Diese Pflichtangabe geht mir so meilenweit am Allerwertesten vorbei, dass ich mich nicht darum kümmern mochte, festzustellen, seit wann genau sie obligatorisch ist (dürfte recht neu sein, sonst wäre sie mir nicht aufgefallen, sondern ich hätte sie unter Tinnef zu Tinnef und Staub zu Staub abgelegt), bei welchen Zusammensetzungen sie eventuell wegfallen kann und welche Regelungen es für Übergangszeiten (etwa den Abverkauf vorhandener Bestände von Waren und vor allem auch von Verpackungsmaterial, das über sehr lange Zeiträume eingelagert sein kann) gibt.
Ich hinwiederum kann mir nicht vorstellen, dass Dutzende verschiedener Inverkehrbringer unabhängig voneinander den selben Unsinn wörtlich gleich erfinden.
Ganz unabhängig davon:
Wer Tee (und ich meine damit nicht Kräuteraufgüsse, die nur im deutschsprachigen Raum Tee heißen) mit sprudelnd kochendem Wasser aufgießt, hat Rwanda Pekoe Dust nicht unter zehn Monaten verdient.
Schöne Grüße
MM