Technische Beschränkungsvorschriften des Pedelec

Hallo,

jemand hat mir ein altes Pedelec geschenkt, und ich lerne diesen Fahrzeugtyp jetzt kennen.
Zwischen dem Motor und dem Akku ist ein Controller geschaltet. Der Controller kann die Fahrstufen Leer, halbe Kraft und volle Kraft.
Es gibt einen Drehgriff wie der Gasgriff beim Motorrad, aber tatsächlich schaltet der nur zwischen Ein und Aus. Zusätzlich gibt es einen zierlichen Wippschalter, der schaltet zwischen Halb und Aus.
Außerdem schaltet der Controller aus,
a) solange man nach dem Start noch keine anderthalb Pedalumdrehungen gemacht hat
b) solange man eine von zwei Bremsen betätigt (Betätigung der dritten Bremse merkt der Controller nicht)
c) ab Fahrtgeschwindigkeit 25 km/h.
Hiervon finde ich a) der Verkehrssicherheit abträglich, weil ein Kavalliersstart mit sofort einsetzender Motorunterstützung Behinderung und Gefährdung anderer Fahrzeuge verringern würde, weil das Pedelec so auch schwer beladen rasch anfährt und dabei weniger in der Spur schwankt.
Bei b) erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit nicht, denn bei allen Kfz, die ich kenne, hat die Bremse mehr Kraft als der Motor und muß ihn aber nicht bei leichter Betätigung ganz abschalten.
Ohne a) und b) könnte man, wenn nun c) nicht wäre, den ganzen Kontroller, der ziemlich viel Geld kostet, durch den Gasgriffschalter ersetzen, und wenn der die Stromstärke nicht schafft, durch einen wasserdichten Taster für 30 A geeigneter Bauart.
Das hätte den Nachteil, daß bei einem Defekt des Schalters der Motor weiterlaufen könnte, bis kein Strom mehr da ist. Diesen Nachteil haben aber auch Flex, Kreissäge und andere Maschinen, die viel stärker und gefährlicher sind als ein Pedelec.
Pedelecs dürfen schneller fahren als 25 km/h, nur ab dieser Geschwindigkeit nicht mehr mit Hilfskraft, sondern wie Rennräder, die zusammen mit genügend Athletik und Doping bauartbedingt mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen und deshalb wohl autobahntauglich wären…
Wovor sollen diese seltsamen Regularien, die auch noch z.B. in Österreich recht anders sind, wen schützen?

Hallo Raimund!

Hiervon finde ich a) der Verkehrssicherheit abträglich, weil
ein Kavalliersstart…

Ein Pedelec ist ein Fahrrad, also mit Muskelkraft bewegt, unter bestimmten Voraussetzungen von einem E-Motor unterstützt. Ein Pedelec ist kein Motorrad, soll auch keines sein. Für Kavalierstart o. ä. sind die Dinger nicht gedacht.

Bei b) erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit nicht, denn bei allen Kfz, die ich kenne, hat die Bremse :mehr Kraft als der Motor und muß ihn aber nicht bei leichter Betätigung ganz
abschalten.

Beim Bremsen schaltet sich der Automotor zwar nicht ab, liefert aber kein Drehmoment, wird vielmehr seinerseits vom Fahrzeug angetrieben und wirkt bremsend. Nicht zufällig sitzen Gas- und Bremspedal nebeneinander und werden vom selben Fuß in einer Exklusiv-Oder-Verknüpfung bedient, also entweder Gas oder Bremse. Beim normalen Fahrrad kommt niemand auf die Idee, keuchend in die Pedale zu treten und gleichzeitig die Bremsen zu betätigen. Es wäre eine idiotische Betriebsweise, die beim Pedelec nicht minder idiotisch wäre. Hinzu kommt, daß es nicht sehr vernünftig ist, die knappe in der Batterie gespeicherte Energie in den Bremsen zu verheizen.

Ohne a) und b) könnte man, wenn nun c) nicht wäre, den ganzen Kontroller, der ziemlich viel Geld :kostet, durch den Gasgriffschalter ersetzen, und wenn der die Stromstärke nicht schafft, durch :einen wasserdichten Taster für 30 A geeigneter Bauart …

Es gibt viele Methoden, eine zuverlässige, alltagstaugliche technische Lösung mit Basteleien untauglich zu machen.

Das hätte den Nachteil, daß bei einem Defekt des Schalters der Motor weiterlaufen könnte, bis kein :Strom mehr da ist. Diesen Nachteil haben aber auch Flex, Kreissäge und andere Maschinen,
die viel stärker und gefährlicher sind als ein Pedelec.

Von einer Kreissäge auf die Sinnhaftigkeit technischer Lösungen bei einem Fahrrad zu schließen, erscheint mir abwegig.

Pedelecs dürfen schneller fahren als 25 km/h, nur ab dieser Geschwindigkeit nicht mehr mit Hilfskraft,

Sofern es Straßenverhältnisse, Verkehrssituation sowie Muckis und Puste des Fahrers zulassen, darf man mit einem Fahrrad durchaus schneller als 25 km/h fahren. Das gilt in gleicher Weise für ein Pedelec. Ist ja auch ein Fahrrad.

Wovor sollen diese seltsamen Regularien … wen schützen?

Geschützt werden sollen Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Ein Fahrrad darf man ohne Führerschein benutzen, ebenso ein Pedelec. Der Motor soll das Pedelec nicht von alleine antreiben. Der Fahrer muß schon selbst in die Pedale treten. Verwechsele ein Pedelec nicht mit einem Motorrad.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

sein. Für Kavalierstart o. ä. sind die Dinger nicht gedacht.

Ich hatte erläutert, was ich mit diesem zugegebenermaßen schnoddrigen Ausdruck meinte: zügiges Anfahren ohne in der Spur schwanken zu müssen oder sonst den gleichspurigen Verkehr zu behindern (z.B. beim Anfahren an der Steigung mit Anhängerlast). Ich meinte nicht das schlagartige und von Reifenquietschen begleitete Einsetzen eines zu stark untersetzten Drehmoments. Übrigens scheint man Controller bekommen zu können, die ein rasches Anfahren erlauben. Die kosten dann soviel wie noch mal ein Pedelec und sind wahrscheinlich nur in Österreich legal.

Fahrzeug angetrieben und wirkt bremsend. Nicht zufällig sitzen
Gas- und Bremspedal nebeneinander und werden vom selben Fuß in
einer Exklusiv-Oder-Verknüpfung bedient, also entweder Gas

Tschuldigung, das ist eine Altersfrage, aber andersrum als meine letzte an Dich: Du gehörst wohl zu der Generation, die nie Gas, Bremse und Kupplung gleichzeitig betätigt hat. Anyway läßt sich mein Pedelec mit der Rücktrittbremse (von welcher der Controller nichts weiß) mühelos bei Vollgas abbremsen, außer aus hoher Geschwindigkeit. Aber wie groß ist wohl der Personenkreis, der die Fahrdynamik gelernt hat, die man braucht, um ein Zweirad aus hoher Geschwindigkeit notfallmäßig zu bremsen?

zu betätigen. Es wäre eine idiotische Betriebsweise, die beim
Pedelec nicht minder idiotisch wäre. Hinzu kommt, daß es nicht

Vollkommen richtig, und darum ist es auch unnötig, per Dekret eine technische Vorrichtung zu fordern, die diesen Unsinn verunmöglicht.

Ohne a) und b) könnte man, wenn nun c) nicht wäre, den ganzen teuren Kontroller, durch den Gasgriffschalter ersetzen, und wenn der die Stromstärke nicht schafft, durch :einen wasserdichten Taster für 30 A geeigneter Bauart …

Es gibt viele Methoden, eine zuverlässige, alltagstaugliche
technische Lösung mit Basteleien untauglich zu machen.

Den Hauptmangel hinsichtlich der Alltagstauglichkeit habe ich beschrieben. Er wird durch technische Vorschriften herbeigeführt, deren Sinnhaftigkeit sich mir nicht erschließt.

Von einer Kreissäge auf die Sinnhaftigkeit technischer
Lösungen bei einem Fahrrad zu schließen, erscheint mir
abwegig.

Ich habe lediglich einen Sinn dieser rechtlichen Vorgaben verzweifelt herbeizuphantasieren versucht.

Weise für ein Pedelec. Ist ja auch ein Fahrrad.

Kommt drauf an. Erfordert durchaus bisweilen ein anderes, zurückhaltenderes Verhalten im Verkehr.

Geschützt werden sollen Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Damit könnte man lediglich die 25-km/h-Grenze begründen, wenn man sich in ausreichendem Maße verschränkt. Dem wäre jedoch durch einen Federstrich Abhilfe getan, nämlich, daß man eine tatsächliche Höchstgeschwindigkeit für Pedelecs definiert.
Überhaupt wären Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrräder und auch Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung sinnvoll. Es werden auch ohne Elektro heutzutage höhere Geschwindigkeiten geradelt als noch vor Jahrzehnten, und der Ausbau der Infrastruktur ist dem nur an seltenen Stellen sinnvoll gefolgt.

Gruß

Raimund

Guten Abend!

… was ich mit diesem zugegebenermaßen schnoddrigen Ausdruck meinte: zügiges Anfahren ohne in :der Spur schwanken zu müssen…

Beim Pedelec geht es um motorunterstütztes Radfahren, nicht um um alleinigen Motorantrieb. Das Treten soll erleichtert werden. Dafür ist Betätigung der Tretkurbel erforderlich, bevor der Motor unterstützt. Wie bei z. B. einer Lenk- oder Bremshilfe geschieht die Dosierung durch den Menschen. Von alleine passiert dabei gar nichts.

Übrigens scheint man Controller bekommen zu können, die ein rasches Anfahren erlauben.

Ist technisch kein Problem. Dabei wäre der Akku schneller entladen. Man könnte einen größeren Akku nehmen, der aber teurer und schwerer wird. Es sind wie immer Kompromisse.

Nicht zufällig sitzen
Gas- und Bremspedal nebeneinander und werden vom selben Fuß in
einer Exklusiv-Oder-Verknüpfung bedient, also entweder Gas

Tschuldigung, das ist eine Altersfrage, aber andersrum als
meine letzte an Dich: Du gehörst wohl zu der Generation, die
nie Gas, Bremse und Kupplung gleichzeitig betätigt hat.

Raimund, was läßt du hier für dummes Zeug ab? Daß man bei einem Auto ohne Differentialsperre das Durchdrehen eines Antriebsrads auf glattem Untergrund durch Betätigung der Bremse verhindert, dabei - weil man auch noch kuppeln muß - mit Hacke und Spitze 2 Pedale gleichzeitig bedient, um vom anderen Rad Traktion zu erhalten, hat bitte was genau mit dem Alter des Fahrers zu tun? Davon abgesehen ist solche Betriebsart der eher seltenen Ausnahme vorbehalten, wenn man sich irgendwo festgefahren hat. Außerdem läßt sich auf ähnliche Weise auf festem Untergrund einiger Unfug anstellen, wenn man zu den Leuten gehört, die unbedingt Gummi auf der Straße lassen wollen. Aber nichts davon hat irgendwas mit Fahrrad bzw. Pedelec zu tun.

Anyway läßt sich mein Pedelec mit der Rücktrittbremse (von welcher
der Controller nichts weiß)

Die Betätigung des Rücktritts bekommt der Controller mit, weil die Tretkurbel nicht mehr in Vorwärtsrichtung betätigt wird. Der Controller sollte dann die Traktion durch den E-Motor abschalten.

außer aus hoher Geschwindigkeit. Aber wie groß ist wohl der Personenkreis, der die Fahrdynamik :gelernt hat, die man braucht, um ein Zweirad aus hoher Geschwindigkeit notfallmäßig
zu bremsen?

Ist im Zusammenhang mit Pedelecs belanglos. Ein Pedelec ist kein Rennrad, hat überhaupt keinen sportlichen Hintergrund. Vielmehr geht es um Komfort, also weniger Mühe beim Radfahren. Zum Ausleben sportlicher Ambitionen ist es das ungeeignete Produkt. Darüber hinaus soll die elektrische Hilfe gerade nicht dazu dienen, höhere Geschwindigkeiten als mit einem Tourenrad ohne Antriebsunterstützung zu erreichen.

Gruß
Wolfgang

rein feiner Unterschied
Hi,

wahrscheinlich nur in Österreich legal.

nein soferne du in Österreich deinen Hauptwohnsitz hast, darfst du mit einem Fahrrad das der österreichischen Fahrradverordnung entspricht, auch in Deutschland fahren.

Vorteil bis 600Watt auf den Rädern, es geht auch ein Gasgriff der eben bis 25 KMh +Toleranz zulässt anstatt der 6KMH Anfahrhilfe, auch Akkulicht,
beliebige Bauteile ohne Prüfnummer.

OL

Beim Pedelec geht es um motorunterstütztes Radfahren, nicht um

(…) meinst Du damit, die Nutzung der durch den Hilfsmotor gesteigerten Fähigkeit zum Lastentransport per Fahrrad wird durch besagte Vorschriften etwa absichtlich gefährlicher gemacht, weil man möglichst viele Fahrten mit dem Auto statt dem Pedelec machen soll?

Raimund, was läßt du hier für dummes Zeug ab? Daß man bei

Wolfgang, wohl Flachlandtiroler, was? Autos mit schlecht, teil- oder gar nicht synchronisiertem Schaltgetriebe waren nunmal in alter Zeit häufiger als heutzutage, und während des Bremsens mit Zwischengas herunterschalten im Gebirge durchaus gängig.

Der Controller sollte dann (bei Stillstand) die Traktion durch den E-Motor
abschalten.

Ja, das tut er. Ist ja auch OK. Die Rotation der Tretkurbel mißt der Controller mittels eines Detektors für die 12 Magneten in einer mitdrehenden Scheibe. Daß er dabei die Drehrichtung erkennt, glaube ich eher nicht. Jedenfalls erlaubt er das Einschalten des Motors erst, nachdem 24mal ein Magnet am Detektor vorbeigekommen ist. Das, wie gesagt, ist schlecht für die Verkehrssicherheit beim Transport schwerer Lasten.

nicht dazu dienen, höhere Geschwindigkeiten als mit einem
Tourenrad ohne Antriebsunterstützung zu erreichen. Viele Pedelec werden ja auch tatsächlich so gefahren. Ein Segen für Gebrechliche.

Jedoch hat mich noch nie jemand z.B. ein Polizist, darauf hingewiesen, daß das Ausnutzen der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit und der Lastentransport nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören.

Gruß

Raimund

Sehr interessant. Das läßt vermuten, der Horizont der Damen und Herren, die die Vorschriften für Pedelc in Deutschland ausgeheckt haben, reicht nicht über die norddeutsche Tiefebene hinaus.

http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=fahrradverord…

Naja wozu im Flachland ein e-bike

OL

Hallo Raimund,

Überhaupt wären Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrräder und auch Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung sinnvoll.

Du meinst also, dass dann ab sofort alle Fahrräder mit einem geeichten Tacho ausgerüstet werden müssen? Am besten gleich mit Fahrtschreiber, weil die schmalen Fahrzeuge nicht besonders gut rechtsfest mit Geschwindigkeitskontrollen erfasst werden können?

Und als Begründung die fehlende Infrastruktur nehmen?

Den Verwaltungsaufwand möchte ich erleben. Oder nein, lieber nicht.

Gruß, Karin

Naja wozu im Flachland ein e-bike

Für den Lasttransport vielleicht?

Und in der von Dir verlinkten Verordnung ist auch tatsächlich die Angabe einer Höchstgeschwindigkeit für alle Radel erwähnt.
Zitat:
(3a) Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, dürfen Radfahrer nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.

Gleichwohl verstehe ich nicht recht, was da gemeint ist. Wenn eine Überfahrt hier das Gegenteil einer Unterfahrt bedeutet, dann heißt das doch, der Radler darf auf der Brücke nur höchstens 10 km/h fahren, damit sich drunter die Führer von z.B. Intercity oder BMW nicht erschrecken.

Gruß

Raimund

Hallo!

… dürfen Radfahrer nur mit
einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h und nicht
unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen
Lenker überraschend befahren.

Gleichwohl verstehe ich nicht recht, was da gemeint ist.

Gemeint ist das Überqueren einer Straße.

Gruß
Wolfgang

Hi, ich denke eine Radfahrerüberfahrt, ist eine Kreuzung eines Radweges mit einer Strasse, in Anlehnung an den Fußgängerübergang. Der Fußgänger geht, der Radfahrer fährt.
Keineswegs wird der Radfahrer an einer normalen Kreuzung, (selbstverständlich bei Beachtung der Vorfahrtsregeln) über die Strasse kriechen müssen.

OL

Moin,

Bei b) erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit nicht, denn bei allen Kfz, die ich kenne, hat die Bremse :mehr Kraft als der Motor und muß ihn aber nicht bei leichter Betätigung ganz
abschalten.

Beim Bremsen schaltet sich der Automotor zwar nicht ab,
liefert aber kein Drehmoment, wird vielmehr seinerseits vom
Fahrzeug angetrieben und wirkt bremsend.

das ist zwar der Regelfall, aber im Notfall nicht unbedingt so. Trotzdem ist es so wie der UP sagt, dass die Bremsleistung höher als die Antriebsleistung ist (IMHO gesetzlich sein muss!). Man kann eine KFZ also auch bei anliegendem Vollgas noch sicher bis zum Stillstand bremsen. (das hätten BTW die Amis mit ihren angeblich defekten Gaspedalen in den Toyotas auch gekonnt).

VG
J~

Sehr interessant. Das läßt vermuten, der Horizont der Damen
und Herren, die die Vorschriften für Pedelc in Deutschland
ausgeheckt haben, reicht nicht über die norddeutsche Tiefebene
hinaus.

LOL soll ich laut auflachen? Fahrradlampen MÜSSEN per Akku betrieben werden(wenn nicht über Dynamo), Batterien sind nicht erlaubt. Fahrradlampen MÜSSEN mit 6V Spannung betrieben werden und eine Kapazitätsanzeige haben.
Dazu kann man gar nix mehr sagen…weil einem der Mund offen steht…

J~

Hallo J~,

LOL soll ich laut auflachen? Fahrradlampen MÜSSEN per Akku betrieben werden(wenn nicht über Dynamo), Batterien sind nicht erlaubt. Fahrradlampen MÜSSEN mit 6V Spannung betrieben werden und eine Kapazitätsanzeige haben.

ist nach meiner Kenntnis doch nicht mehr der Stand, der beschlossen wurde.

Gruß, Karin