Teelichter aus Trauerhalle mitnehmen?

Hallo!

Eine Bekannte hatte in der Trauerhalle für ihren Ehemann ein Rosenherz mit rundrum Teelichtern legen lassen/war wunderschön. Sie läßt sich diese dann ein paar Tage später vom Beerdigungsinstitut aushändigen, um sie am Bild ihres Mannes wieder anzuzünden.

Eigentlich soll man ja nichts vom Friedhof mitnehmen. Oder ist das Aberglaube?

Gruß Italy

Servus,

was bedeutet „man soll“?

Eine religiöse oder gesetzliche Norm mit diesem Inhalt gibt es nicht. Was bleibt also übrig?

Schöne Grüße

MM

Hi

Ach weißt du, so lang sie Rosmarin und Salbei im Haus hat, dürfte da mit den bösen Friedhofgeistern nichts passieren… :wink:

lg
Kate

Hallo,

zwar nicht für die Trauerhalle, aber für das Grab gibt es durchaus nicht selten Regelungen in den Friedhofsatzungen, dass dort nichts so einfach wieder weggenommen werden darf, was nicht gerade Abfall/Pflanzenschnitt ist.

Allerdings stelle ich mir die Frage, ob hier überhaupt Eigentum an den Teelichtern erworben wurde. Normalerweise sind das doch Dinge, die zur Kapelle oder die dem Bestatter gehören, und regelmäßig wieder verwendet werden. Wäre eher ungewöhnlich, dass man als Angehöriger die privat für eine einzelne Beerdigung kauft,

Gruß vom Wiz

Servus,

wenn der Bestatter die Teelichter - wie im vorgelegten Fall - aushändigt, ist an dieser Stelle wohl kein Hinderungsgrund gegeben.

Schöne Grüße

MM

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Ich denke da gibt es keine besondere Regelung oder einen anderen Hinderungsgrund, es sei denn es handelt sich ausdrücklich um Eigentum des Bestatters oder der Friedhofsverwaltung.

Vor allem, wenn der Bestatter die Teelichter (offensichtlich) ausgehändigt hat, sollten keine Bedenken bestehen.