Tee muss lange ziehen?

Diese Pflichtangabe geht mir so meilenweit am Allerwertesten vorbei, dass ich mich nicht darum kümmern mochte, festzustellen, seit wann genau sie obligatorisch ist (dürfte recht neu sein, sonst wäre sie mir nicht aufgefallen, sondern ich hätte sie unter Tinnef zu Tinnef und Staub zu Staub abgelegt), bei welchen Zusammensetzungen sie eventuell wegfallen kann und welche Regelungen es für Übergangszeiten (etwa den Abverkauf vorhandener Bestände von Waren und vor allem auch von Verpackungsmaterial, das über sehr lange Zeiträume eingelagert sein kann) gibt.

Ich hinwiederum kann mir nicht vorstellen, dass Dutzende verschiedener Inverkehrbringer unabhängig voneinander den selben Unsinn wörtlich gleich erfinden.

Ganz unabhängig davon:

Wer Tee (und ich meine damit nicht Kräuteraufgüsse, die nur im deutschsprachigen Raum Tee heißen) mit sprudelnd kochendem Wasser aufgießt, hat Rwanda Pekoe Dust nicht unter zehn Monaten verdient.

Schöne Grüße

MM

Hallo Gudrun,

ich setze unten mal zwei Links zum
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit rein.

Die haben vor etlichen Jahren Laboruntersuchungen gemacht, und da kann sich jeder selber überlegen, ob das Gefundene für ihn relevant ist oder nicht.

Dabei steht im Fazit:
"Die dargestellten Ergebnisse zeigen deutlich, dass es sich bei Tee und teeähnlichen Erzeugnissen um Naturprodukte handelt, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie steril beziehungsweise keimarm sind. Auch das Vorhandensein von Krankheitserregern wie zum Beispiel Salmonellen ist nicht gänzlich auszuschließen. Deshalb muss der Verbraucher grundsätzlich darauf achten, das Produkt mit sprudelnd kochendem Wasser zu überbrühen und gemäß der Herstellerangaben ziehen zu lassen, damit bei der Teezubereitung eine Keimreduzierung oder –abtötung erfolgen kann.

Die Wirtschaftsvereinigung Kräuter- und Früchtetee hat auf diese Tatsache reagiert und ihren Mitgliedern empfohlen, Tee und Teeerzeugnisse mit entsprechenden Sicherheitshinweisen auszustatten, um eine ausreichende Information des Verbrauchers und dadurch das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel gewährleisten zu können."

Also demnach keine Pflicht🤷🏻‍♀️

Im übrigen spielen auch abzutötende Bakterien IM Zubereitungswasser eine Rolle.
Wenn man z.B. einfach mäßig heißes/warmes Wasser aus dem Warmwasserhahn (Boiler) nimmt, kann das nach hinten los gehen. Ich hab das persönlich schon erleben müssen.

Und hallo, es gibt auch Babys und Kleinkinder, Imungeschwächte … welche aufgebrühten Tee serviert bekommen,
von daher finde ich den Hinweis nicht „unwichtig“, den Tee wie empfohlen mit sprudelnd kochendem Wasser zuzubereiten, und die angegebene Zeit ziehen zu lassen.

LG :tipping_hand_woman:t2:

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_47_tee/ue_2016_tee_aehnliche_erzeugnisse.htm

https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_47_tee/ue_2008_tee.htm

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Da es offenbar extrem schwierig ist, bis zum 14. Januar zurückzuscrollen bzw. zu -wischen, hier nochmal der bereits von @C_Punkt verlinkte Text, der aus erster Hand - nämlich von einem Inverkehrbringer von Kräuteraufgüssen - stammt:

https://www.kobu-teeversand.de/news/tee-blog/warnhinweise-auf-fruechte-und-kraeutetees

Glück auf!

MM

hi,

nur mal so: gibt es denn zumindest eine weitere Quelle?

Ich kann den Witz zwar nicht finden, bei Teeliebhabern würde ich auch nichts derbes erwarten.

Es gibt hier 2 Indizien: Erstens dich, denn der Artikel ist aus 2014, also nicht neu.
und zweitens der 1.4. um 0 Uhr. Ich hab davon nun gar keine Ahnung und es ist auch nicht wirklich mein Interessengebiet, aber das würde mich kurz stutzen lassen.

nur mal so…
lipi

Es gibt vor allem das Indiz, dass verschiedenste Inverkehrbringer den wörtlich gleichen (und gleich blödsinnigen) Text auf ihre Verpackungen drucken lassen - von sich aus würde sich so ein Dings niemand ausdenken, und wenn einem Mitbewerber so eine Panne passiert, wird sie kein anderer abkupfern.

Schöne Grüße

MM

Einfach mal „Warnhinweis Tee“ googeln oder auch nach „Nur so erhalten Sie ein sicheres Lebensmittel“ - dann findet sich verschiedenstes.

hi,

achso. ich bezog mich mehr auf die Pflicht, nicht auf den Text.

Wenn eine rechtssichere Vorlage ausgehandelt wurde, ist das doch perfekt für alle.
Die Pflicht halte ich für den Knackpunkt.

siehe oben, es geht weniger um den Text, als um die Pflicht.

Entsprechende Empfehlungen vom Hersteller sind in der Regel auch auf den Verpackungen zu finden

Dort findet sich meist die Empfehlung…

usw…

grüße
lipi

aber ich bin hier schnell wieder raus, was hab ich mir nur gedacht

die kann in diesem Zusammenhang auch ziemlich abstrakt sein - die wörtliche Formulierung kann irgendwo aus der Exekutive stammen (daher der Bericht, dass sie Ergebnis einer Verhandlung sei) und wäre dann Wort für Wort nicht greifbar, sondern nur in einem ziemlich abstrakten Zusammenhang - diesen, das ist richtig, kann ich beim gegebenen Exempel nicht zitieren, sondern nur vermuten. Wo genau die Verpflichtung der Inverkehrbringer, auf bestimmte Risiken hinzuweisen oder anderenfalls darauf hinzuweisen, wie diese Risiken ausgeschlossen werden können, niedergeschrieben ist, kann ich nicht sagen.

Zum Trost eine ganz hübsche Episode aus dem Dschungel der vorgeschriebenen Deklarationen im weiten Feld der Nahrungsmittel (das traditionell das von „Brüssel“ am ausführlichsten Beharkte ist):

Ein Futtermittel darf nur (in seinem Namen oder auf der Deklaration) als „Bio“ bezeichnet werden, wenn mindestens ein ziemlich hoher Prozentsatz (welcher genau, hab ich mir nicht gemerkt) der verwendeten Rohware nachgewiesen und zertifiziert aus „Bio“-Erzeugung stammt.

Kalk kann seiner Natur nach nicht aus „Bio“-Erzeugung stammen, somit auch nicht entsprechend zertifiziert werden.

Das hat zur Folge, dass man Legemehl, auch wenn es abgesehen vom Kalk aus lauter zertifizierten Bio-Rohstoffen gemacht ist, nicht als „Bio-Legemehl“ bezeichnen darf, wenn es für den Bedarf einer Legehenne genügend Kalk enthält.

Es ist aber erlaubt, es mit einem Phantasienamen wie z.B. „Natur-Legemehl“ zu bezeichnen und in der Deklaration darauf hinzuweisen, dass es zur Fütterung von Legehennen im Rahmen von „Bio“-Erzeugung verwendet werden darf.

Schöne Grüße

MM

Oh, ich danke dir für diese Formulierung. Ich habe definitiv zu viele Briten im Freundeskreis, einen dieser kann ich immer mit dem Teegang in einem beliebigen Supermarkt schockieren.

Nicht nur das die Namensgebungen sehr kreativ sind, nein, auch das Betiteln als Tee wenn dort nicht die Spur eines Teeblatts enthalten ist: shocking!

(Bin sehr dankbar im Freundeskreis eine Quelle für vernünftigen Tee zu haben, die Kanne Tee am Morgen muss sein!)

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Ich hab heute im Supermarkt verschiedene Teeverpackungen angeschaut,
und der Warnhinweises ist nicht immer wortwörtlich gleich.

Es geht schon damit los, dass manche den Verbraucher mit „Sie“ und andere mit „Du“ anreden.
Außerdem ist mir ein Warnhinweis mit Bildern und knappen Worten drunter aufgefallen.

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Danke für Deine Mühe.

Ich sehe den Hinweis auf die Wasser-Temperatur als oberwichtig an, die Ziehzeit - denke ich - ergibt sich eigentlich von selbst, weil niemand einen Kräutertee nach 2 Min. trinken kann, der zuvor mit 100°C aufgegossen wurde (abgesehen davon wäre er auch zu dünn nach der kurzen Zeit).
Beides gesetzlich geregelt in einem Satz ist daher für mich okay.

Ach, daher stammt der ominöse Satz mit dem „sicheren Lebensmitte“!

Sehe ich genauso.
Bei allen Google-Ergebnissen gibt es nur diesen Satz selbst, nirgends ein Hinweis auf ein Gesetz oder eine Verordnung.

Dieser „Sicherheits“-Satz ist extra für diejenigen Konsumenten, die das mit dem 100°C-Wasser nicht glauben wollen. :wink:

„Aus erster Hand“?
Der Herr Versandhändler schreibt auch nur den Satz hin - eine valide Quelle für die Herkunft/Entstehung nennt er nicht.

Und wer nicht imstande ist, auf seiner Website die Überschrift fehlerfrei hinzukriegen, der hat bei mir eh’ verloren.

Wir reden hier doch über Kräutertee.

Du könntest Deine Freunde auch durch einen Teeladen führen, wo es „richtigen“ Tee (schwarz, grün, weiß) aus dem Teestrauch gibt.
:wink:

Ich war am Freitag schon einkaufen. Wenn ich gewußt hätte, welche Ausmaße das hier annimmt, hätte ich auch geguckt.

Bei meinen 6 obengenannten besitzt nur Meßmer die Frechheit, mich ungefragt zu duzen.
(Ich bin als Kunde der Siez-Typ :wink: )

Bitte Details. Wer ist das? Das interessiert mich. :wink:

Weiter oben schrieb jemand, das Ganze müßte neueren Datums sein.
Stimmt nicht.
Die Kings Crown-Verpackung ist ca. 10 Jahre alt * und da gab es schon den kompletten Warnhinweis incl. „Nur so erhalten Sie …“.

(*) Bevor sich jemand aufregt: ist bereits entsorgt samt der noch vorh. Teebeutelchen. Die „Feine(n) Kräuter“ haben mir offensichtlich nicht geschmeckt, sonst wäre die Packung nicht so alt geworden. :wink: )

Hier müßte man fündig werden.
Wer Lust hast, sich da durchzuwühlen: bitteschön.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

(Lebensmittel-Informationsverordnung)

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr.1169/2011(Lebensmittel-Informationsverordnung)

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ist der Inverkehrbringer, der als erster mit Ordnungsgeldern überzogen wird, wenn er den Blödsinn nicht auf seine Packungen drucken lässt.

Jetzt vielleicht?

Lass Dir von jemand anderem erklären, worüber wir hier reden.

Und Tschüs!

Achwas, es ist eine Empfehlung eines Verbandes.
Das Weglassen kostet nix. Siehe das Beispiel Alnatura.

Das Unwort „sicheres Lebensmittel“ ist bereits deutlich älter, es geistert seit Jahrzehnten überall im europäischen und deutschen Lebensmittelrecht herum - und dort (wo es einen Sinn hat, als Zusammenfassung für alle Lebensmittel, die weder zum Verzehr ungeeignet noch gesundheitsschädlich noch sonst irgendwas Negatives sind) wäre es besser auch geblieben.