Teilerbe einer Eigentumswohnung - Wie vorgehen bei Auszahlung?

Hallo,
ich bin in Sachen Immobilien und Erben noch ein ziemlicher Grünschnabel, also sorry im Vorfeld!

Nach einem Todesfall wurde eine Wohnung auf zwei Erben geschrieben. Da ein Erbe in der Wohnung wohnt und dem anderen Erbe mit der Wohnung nur Kosten aufkommen würden, wäre es sinnvoll, dass ersterer den Pflichtteil der Wohnung auszahlt. Aber wie ist das genaue Vorgehen?

  1. Erst einmal muss der Wert der Wohnung ermittelt werden, oder? Hier habe ich im Forum gelesen, dass man diesen erst einmal selbst ermitteln muss, indem man sich einen Gutachter aussucht und bezahlt. Ich habe gelesen, dass sich da die Kosten von Gutachtern sehr unterscheiden: Von einer groben Online-Schätzung (48€) über 100€ bis hin zu einem auch vor Gericht gültigen Gutachten (1000€). Was sollte denn bei der Auswahl der Gutachter in diesem Fall beachtet werden?

  2. Was passiert dann nach dieser Schätzung? Der Wert ist geklärt und der eine Erbe müsste dem anderen Erben den Wert auszahlen. Aber wie geht das vonstatten? Über einen Notar oder ist das auch wieder Privatsache? Wo wird die Wohnung umgeschrieben?

Mit dem Erben, dass ist immer so eine Sache. Erster Tipp: Beide Erben setzen sich mal bei einem Kaffee zusammen und reden. Der Bewohner der Wohnung ist ja vielleicht von sich aus bereit eine gewisse Summe an den anderen Erben zu zahlen, ggfs. in Raten und wenn dieser Einverstanden ist, geht man zum Notar und macht einen Erbauseinandersetzungsvertrag. Das Eigentum wird dann auf den Erben übertragen, der den andern auszahlt.

Der Erbe, der die Wohnung behalten möchte muss 50 % des Verkehrswertes zahlen, nicht nur einen „Pflichtteil“. Es sei denn das Testament sagt etwas anderes.

Um im ersten Schritt den Wohnungswert zu ermessen, würde ich mir mal die Immobilienanzeigen durch lesen und eine vergleichbare Wohnung heranziehen. Wenn man sich dann nicht einig wird, kann immer noch ein Gutachten beauftragt werden. Ansonsten hilft vielleicht auch ein bekannter Makler oder die eigene Bank bei der Feststellung eines Marktwertes.

Tipp: Berücksichtigen sollte man immer, dass der auszahlende Erbe auch in der Lage sein sollte die Auszahlung zu leisten. Wenn es vor Gericht geht und letztendlich die Zwangsversteigerung anberaumt wird, bekommt man meistens weniger als der weitere Erbe angeboten hat.

Servus,

wenn die beiden sich über den Verkehrswert der Wohnung einigen können, brauchen sie keinen Gutachter. Vergiss „Online-Schätzungen“, das ist Müll.

Wenn Gutachten, dann Gutachten. Wenn die beiden nicht ganz überkreuz stehen, können sie einem Makler einen Fünfziger in die Hand drücken und von ihm einen passenden Preis für die Wohnung erfahren (falls es nicht grade um ein roggenstrohgedecktes Bohlenständerhaus aus dem 17. Jahrhundert oder sowas geht, wo eine brauchbare Schätzung des Verkehrswertes ein bissle fummeliger ist).

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Stimmt.
Und bei allen Gutachten, Werten, Rechenansätzen, „richtigen“ oder „falschen“ Berechnungen ist es das Wichtigste, dass sich die beiden Miteigentümer einigen. Sonst geht es nicht weiter.
Und ob sie sich auf 10.000 Euro oder 100.000 Euro einigen, das geht nur die Beiden etwas an. (Möglicherweise noch das Finanzamt.)
Jeder Wert ist immer nur so gut, wie die beiden Miteigentümer diesen akzeptieren. Gutachten hin oder her.

Eine große Hilfe ist dabei natürlich, wenn man den „richtigen“ Wert der Immobilie kennt. Dazu wurde schon Einiges geschrieben.

Die Miteigentümer sollten sich mal auf einen Kaffee treffen und ihre Vorstellungen abgleichen. Dabei auch überlegen, ob es noch irgendwelche „weiche“ Faktoren gibt („Wenn ich die silberne Taschenuhr von Opa und das Ölgemälde, das bei Oma überm Bett hing, bekomme, komme ich Dir beim Preis entgegen.“)

Ganz einfach: Man geht mit dem Wert, auf den man sich geeinigt hat, zum Notar seines Vertrauens und lässt ihn das machen. Einen anderen Weg (ohne Notar) gibt es bei Grundeigentum (in Deutschland) nicht.

Gruß
Jörg Zabel

vielen Dank für die Antworten! Damit habe ich ein bisschen Orientierung und kann in etwa abschätzen, wie vorzugehen ist und auf was ich achten sollte.