Teilabtretung einer Grundschuld

Hallo,
wir hatten beim Neubau eine Grundschuld aufgenommen. Diese ist nun abbezahlt und wir wollten bei einer anderen Bank einen kleineren Kredit aufnehmen. Zur Sicherung sollte eine Teilabtretung der nicht mehr valutierenden Grundschuld der alten Bank erfolgen. Diese weigert sich und verlangt, dass wir diese Grundschuld löschen lassen und eine neue für die andere Bank aufnehmen sollen. Dies ist die Retourkutsche dafür, dass wir nach über 30 Jahren Mitgliedschaft jetzt eine wesentlich günstigeres Angebot einer anderen bank annahmen.
Kann die Bank wirklich die Teilung verweigern?

Viele Grüße
HWK

Servus,

warum sollte sie nicht können? Handelt es sich eventuell um die Allgemeine Wohltätigkeits- und Diakoniebank? Die ist per Satzung verpflichtet, nichts zu unternehmen, was den Kunden ärgern könnte.

Lass das Teil löschen und gut ist.

Schöne Grüße

MM

Sie könnte schon, aber sie will nicht!!!
Naja, eine Löschung und Neueintragung einer Grundschuld auf die neue Bank würde das doppelte an Kosten verursachen. Zumal alles vor dem Notar ablaufen muss. Das hätte ich gerne verhindert.
Bei der „Verweigerungsbank“ handelt es sich um eine „normale Volksbank“.

Servus,

die Kosten, die bei der Bank für die Dokumentation, Buchung und dauerhafte Verfolgung dieses Vorgangs entstünden, dürften auch deutlich oberhalb von Null liegen - bei Null Ertrag. Warum sollte sie sich also auf solche Akrobatik einlassen, und welchen Anlass gäbe es, sie durch Rechtsnormen welcher Art auch immer dazu zu verpflichten?

Schöne Grüße

MM

Mit anderen Worten: Du willst Geld sparen und jemand anderes soll dafür Zeit und somit Geld in die Hand nehmen, ohne daß derjenige davon auch nur das mindeste hätte. Merkste was?

ich weiß jetzt nicht was dieser Kommentar soll. Die Teilabtretung ist gängige Praxis und wird täglich tausendmal gemacht. Mit Arbeit etc. hat das überhaupt nichts zu tun.
Die ursprüngliche Grundschuld ist quasi mein Eigentum nachdem sie bezahlt ist. Wir hatten alle Kosten für die Grundschuld getragen und nicht die Bank, die jahrlang von unseren Zinsen partizipiert hat.
Auch die neue Bank kann diese ablehnende Haltung nicht verstehen und haben das auch zum ersten Mal erlebt.
Also wenn du schon meinst einen Komentar abgeben zu müssen, dass bitte auf sachlicher Ebene.
Danke!

Auszug von der Seite Finanztipp:
:Anschlussfinanzierung mit freier GrundschuldWenn die Verlängerung der Baufinanzierung
nach dem Auslaufen der Zinsbindung ansteht, verschenken viele
Immobilienbesitzer bares Geld. Zumeist wird die Hausfinanzierung bei
derselben Bank verlängert, obwohl andere Banken und Baufinanzierer
günstigere Angebote haben. Unsicherheit, Bequemlichkeit und eine gewisse
Scheu vor dem Bankwechsel führt dazu, dass attraktive
Finanzierungsangebote kurz vor Ablauf der Zinsbindung nicht (mehr)
eingeholt werden. Schon ein Unterschied von 0,3 Prozentpunkten bringt
bei 100.000 Euro Finanzierungsvolumen und 10 Jahren Laufzeit rund 3.000
Euro Zinsersparnis.
Im allgemeinen ist noch nicht mal ein erneuter
Notartermin erforderlich. Mit dem Abschluss der Anschlussfinanzierung
bei der neuen Bank wird diese ermächtigt, eine so genannte
Grundschuldabtretung zu veranlassen. So werden bestehende Grundschulden
von Bank zu Bank abgetreten. So fallen nur Notargebühren für die
notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Bankenvertreter an. Nur
wenn im Ausnahmefall eine neue (höhere) Grundschuld einzutragen sind,
fallen höhere Kosten an. In aller Regel ist bei einer
Anschlussfinanzierung dies nicht erforderlich, weil das
Immobiliendarlehen nicht aufgestockt wird.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/grundschuldabtretung/#ixzz40yXw8G2D"

Der alten Bank entstehen „KEINE“ Kosten, weil nichts dokumentiert wird und keine dauerhafte Verfolgung stattfindet. Der Notar veranlasst alles und diese Kosten trage ich.
Es geht hier um die gängige Praxis, die meine Bank versucht auszuhebeln und dass nur, weil eine andere Bank mir ein günstigeres Angebot gemacht hat.
Im Gegensatz zu Ihnen habe ich leider kein Geld zum verschenken.

Servus,

was schätzt Du denn so, wie sich das mit § 25 KWG, konkretisiert durch MaRisk - BTO 1.2.2., verträgt?

Schöne Grüße

MM

Du wirst lachen, aber so ein Brief schreibt sich nicht von selbst und die beiden Leute, die den unterschreiben müssen, arbeiten auch nicht für lau. Dementsprechend kostet der Vorgang das Kreditinstitut natürlich Geld. Geld, das zudem noch schlecht investiert ist, weil der einzige Effekt ist, daß der Kunde zur Konkurrenz wechselt.

Partizipiert? Die Zinsen sind der Preis dafür, daß man sich von jemand anderem Geld leiht, der damit wiederum sein Geld verdient. Darin enthalten sind die Kosten für das Personal, die EDV, das Gebäude, in dem beides rumsteht bzw. -sitzt, das Risiko für den Ausfall der Forderung und am Ende auch noch der Gewinn. Mit partizipieren hat das nichts zu tun.

Außerdem schreibst Du ja selbst, daß sich der Kredit erledigt hat und damit auch das Verdienstpotential des bisherigen Kreditgebers. Warum sollte der Zeit und Geld investieren, um Dir das Leben einfacher zu machen? Um das zu verdeutlichen: Du bist jahrelang Volkswagen gefahren, hast alle Inspektionen bei einem Vertragshändler machen lassen und hast Dir nun einen Ford gekauft. Fährst mit dem auch zu VW und fragst, ob die Dir mal eben für lau einen Ölwechsel machen?

Kann schon sein. So wie Du hier auftrittst und Deine Anspruchshaltung verkündest, kommt mir allerdings der Verdacht, daß das Ergebnis der Gespräche auch irgendwie mit Deinem Auftreten vor Ort zusammenhängen könnte.

OK, ganz sachlich: das Kreditinstitut soll eine Dienstleistung erbringen, die Geld kostet, ohne daß für das Kreditinstitut dabei etwas herausspringt (im Sinne von z.B., daß ein Kunde glücklich und zufrieden ist). Das macht man entweder gegen Bezahlung oder gar nicht.

Gruß
C.

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Hallo,

was spricht denn dagegen die alte Grundschuld in voller Höhe an die neue Bank abtreten zu lassen?
Dann fallen keine Kosten an und man muss nicht irgendwelche Akrobatiken durchführen.

Gruß
LampEh

Da spricht eigentlich überhaupt nichts dagegen. Aber meine alte Bank sträubt sich doch. Die neue Bank hat die Teilabtretung beantragt, leider erfolglos.
Meine alte Bank möchte weder die gesamte Grundschuld noch einen Teil davon abtreten.

Die Schärfe habe ich nicht hier reingebracht.
Ich bin und bleibe ja Kunde der jetzigen Bank, auf dessen Konto jeden Monat die Gehälter meiner Frau und mir eingehen. Mein Photovoltaikkonto habe ich auch dort. Meine Bausparverträge. Meine Geschäftsanteile etc. Ich habe immer meine Forderungen bezahlt und mein Konto nie überzogen. Ich wurde sogar von der Genossenschaftsbank zum Mitglied in die Verbandsversammlung berufen, weil ich mich regional immer sehr engagiert habe.
Jetzt, wo ich nach über 30 Jahren „nur“ einen Kleinkredit bei einer anderen Bank aufnehmen möchte, übrigens auch eine Genossenschaftsbank mit scheinbar wesentlich besseren Konditionen (wir reden nicht von 0,5% Differenz), wird mir dies scheinbar nicht nur von der Bank, sondern auch hier im Forum Übel ausgelegt oder noch schlimmer mich als Raffzahn hingestellt.
Dein Vergleich mit dem Auto hingt übrigens, denn selbst wenn ich bei VW meine Inspektionen etc. hätte lassen machen, wäre der Ölwechsel ebenfalls nicht kostenlos. Ich habe keine Anspruchshaltung, die über das Übliche hinausgeht. Es ist einfach so, dass diese Teilabtretungen gängige Praxis sind.
Aber scheinbar muss ich mich hier entschuldigen, weil ich die ach so armen Banken in den Ruin treibe.
Und noch etwas zum Abschluss. Wie oft hast du dir bei verschiedenen Firmen schon ein Angebot für irgendeine Arbeit unterbreiten lassen und dann an nur eine den Auftrag vergeben. Hast du dann auch an die „viele“ Arbeit des anderen gedacht, der den Auftrag nicht bekommen hat.
Nicht immer wird eine Arbeitsleistung honoriert. Es gehört auch ein Stück zum Kundenservice.

Ein paar Stichworte aus Deinen Beiträgen:
„weigert sich“
„Retourkutsche“
„Sie könnte schon, aber sie will nicht!!!“
„Verweigerungsbank“

Der Gegenwind, den Du wahrzunehmen scheinst, resultiert daraus, daß Du nicht einsehen willst, daß der Vorgang, den Du mal eben aus dem Ärmel geschüttelt sehen willst, schlicht und ergreifend Geld kostet: durch Mitarbeitertätigkeit, durch Benutzung der EDV und alles, was daran hängt (inkl. der von Dir übersehenen Dokumentation).

Natürlich KANN man das kostenlos machen, aber man muß nicht. Ein lustiges Beispiel aus der Praxis: uns diente eine Grundschuld auf eine Betriebsimmobilie von etwa 1 Mio. Quadratmetern als Sicherheit. Der Kredit lief völlig entspannt über knapp zehn Jahre, bis das Unternehmen auf den Gedanken kam, u.a. den Leuten, die am Rande des Grundstücks in Erbpacht Sommerhäuschen gebaut hatten, diese Grundstücke (zwischen 50 und 500 Quadratmetern) zu verkaufen. U.a. deshalb, weil ein namhaftes deutsches Logistikunternehmen auf den Trichter kam, ebenfalls ein Grundstück zu erwerben, um dort ein Trafohäuschen zu errichten (5 Quadratmeter).

Insgesamt ging es um ungefähr 15 Verkäufe einer Gesamtfläche von etwa 2000 Quadratmetern. Von einer Million Quadratmeter, wohlgemerkt. Die Operation lief jedes mal gleich ab: Aufforderung durch den Notar zur Erklärung der Bereitschaft zur Pfandfreigabe vor Vermessung und Monate später tatsächliche Pfandfreigabe - jeweils inkl. Dokumentation, zwei Unterschriften, Aufsetzen des Briefes, Beglaubigung der Unterschriften und Versand. Insgesamt wurde auf diese Anfragen mehr Zeit verwendet als für die Beantragung, Genehmigung und Verwaltung des Kredites über die gesamte Laufzeit hinweg.

Was das ganze mit Deinem Fall zu tun hat: der besicherte Kredit lief vorletztes Jahr aus und im Halbjahr vor der letzten Tilgung trudelten wieder drei Vorabanfragen des Notars ein, so daß absehbar war, daß wir auch noch nach Rückzahlung diverse Pfandfreigaben hätten erteilen müssen. Dementsprechend habe ich nach Eingang der letzten Tilgung eine Löschungsbewilligung erstellen lassen und die mit freundlichen Grüßen an den Kunden geschickt. Die nächsten Schreiben des Notars konnten wir dann ganz entspannt an den Kunden weiterleiten.

Will sagen: auch nach Rückzahlung des Kredites steht man mit seiner Grundschuld noch im Grundbuch und ist damit erster Ansprechpartner für alle, die am Grundbuch herumfummeln wollen. Ganz einfach deshalb, weil für niemanden - inkl. Amtsgericht/Grundbuchamt - ersichtlich ist, daß das tatsächliche Recht an der Grundschuld auf jemand anderen übergegangen ist. Aus diesem Grunde muß man auch nachhalten, wem man welchen Teil der Grundschuld abgetreten hat, damit man weiß, an wen man Anfragen weiterleiten kann bzw. wer auch zustimmen muß, wenn Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden sollen.

Aber nun wieder zurück zu Dir: laß Dir von der Volksbank eine löschungsfähige Quittung ausstellen. Wenn denen das nichts sagt, sollen sie einen Bankazubi bitten, daß der mal in seinen Büchern zur Bankbetriebslehre nachschaut. Der Wurm Wolff Küpper (bzw. Wurm Wolff Eltmann wie er heute heißt) gibt dazu vermutlich mehr her als der Grill Perczynski.

Mit der löschungsfähigen Quittung kannst Du die Grundschuld auf Dich (oder auch die neue Bank) umschreiben lassen, ohne sie zuvor löschen und dann wieder eintragen zu lassen.

Die Erstellung eines Angebotes ist nicht Teil des Kundenservices, sondern der Geschäftsanbahnung. Deswegen setzt man sich gerne mal eine Stunde für einen gescheiten Kostenvoranschlag hin, wenn Aussicht auf Erfolg und Gewinn besteht. Falls nicht, kann es aber auch gut sein, daß man vom Handwerker nichts mehr hört. Die überlegen sich nämlich ganz genau, ob sie lieber beim Kunden an der Heizung herumschrauben und dafür eine Rechnung schreiben oder im Büro für lau Zettel vollschreiben.

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Achso… Weil die ganze Zeit nur von einer Teilabtretung die Rede war.

Die neue Bank hat die Teilabtretung beantragt, leider erfolglos.

Ja bei einer Teilabtretung muss zugestimmt werden.

Meine alte Bank möchte weder die gesamte Grundschuld noch einen Teil davon abtreten.

Hast das schriftlich das die gesamte Grunschuld auch nicht abgetretreten wird oder gehst du einfach davon aus? Oder wurde auch schon versucht die gesamte Grundschuld abtreten zu lassen?

Schriftlich habe ich es nicht. Mir wurde es telefonisch mitgeteilt.

Aber wie es aussieht bleibt mit keine andere wahl als dem Vorschlag von @ c_punkt zu folgen, oder eben die Grundschuld löschen zu lassen und eine neue zu beantragen.

Ist dann auch ok. Schade nur, dass einige hier einfach nur aus Sicht der Bank das ganze betrachten.
Die Mehrkosten kann ich Verschmerzen. Genauso wie die Bank verschmerzen kann, einen Kunden jetzt komplett zu verlieren.

Wäre ja blöd die komplette Grundschuld bei der neuen Bank zu nehmen und mit den anderen Konten bei der Jetzigen zu bleiben.

Ok. Danke für den Tipp. Ich werde es versuchen.
Da du scheinbar auf der Bank arbeitest, kann ich deine Einstellung zu dem Thema durchaus verstehen.
Aber wenn du ehrlich bist, ist doch eine Teilabtretung die gängige Praxis. Ich dachte, dass dies reibungslos über die Bühne gehen würde. Das war auch des neuen Kreditgebers so nicht bekannt bzw. die Verfahrungsweise geläufig.
Abschließend möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, dass durch diese Haltung die Bank sicherlich Kunden verlieren wird. Das ich wechseln werde dürfte klar sein. Wie soll da noch eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Aber mein Weggang wird die Bank sicherlich nicht in Depressionen stürzen.

Meine Einstellung ist, daß ich für die Arbeit anderer Leute bezahlen muß so wie ich für meine Arbeit auch bezahlt werden will - und da ist auch der einzige Zusammenhang zwischen meiner Arbeit und meiner Meinungsäußerung zu dem Thema. Ich hatte nämlich das „Glück“ in meiner beruflichen Laufbahn nie mit Privatkunden zu tun zu haben, geschweige denn am Schalter zu stehen (mal abgesehen von meiner Ausbildung, wobei der Schalter da nicht mehr als eine Handvoll Besucher pro Tag sah). Im Gegensatz zu Privatkunden wissen nämlich Geschäftskunden aus eigener Erfahrung, daß sich ohne Umsatz kein Geld verdienen läßt.

Wenn Unternehmen kostenlos tätig werden, dann manchen sie das somit nicht aus Nächstenliebe, sondern weil sie sich davon etwas versprechen: Auftrags-, Kundengewinnung bzw. Kundenbindung und damit mehr Erträge. Aus diesem Grunde diskutiert man mit Unternehmenskunden in der Regel auch nicht oder nur sehr selten darüber, daß Arbeit Geld kostet.

Bei Privatkunden ist das etwas ganz anderes, wie man auch hier immer wieder nachlesen kann. Ich führe das nicht zuletzt darauf zurück, daß durch Internet und online-Banken seit wenigstens 15 Jahren der Eindruck vermittelt wird, daß man dort Leistungen ohne Gegenleistungen erhält. Daß sich eine online-Bank mit kostenlosen Konten vorher auch sehr gründlich überlegt hat, wie sie ihr Geld verdient, wird von den meisten Leuten genauso ausgeblendet, wie die Frage, wie sich eigentlich die ganzen kostenlosen Diensteanbieter im Netz ihre Dienste vergüten lassen.

Daß die Währung meistens „persönliche Daten“ heißt, wird erst seit ein paar Jahren diskutiert und daß die vermeintlich kostenlosen online-Banken ihr Geld durch Überziehungen bzw. saftige Gebühren für alles verdienen, was außerhalb des Standards liegt, ist auch noch nicht zu jedem durchgedrungen (warum sich die ganzen DKB-Fans hier nicht fragen, wie die DKB trotz kostenloser Kontoführung mit allem Pipapo von einem Rekordergebnis zum nächsten eilt, bleibt mir ein Rätsel).

Der langen Rede kurzer Sinn: du darfst darauf vertrauen, daß sich die Volksbank hinreichend Gedanken gemacht hat, warum sie Dein Anliegen nicht erfüllen will. Sie wird bei dieser Entscheidung auch im Blick gehabt haben, daß Du dort seit ewigen Zeiten Kunde bist und die Geschäftsbeziehung wohl nicht nur aus einem Konto und einem abbezahlten Kredit besteht. So ganz blöd sind nämlich auch die Leute bei den (Volks)Banken nicht, auch wenn das so ganz allgemein anders gesehen wird.

Ok. Aus deiner Sicht scheinen mir deine Argumentationen plausibel zu sein.
Entschuldige bitte, wenn ich mit meiner forschen Art, zu der ich eigentlich im Normalfall nicht neige, falsch „rüber“ gekommen bin. Mir ging es bei der Eingangs gestellten Frage einfach nur darum, ob man als Bank sich gegen die Teilung stellen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Gerade die ersten Antworten -und da wirst du mir auch Recht geben müssen- waren nicht auf zum Ziel führende Antwort ausgelegt, sondern unterstellten mir einfach nur, dass ich kostenlos eine Leistung verlangen würde.
Hätte man mir einfach nur gesagt „ja, es liegt im Ermessen der Bank“ wäre das Thema erledigt gewesen und hätte nicht zu kontroversen Diskussionen geführt.
Also nochmals Entschuldigung für das nicht ganz aggressionsfreie Schreiben von mir.

Noch etwas zum Abschluß und dann sollte es von mir auch genug sein.
Für meine langjährige Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung bekam ich auch keine Entlohnung und habe es dennoch gerne gemacht.
Aber vielleicht vergleiche ich da Äpfel mit Birnen.
Also nichts für ungut und noch einen schönen Tag.