Teilkasko lehnt Glasbruch bei Cabrioheckscheibe ab

moin…
ich fahre einen Ford Streetka und mir ist die Heckscheibe gebrochen.
Meine Kaskoversicherung hat die Schadenregulierung abgelehnt, mit der Begründung, das es sich bei meinem PKW um eine PVC-Scheibe handelt, die geknickt werden kann und somit keine typischen Glasähnliche Eigenschaft hat.
Darüber hinaus wurde lt. Kostenvoranschlag wurde die Heckscheibe in das Cabriodach eingenäht, das widerspräche den Versicherungsbedingungen.
so steht es nicht im Kostenvoranschlag und entspricht auch nicht der Tatsache. Die scheibe besitzt ein Reisverschlusssystem.
Vielleicht kann mir jemand helfen.

Was steht den genau im Vetrag, wurde da auf das Thema Glas, PVC oder Kunststoff eingegangen, genauso was steht d adrin wie eine Cabriohecckscheibe eingefügt sein muss?
ramses90

wie von Ramses schon vermerkt, in die AKB schauen und den Bereich lesen…
bei der Huk24 z.B. steht:
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.

danke für die info
natürlich war es das erste, was ich nachgesehen habe. die avb`s die für alle Versicherungen zuständig sind, schreiben: A.2.2.1.5 Versichert sind Bruch
schäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten
Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seite
n- und Trennscheiben),
Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung
gehören Glas- und …
ich frage mich nur, ob der Versicherer sich so „fadenscheinig“ mit der ausrede, es sei nicht Glasartig, herauswinden kann.
Vielleicht geibt es hier jemand, mit ähnlichen Erfahrungen

Wie wurde denn der Reißverschluß am Dach befestigt?

Hallo!

Grundsätzlich gehört natürlich auch eine Kunststoffscheibe im Verdeck zu den versicherten Sachen.

Nur es muss eine Scheibe sein !

Stelle das Argument der VS mal auf den Begriff „Scheibe“ ab. Was ist eine Scheibe ? Sie kann aus Glas oder Kunststoff sein, aber sie muss fest sein, starr, so wie eine Scheibe typisch ist.

Du hast offenbar eine flexible Kunststofffolie als Teil des Verdecks, es ist so flexibel dass es aufgerollt oder geknickt/ gefaltet werden kann.

Das ist untypisch für eine Scheibe einer Autoverglasung.

Die „Scheibe“ ist Teil des Verdecks und das ist doch m.E. nach auch nicht versichert.
Nur wenn bei Einbruch das Dach aufgeschlitzt wird und etwas aus dem Wagen gestohlen wird.
Bei Vollkasko wäre es wohl versichert.

Letzte Anmerkung.
Wenn das eine Plastikscheibe aus 2 an sich starren Teilen wäre, mit einer Art Gelenk zum Falten nur an einer Stelle, dann würde ich schon eine Haftung sehen ! Die Teilscheiben sind „richtige“ Scheiben. So wie 2 Einzelscheiben in einem geteilten Rahmen.

MfG
duck313

vor ettlichen Jahren hat die DEVK die durch Kälte „zerbrochene“ Kunststoff Heck „Folie“ meines Suzuki SJ410 bezahlt, das wäre ein ähnlicher Fall…ist aber eben sehr lang her

1 Like

danke für die antwort, so sehe ich es auch und so steht es in den avb´s
man hat von vorn herein darauf abgezielt, die scheibe mit reisverschluss system, als einegnähte folie zu deklarieren.

liebe leute,
danke für jede hilfe.
ich bat von erfahrungen zu berichten.
ich habe nicht vor, hier das reissverschluss- system zu erklären (dafür gibt es google)
außerdem geht es um versicherungsbedingungen, das sind keine frei aushandelbaren vertragliche dinge.

wenn ich nicht im thema wäre, hätten die meisten eurer beiträge mich verwirrt, statt zu helfen.
danke