Hi zusammen!
Also:
Über das Parken gg. Grundstückseinfahrten habe ich einiges gefunden.
2mal rangieren muss man sich wohl gefallen lassen.
Und die Muss-Restbreite der Straße wird mit ca. 3m angegeben (Ergibt sich aus Fahrzeugbreite plus Sicherheitsabstand schon für die Durchfahrt).
Eindeutige Regelungen scheint es nicht zu geben, man beruft sich allerortens auf die konkreten Gegegebenheiten.
Was auch verständlich erscheint, sind doch Ausfahrten verschieden breit und Pkws unterschiedlich groß.
Wobei die Frage im Raum steht, ob die Regelung auch gilt, wenn man z.B. einen Heckträger mit Fahrrädern hinten drauf hat oder eben ein besonders langes Auto?
So, eine Frage habe ich dazu noch. Gibt es Urteile darüber, ob man gezwungen werden darf, in eine bestimmte Richtung aus der Einfahrt zu fahren? Wenn also ein Pkw schräg gegenüber so parkt, dass die Ausfahrt nur in eine Richtung zu nutzen ist?
Danke und Grüße
kernig