Jamand hat eine TK und Vollkasko auf seinen PKW, u.a. Merkmal „Garagenwagen“. Klar ist, dass das Auto über Nacht in der Garage zu stehen hat, damit Versicherungsschutz besteht - aber was ist, wenn
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die eigene Garage (auch nachts) nicht benutzt werden kann (Bauarbeiten, Gerüst )
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der betreffende im Urlaub ist und der Wagen dort draußen steht
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der betreffend mit dem Zug in Urlaub fahren würde und das Auto mehrere Tage am Bahnhof steht.
Wie würde der Versicherungsschutz in diesen Fällen aussehen, wenn der betreffend das Tarifmerkmal „Garagenwagen“ hätte und aus einen der o.a. Gründe das Auto draußen stehenh lassen würde?