Teilhabe am Arbeitsleben durch LVA Umschulung

Hallo alle zusammen.
habe folgende fragen :

kurz zu meiner person:

Bin 44 jahre war 16 jahre als Schreinermeister selbständig tätig.Dann musste ich mangels zahlung durch den staat meine firma in insolvens gehen lassen.

anschließen versuchte ich ca 1 jahr weiter den Job als betriebsmeister weiter zu machen konnte jedoch körperlich/geistig nicht mehr…

die verwertung meines betriebes und die häuser etc.hat 5 jahre in anspruch genommen.
und deshalb auch krankgeschrieben.einpaar andere schicksalsschläge gaben mir den rest…

jetzt ist meine inso durch und die verwertung abgeschlossen.

möchte jetzt neu starten jedoch als bausachverständiger!habe genug erfahrung in diesem sektor.

habe „jetzt“ auch die 15 jahre wartefrist erreicht.

und möchte gerne den antrag auf teilhabe zum arbeitsleben stellen.

seit einiger zeit habe mich auch schon mit mehreren sachverständigen schulen in verbindung gesetzt und mir angebote zuschicken lassen.

des weiteren steht mir ein arbeitgeber zu seite der mich mit meiner abgeschlossenen weiterbildung als sachverständiger einstellen würde.

Papier ist bekanntlich geduldig und habe meine bedenken was ich wann wie machen soll bin einfach für jeden tipp oder hilfe dankbar!

hatte gestern ein gespräch mit einem herrn vom berufsförderungswerk.was mir nun plötzlich von der arge weitergeleitet wurde.

  1. ist es besser einfach direkt den antrag zu stellen?
    2.welche funktion hat dieses bildungwerk,da ich mich etwas kontroliert fühle…es soll eine betriebsprüfung und eignung für mich gemacht werden.und im vorfeld einpaar monate auf probearbeiten etc.
    3.habe ich später bei dem rehaberater ein mitspracherecht bezüglich berufswahl?
    4.welche kosten werden für die zeit in der ich die umschulung mache bezahlt bzw.wie hoch?(Übergangsgeld?)
    5.nach welchen kriterien entscheiden die LVA welchen zweiten beruf für mich infrage kommt?
    6.muss ich eine Rehamasnahme mit klinikaufenthalt absollvieren um mein gesundheitszustand festzustellen.
    7.kann mir die LVA die schule vorschreiben?
    8.Wieviel eingliederungszuschuss würde der Betrieb bekommen?
    9.Nach welchen kriterien entscheidet die LVA ob ich meinen alten Job nicht mehr ausüben kann?
    10.wie soll ich bei meiner beantragung am besten vorgehen.?
    11.wer hat erfahrung beim amtsarzt?und kann mir tipps geben?
    12.wird mir die Umschulung von meiner späteren rente abgezogen?

so ich hoffe habe nichts vergessen und bekomme einpaar brauchbare antworten.

möchte entlich wieder einfach leben!

lieben gruß

Manfred

Hallo,

möchte jetzt neu starten jedoch als bausachverständiger!habe
genug erfahrung in diesem sektor.

Dann tu es doch. Was hindert dich noch?

und möchte gerne den antrag auf teilhabe zum arbeitsleben
stellen.

Dann tu auch dies.

des weiteren steht mir ein arbeitgeber zu seite der mich mit
meiner abgeschlossenen weiterbildung als sachverständiger
einstellen würde.

Was heißt würde? Unter welchen Voraussetzungen?

hatte gestern ein gespräch mit einem herrn vom
berufsförderungswerk.was mir nun plötzlich von der arge
weitergeleitet wurde.

Das ist schon mal ein Anfang.

  1. ist es besser einfach direkt den antrag zu stellen?

Da kommst du nicht drumherum.

2.welche funktion hat dieses bildungwerk,da ich mich etwas
kontroliert fühle.

Ein BfW ist ein Träger der beruflichen Rehabilitation mit Internat.BfWs führen auch Maßnahmen zur Eignungsfeststellung durch, was du vielleicht als Kontrolle empfunden hast. Ist aber in deinem Intersse und dem des Zahlmeisters/DRV. Schau doch auf die Hompage des BfW bei dem du warst.

es soll eine betriebsprüfung

Versteh ich nicht. Macht doch das Finanzamt.

und eignung
für mich gemacht werden.

Ja, Eignungsfeststellung, s.o.

und im vorfeld einpaar monate auf
probearbeiten etc.

Hab ich noch nie gehört.

3.habe ich später bei dem rehaberater ein mitspracherecht
bezüglich berufswahl?

Ja, der Beruf muß auch deinen Neigungen entsprechen.

4.welche kosten werden für die zeit in der ich die umschulung
mache bezahlt bzw.wie hoch?

Es werden die Kosten der Umschulung erstattet.

(Übergangsgeld?)

Auch. guck http://www.arbeitsagentur.de/nn_26214/Navigation/zen…

5.nach welchen kriterien entscheiden die LVA welchen zweiten
beruf für mich infrage kommt?

Du mußt für den angestrebten Beruf geeignet sein und, ganz wichtig, es müssen genügend Beschäftigungsmöglichkeiten im angestrebten Beruf vorhanden sein.

6.muss ich eine Rehamasnahme mit klinikaufenthalt absollvieren
um mein gesundheitszustand festzustellen.

Nein, dies macht der Amtsarzt.

7.kann mir die LVA die schule vorschreiben?

Nein. Es muß aber nicht eine Schule sein. Vielleicht kommt auch eine betriebliche Umschulung in Frage, wie z.B. deine frühere Schreinerlehre. Dies könnte auch kostengünstiger sein.

8.Wieviel eingliederungszuschuss würde der Betrieb bekommen?

Das kann ein Außenstehender nicht beantworten. Frag die DRV.

9.Nach welchen kriterien entscheidet die LVA ob ich meinen
alten Job nicht mehr ausüben kann?

Nach der körperlichen und geistigen Eignung.

10.wie soll ich bei meiner beantragung am besten vorgehen.?

Schriftlich beantragen. du erhälst dazu einen Vordruck.

11.wer hat erfahrung beim amtsarzt?und kann mir tipps geben?

Nimm vorhandene, aktuelle Befunde/Arztberichte mit.

12.wird mir die Umschulung von meiner späteren rente
abgezogen?

Nein.
Gruß
Otto