zwei geistig behinderte kinder, die jeden tag 35km mit dem taxi zur förderschule fahren müssen. heute morgen kam die taxifahrerin mit ihrem privaten pkw, und sammelte unsere kinder ein. ein kleiner viersitzer war das.

wie sich später rausstellte, hat sie auf ihrer tour noch weitere 4 kinder abgeholt, die ins auto gequetscht, und sie zur schule gefahren.

unsere beiden kinder, und ein nachbarsmädchen waren angeschnallt, hatten aber keinen kindersitz. die drei anderen kinder waren nicht angeschnallt.

da die kinder eigenständig zum taxi gehen sollen, hat natürlich auch kein elternteil etwas mitbekommen, sondern wir haben das alles erst am nachmittag von unseren kindern erfahren.

nun zu meiner frage:
gegen wie viele gesetze hat die fahrerin verstoßen, welche wären das genau und was können wir jetzt dagegen machen?

mfg
michel

Hallo,

ich kann und möchte Ihre Frage nicht in der gewünschten Weise beantworten, weil ich kein Jurist bin und deshalb keine Rechtsauskünfte geben möchte. Sicher ist, dass die Taxifahrerin gegen Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen hat, z.B. die Anschnallpflicht. Ob sie ein anderes Fahrzeug verwenden durfte, kann ich schon nicht mehr klären, weil ich nicht weiß, ob es sich tatsächlich um einen Taxiverkehr handelt oder evtl. auch um einen Schulbusverkehr, und ob das verwendete Fahrzeug als Schulbus zugelassen war.

Ich kann Ihnen aber zwei Wege empfehlen, in dieser Sache weiter tätig zu werden:

1.) Wenden Sie sich an die zuständige Genehmigungsbehörde für das Taxigewerbe. Also entweder das Landratsamt oder, bei kreisfreien Städten, die Gemeinde. Dort wird die Sache mit Sicherheit verfolgt.

2.) Wenden Sie sich außerdem an den Kostenträger der Fahrt, den ich natürlich nicht kenne. Auch dort wird man mit Sicherheit tätig werden.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

MfG

Bernd Lange-Irschl

danke für die antwort.

wir haben gestern abend noch mit der polizei gesprochen, die sich jetzt erstmal mit dem unternehmer wegen dieser verfehlung auseinandersetzt. desweiteren wird meine frau sich montag mit den anderen eltern bei dem landkreis und der schule melden, da dies ja nicht der erste gemeldete vorfall war.

die taxifahrerin kam heute morgen übrigens noch vorbei, und meinte sich damit rausreden zu können, dass unsere kinder ja angeschnallt waren. aber das ist in meinen augen ja total egal.

Hallo Michel, gegen fast alle Taxi-Gesetze und der StVO. StVO besagt für jedes(!) Kind, unter 1,50 Meter, muss ein Kindersitz vorhanden sein. Das Auto muss für den gewerblichen Personentransport zugelassen und genehmigt sein (grünes Kennzeichen!) und die Fahrerin eine FzF (Personenbeförderungsschein besitzen. Unbedingt der Aufsichtsbehörde, in Berlin das LaBo, melden. Gruss, Detlef

danke…ich warte mal den morgigen tag ab, wenn meine frau von der gemeinde mehr erfährt…

Hallo,

  1. Die entgeltliche Bef. mit (dafür nicht zugelassenem) Privat-Fahrzeug - so nicht
  2. zu viele Personen - allg. so nicht
  3. nicht angeschnallt - allg. so nicht
  4. Kindersitze: bis 12 Jahren bzw. bis 1,50 Meter Größe eígtl. Pflicht - eigentlich… :wink: Nachdem die Fahrt „bekannt“ war, hätte der Dienstleister sich um solche Sitze im Vorfeld kümmern müssen. Aber das ist ja „nur“ noch nachrangig, denn:
    In meiner Reihenfolge dürfte hinsichtlich Personenbeförderung die „Schwere des Vergehens“ liegen. Einfach mal die Stichworte im Guckle suchen (z.B. „entgeltliche Beförderung“ und „PBefG“) und: Selber durchkämpfen. :wink:

Was tun? Ich kann den Groll verstehen. Die Schwierigkeit dürfte die Beweisbarkeit sein; wie bei allen „Straftaten“ - leider!
Sucht die Gesetze raus, beschwert Euch bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Oder sucht das Gespräch.

Alles Gute