Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt

Ich wurde 2013 und 2014 am Knie operiert,bekam ein Knie-Tep und 50% GdB.Im Nov. 2016 wurde ich am selben Knie operiert und bekam einen Kniescheibenoberflächenersatz,somit bin ich nicht mehr in der Lage,meinen Beruf voll auszuüben.Wurde auch von der Firma gekündigt.Im Dez. 2016 und Jan. 2017 war ich auf Reha,dort wurde ich gefragt,ob ich mich mit der Erwerbswinderungsrente anfreunden könnte.Da es mir zu wenig Geld gibt,war ich damit nicht einverstanden.Daraufhin wurde ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe gestellt.Da ich einen Kurs belegen wollte,wobei herausgefunden wird,was ich noch ausüben kann,der sollte 9 Mon. laufen.Dieser Antrag wurde mir abgelehnt,wobei ich nun im Widerspruch bin.In der zwischenzeit habe ich erfahren,das das Arbeitsamt so einen Kurs auch finanziert,aber nur 6 Mon.,daraufhin fragte ich beim Arbeitamt nach,da ich ja Arbeitslos bin,ob sie es übernehmen.Ich möchte ja nicht so lange untätig sein,da ich wieder arbeiten möchte.Dort bekam ich die Antwort,das denen die Hände gebunden seien,solange ich im Widerspruch bei der DRV bin,es se denn ich nehme den Widerspruch zurück,dann könnten sie für mich tätig sein. Daher jetzt meine Frage,ist die Reaktion rechtens oder nicht,denn ein Widerspruch kann sich ja hin ziehen,bis dahin könnte ich schon im Hartz 4 landen.Ich weis nicht was ich machen soll,mir fällt schon die Decke auf den Kopf,

Hallo!

Naiv nachgefragt: Kannst Du nicht selbst beurteilen, was mit der Dir bekannten Einschränkung und den Dir ebenfalls bekannten Fähigkeiten möglich ist und in welcher Richtung Du tätig sein möchtest?

Gruß
Wolfgang

Sitzende Tätigkeit könnte ich machen,aber Büro ist nicht mein Ding,deshalb erproben

Hallo,

dabei

liegt man oft falsch, da man entweder unrealistische Vorstellungen hat oder keinen Überblick über die Möglichkeiten am Arbeitsmarkt. Deswegen ist eine „Eignungs- und Leistungsüberprüfung“ gem. § 33 Abs. 4 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html
iVm § 16 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__16.html
aus gutem Grund Teil des Leistungsumfanges der beruflichen Reha für die Träger der GRV.

Allerdings scheint mir eine Maßnahmendauer von 6-9 Monaten für eine Erprobung ungewöhnlich, normalerweise dauert diese 2-3 Wochen, erst danach wird dann über die eigentliche Teilhabeleistung entschieden.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

Du solltest Dich so schnell wie möglich an Deine örtlich zuständige Reha-Servicestelle (solange es sie noch gibt) wenden:
http://www.reha-servicestellen.de/

zu deren gesetzliche Aufgaben auch die Beratung und Begleitung bei beruflicher Reha gehören:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__22.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ergänzend zu den bisherigen Antworten:
Wenn die DRV dem Grunde nach zuständig ist kann die Agentur für Arbeit keine Förderung übernehmen, auch wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Nach dem Widerspruch kommt zunächst die Klagemöglichkeit.
Keine Ahnung, welchen Kurs du dir ausgesucht hast, du hast die Ablehnungsgründe auch verschwiegen. Wende dich besser mal ein Berufsförderungswerk wie z.B. dies: http://www.bfw-heidelberg.de/berufliche-integration/reha-assessment.html. Die haben auf jeden Fall förderungsfähige Berufsfindungsmaßnahmen.
Wenn du schreibst, „Büro ist nicht mein Ding“ dann sage ich dir knallhat, du hast davon keine Ahnung angesichts der Vielfalt von Büroberufen.
Gibt es über dich ein SOZIALmedizinisches Gutachten über dein positives und negatives Leistungsbild? Mehr dazu findest du http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/208340/publicationFile/2077/leitlinien_rehazugang_lta.pdf
Nur nebenbei: Umschulung ist nur eine Alternative der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Hattest du bei der AA ein Beratungsgespräch mit dem speziellen Reha-Berater?

Gruß
Otto