Hallo,
jemand hat mir ein altes Pedelec geschenkt, und ich lerne diesen Fahrzeugtyp jetzt kennen.
Zwischen dem Motor und dem Akku ist ein Controller geschaltet. Der Controller kann die Fahrstufen Leer, halbe Kraft und volle Kraft.
Es gibt einen Drehgriff wie der Gasgriff beim Motorrad, aber tatsächlich schaltet der nur zwischen Ein und Aus. Zusätzlich gibt es einen zierlichen Wippschalter, der schaltet zwischen Halb und Aus.
Außerdem schaltet der Controller aus,
a) solange man nach dem Start noch keine anderthalb Pedalumdrehungen gemacht hat
b) solange man eine von zwei Bremsen betätigt (Betätigung der dritten Bremse merkt der Controller nicht)
c) ab Fahrtgeschwindigkeit 25 km/h.
Hiervon finde ich a) der Verkehrssicherheit abträglich, weil ein Kavalliersstart mit sofort einsetzender Motorunterstützung Behinderung und Gefährdung anderer Fahrzeuge verringern würde, weil das Pedelec so auch schwer beladen rasch anfährt und dabei weniger in der Spur schwankt.
Bei b) erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit nicht, denn bei allen Kfz, die ich kenne, hat die Bremse mehr Kraft als der Motor und muß ihn aber nicht bei leichter Betätigung ganz abschalten.
Ohne a) und b) könnte man, wenn nun c) nicht wäre, den ganzen Kontroller, der ziemlich viel Geld kostet, durch den Gasgriffschalter ersetzen, und wenn der die Stromstärke nicht schafft, durch einen wasserdichten Taster für 30 A geeigneter Bauart.
Das hätte den Nachteil, daß bei einem Defekt des Schalters der Motor weiterlaufen könnte, bis kein Strom mehr da ist. Diesen Nachteil haben aber auch Flex, Kreissäge und andere Maschinen, die viel stärker und gefährlicher sind als ein Pedelec.
Pedelecs dürfen schneller fahren als 25 km/h, nur ab dieser Geschwindigkeit nicht mehr mit Hilfskraft, sondern wie Rennräder, die zusammen mit genügend Athletik und Doping bauartbedingt mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen und deshalb wohl autobahntauglich wären…
Wovor sollen diese seltsamen Regularien, die auch noch z.B. in Österreich recht anders sind, wen schützen?