Ein paar Stichworte aus Deinen Beiträgen:
„weigert sich“
„Retourkutsche“
„Sie könnte schon, aber sie will nicht!!!“
„Verweigerungsbank“
Der Gegenwind, den Du wahrzunehmen scheinst, resultiert daraus, daß Du nicht einsehen willst, daß der Vorgang, den Du mal eben aus dem Ärmel geschüttelt sehen willst, schlicht und ergreifend Geld kostet: durch Mitarbeitertätigkeit, durch Benutzung der EDV und alles, was daran hängt (inkl. der von Dir übersehenen Dokumentation).
Natürlich KANN man das kostenlos machen, aber man muß nicht. Ein lustiges Beispiel aus der Praxis: uns diente eine Grundschuld auf eine Betriebsimmobilie von etwa 1 Mio. Quadratmetern als Sicherheit. Der Kredit lief völlig entspannt über knapp zehn Jahre, bis das Unternehmen auf den Gedanken kam, u.a. den Leuten, die am Rande des Grundstücks in Erbpacht Sommerhäuschen gebaut hatten, diese Grundstücke (zwischen 50 und 500 Quadratmetern) zu verkaufen. U.a. deshalb, weil ein namhaftes deutsches Logistikunternehmen auf den Trichter kam, ebenfalls ein Grundstück zu erwerben, um dort ein Trafohäuschen zu errichten (5 Quadratmeter).
Insgesamt ging es um ungefähr 15 Verkäufe einer Gesamtfläche von etwa 2000 Quadratmetern. Von einer Million Quadratmeter, wohlgemerkt. Die Operation lief jedes mal gleich ab: Aufforderung durch den Notar zur Erklärung der Bereitschaft zur Pfandfreigabe vor Vermessung und Monate später tatsächliche Pfandfreigabe - jeweils inkl. Dokumentation, zwei Unterschriften, Aufsetzen des Briefes, Beglaubigung der Unterschriften und Versand. Insgesamt wurde auf diese Anfragen mehr Zeit verwendet als für die Beantragung, Genehmigung und Verwaltung des Kredites über die gesamte Laufzeit hinweg.
Was das ganze mit Deinem Fall zu tun hat: der besicherte Kredit lief vorletztes Jahr aus und im Halbjahr vor der letzten Tilgung trudelten wieder drei Vorabanfragen des Notars ein, so daß absehbar war, daß wir auch noch nach Rückzahlung diverse Pfandfreigaben hätten erteilen müssen. Dementsprechend habe ich nach Eingang der letzten Tilgung eine Löschungsbewilligung erstellen lassen und die mit freundlichen Grüßen an den Kunden geschickt. Die nächsten Schreiben des Notars konnten wir dann ganz entspannt an den Kunden weiterleiten.
Will sagen: auch nach Rückzahlung des Kredites steht man mit seiner Grundschuld noch im Grundbuch und ist damit erster Ansprechpartner für alle, die am Grundbuch herumfummeln wollen. Ganz einfach deshalb, weil für niemanden - inkl. Amtsgericht/Grundbuchamt - ersichtlich ist, daß das tatsächliche Recht an der Grundschuld auf jemand anderen übergegangen ist. Aus diesem Grunde muß man auch nachhalten, wem man welchen Teil der Grundschuld abgetreten hat, damit man weiß, an wen man Anfragen weiterleiten kann bzw. wer auch zustimmen muß, wenn Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden sollen.
Aber nun wieder zurück zu Dir: laß Dir von der Volksbank eine löschungsfähige Quittung ausstellen. Wenn denen das nichts sagt, sollen sie einen Bankazubi bitten, daß der mal in seinen Büchern zur Bankbetriebslehre nachschaut. Der Wurm Wolff Küpper (bzw. Wurm Wolff Eltmann wie er heute heißt) gibt dazu vermutlich mehr her als der Grill Perczynski.
Mit der löschungsfähigen Quittung kannst Du die Grundschuld auf Dich (oder auch die neue Bank) umschreiben lassen, ohne sie zuvor löschen und dann wieder eintragen zu lassen.
Die Erstellung eines Angebotes ist nicht Teil des Kundenservices, sondern der Geschäftsanbahnung. Deswegen setzt man sich gerne mal eine Stunde für einen gescheiten Kostenvoranschlag hin, wenn Aussicht auf Erfolg und Gewinn besteht. Falls nicht, kann es aber auch gut sein, daß man vom Handwerker nichts mehr hört. Die überlegen sich nämlich ganz genau, ob sie lieber beim Kunden an der Heizung herumschrauben und dafür eine Rechnung schreiben oder im Büro für lau Zettel vollschreiben.