Teilerslass Kirchensteuer / Kirchenaustritt

Hallo zusammen,
es ist möglich auf eine Abfindung einen Teilerlass auf die Krichensteuer zu erhalten (50%). Wie ich gelesen habe, ist dies freiwillig. Diese wird meisten verwährt, wenn man aus der Kirche austritt.

Den Erlass kann man im Folgejahr mit dem Einkommensbescheid einreichen.

Kann die Kirche einen Teilerlass auch rückgängig machen, wenn ich nach dem Teilerlass aus der Kirche austrete?

Folgender Fall: Person A erheilt den Einkommenssteuerbescheid für 2021 im August 2022. Dieser wurde der evangelischen Landeskirche eingereicht und Person A erhielt 1 Woche später Bescheid über eine Teilerlass von 500 Euro (Kirchenssteuer auf Abfindung 2021).

Person A beschließt ab Oktober 2022 aus der Kirche auszutreten. Kann die Kirch den Bescheid vom September rückgängig machen? Oder muss Person A mit dem Austritt bis Ende Dezember warten und sollte erst Janaur 2023 austreten?

Danke für Eure Rückmeldungen.

Grüße

Migi

Servus,

es handelt sich bei 2021 und 2022 um verschiedene Jahre.

Die Kirchensteuer ist genau wie die Einkommensteuer auf das Kalenderjahr bezogen, in dem das zu versteuernde Einkommen erzielt wurde.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort, aber was heißt das jetzt bzw. hat das etwas mit meiner Frage zu tun?

Ich hatte wissen wollen, ob nach einem Austritt der Teilerlass wieder rückgängig gemacht werden kann, da dieser ja freiwillig ist und nur für Kirchenmitglieder gilt.

Wenn ein Teilerlass der KiSt für ein Kalenderjahr beantragt und bewilligt worden ist, ist der Vorgang für das Kirchensteueramt abgeschlossen.

Was sollte die Kirchensteuerfestsetzung für ein anderes Jahr damit zu tun haben?

Schöne Grüße

MM