Hallo,
angenommen jemand arbeitet in einer Mietwohnung im Homeoffice in einem extra Arbeitszimmer oder betreibt ein Kleingewerbe und nutzt ein Zimmer als Arbeitsraum: ist das dann teilgewerbliche Nutzung, die ev. genehmigt werden muss (Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum)?
Gruß,
Paran