Dann muss er sich wohl in der Tat keine weiteren Fragen über sein Beschäftigungsverhältnis mehr stellen …
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Hallo,
auch für die Kürzung von Sondervergütungen wie zB Anwesenheitsprämien gibt es eine gesetzliche Grenze in § 4a EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4a.html
&Tschüß
Wolfgang
Und wo kommt da eine Verletzung ins Spiel die eine Wunde hinterlässt ?
Seltsame Formulierung.
Aber ein Recht die „Wunde“ vorzuzeigen, als Bild oder direkt besteht nicht, es sollte jedem (Dir auch !) klar sein.
„Ich denke von allen Menschen das Schlechteste, auch von mir, und ich habe mich noch selten getäuscht.“ (Nestroy)