Teilbeschäftigungsverbot Schwangerschaft wer muss es aussprechen?

Schwangere Zahnmedizinische Angestellte arbeitet in einer Kieferorthopädischen Praxis. SS wurde mitgeteilt. Es wurde anstatt am Patienten im Labor gearbeitet. Modelle mit Gips herstellen (anrühren) und Modelle mit Trimmer schleifen.Durfte sie dies überhaupt mit dem Staub arbeiten und der Lautstärke? Arbeitgeberin hatte sich nicht an die Arbeitszeit von 8,5 Std gehalten sondern laut Plan 11 Stunden sowie 10 Std am Tag arbeiten müssen. Nach eigenem Hinweis sind es nun 8,5 Std. Nun wurde sie mit im Patientenzimmer eingeteilt. Die Aufgaben sind Instrumente in die Instrumentenbox geben und wegräumen auch den Behandlungstisch abwischen und den Stuhl. **Darf sie diese Aufgaben überhaupt verrichten wegen Infektionsgefahr?

In die Anmeldung soll sie nicht, weil die Einarbeitung zu aufwendig wäre. Nun meint sie, dass sie ab nächsten Monat ein Teilbeschäftigungsverbot machen soll und dies dem Frauenarzt mitteilen soll das er das anordnet. DIe wöchentliche Arbeitszeit sollen dann 15 Std sein. Was hat er damit zu tun? Muss sie als Arbeitgeberin dieses nicht aussprechen? Der Frauenarzt ruft doch nur ein solches Verbot aus, wenn die Schwangere ein Krankheitsleiden hat. Auf was muss sie nun achten um keine Nachteile zu haben?

Dann noch die Frage ob nicht generell ein Beschäftigungsverbot geboten ist, weil in der Praxis hauptsächlich Kinder und Jugendliche ein und ausgehen, die evtl Röteln und andere Kinderkrankheiten übertragen könnten?.

Hi

Dein Arzt ist dein Ansprechpartner

Gruß h

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Abseits der gesetzlichen Rahmen-Grundbestimmungen rund um den Zeitpunkt vor und nach der in etwa erwarteten Entbindung kann ihr nur ihr Frauenarzt ggf. mit zusätzlicher Absprache ihres Hausarztes bei etwaigen Komplikationen oder allgemein bekannten Individualproblemen / Risiken dort weiter helfen zur möglichen Empfehlung / Attestierung eines vorzeitigen Beschäftigungsverbotes , oder etwaiger Beschäftigungseinschränkungen vor dem eigentlichen Kernbereich rund um die Entbindung .

Allgemeine Hygieneregeln wie MNS und strikt einzuhaltende Desinfektionsprozedere sollte sie ansonsten ja grundlegend als MTA / ausgebildete Fachkraft in medizinischen Berufen je nach Einsatzgebiet in ihrem Berufsfeld kennen .

LG

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