Teilkasko KfZ - Garagenwagen

Jamand hat eine TK und Vollkasko auf seinen PKW, u.a. Merkmal „Garagenwagen“. Klar ist, dass das Auto über Nacht in der Garage zu stehen hat, damit Versicherungsschutz besteht - aber was ist, wenn

  • die eigene Garage (auch nachts) nicht benutzt werden kann (Bauarbeiten, Gerüst )

  • der betreffende im Urlaub ist und der Wagen dort draußen steht

  • der betreffend mit dem Zug in Urlaub fahren würde und das Auto mehrere Tage am Bahnhof steht.

Wie würde der Versicherungsschutz in diesen Fällen aussehen, wenn der betreffend das Tarifmerkmal „Garagenwagen“ hätte und aus einen der o.a. Gründe das Auto draußen stehenh lassen würde?

Hi

Das selbige Problem hatte ich im letzten Urlaub auch.
Ich fragte meinen Versicherungsvertreter der das dann regelte

gruss

C5

In aller Regel heißt es in den Versicherungsbedingungen „…dass das Fahrzeug (nachts) überwiegend in einer absperrbaren Einzel- oder Doppelgarage abgestellt wird.“
Wenn man den Grund ( sofern er im Schadensfall überhaupt abgefragt wird ) plausibel erklären kann, gibt es mit der Regulierung kein Problem. Blöd wäre nur, wenn gar keine Garage vorhanden ist oder diese ständig als Lagerraum genutzt wird, dann wäre es eine Obliegenheitsverletzung, die vorsätzlich begangen zum teilweisen (je nach Schweregrad) Versagen des Versicherungsschutzes führen kann.

MfG
Stefan Niedermeier

Danke!

Hallo,

Der nächtliche Stellplatz ist der Ort, an dem das Fahrzeug an Ihrem ständigen
Wohnsitz zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr abgestellt wird.

Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer sich auch zu Hause befindet.

Gruß Merger