Teillöschung durch Bank hinaus gezögert ?

… haben uns vor 2 Jahren ein Haus gekauft ein Teil Finanziert die Hausbank und den anderen Teil die NRW-Bank. Den Teil den die NRW-Bank finanziert streck die Hausbank vor bis zum Abschluss der Baumaßnahme. Sprich die Haus-Bank finaziert erstmal alles voll und für den gesamt Betrag werden auch die vollen Zinsen und Raten bezahlt. die Baumaßnahmen sind abgeschlossen nun ging es darum das die Haus-Bank einer Teillöschung im Grudbuch zustimmt über den Betrag die, die NRW-Bank finaziert. Diese Überweist aber erst das Geld wenn die Teillöschung vollzogen ist. Da die Haus-Bank aber erst nach 2 Jahren die Teillöschungsbewilligung raus geschickt hat und das nachweißlich durch desöftern Nachfragen und fordern der Teillöschungsbewillung Email - Post und Telefonate in diesen 2 jahre nicht geschehen ist, haben wir natürlich in diesen 2 Jahren Die Raten für die volle Kreditsumme an die Hausbank zahlen müssen obwohl nach der Teillöschung und der Überweisung der NRW-Bank die Rate um ein deutlisches Gesunken wäre.
Kann ich die zuviel bezahlten Zinsen Raten einklagen da die Haus-Bankl die Teillöschungsbewilligung so lange zurückgehalen hat ???

Vielen Dank

Hallo Herr Epunkt,

das weiß ich leider keine Antwort, da ich das Rechtliche nicht bewerten kann. Hier kann nur ein Jurist weiterhelfen, Sie sollten sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden!

Viele Grüße
Balduin001

HI,

was sagt denn die Hausbank dazu, das die Teillöschungsbewillung so spät rausgegangen ist?

Frage mal beim Grundbuch nach wann die Löschung passiert ist und wann der Eingang des Antrages zur Teillöschung beim Grundbuch eingegangen ist, dann kannst Du sehen wieviel Zeit wo ins Land gegangen ist.
Am besten Du gehst hin, dann siehst Du alles schwarz auf weiß.
Manchmal verbummeln auch die Grundbücher die Löschung.

VG

Martin

Hallo,
die Verbraucherzentralen bieten in diesen Fällen gegen eine geringe Gebühr eine Beratung an - dies würde ich wahrnehmen!
Vg
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Verbraucherzentrale und oder Bafin einschalten und Fall schildern.

Hallo,
wenn dies Vertragsbestandteil war und evtl. sogar in dem Kreditvertrag hinterlegt wurde, dann JA

hallo,
ist natürlich schwierig die situation zu beurteilen.
aber wenn alles wirklich so abgelaufen ist: ja, die müssten nach meiner einschätzung zahlen.
such dir einen anwalt, der auf bankrecht spezialisiert ist (kein feld-wald-wiesenanwalt!).
gruß thommy

Hallo,

das ist eine recht komplexe Fragestellung, die man nicht so einfach beantworten kann. Ich würde mich an eine Verbraucherschutzstelle wenden oder an einen Rechtsanwalt meines Vertrauens, um diese Frage zu erörtern.

…wenn die Raten an die Hausbank voll gezahlt worden sind, reduziert sich ja der Gesamtbetrag auch bei der NRW-Bank (oder sind unter „Raten“ nur die Zinsen zu verstehen?). Offenbar ist im Kreditvertag mit beiden Banken nicht klar geregelt, wann die NRW-Bank die Hausbank ablöst bzw. ob die Hausbank der Ablösung überhaupt zugestimmt hat. Wenn die Baumassnahme zu ende ist und die NRW-Bank damit in die Fin einsteigen kann, sollte die Hausbank nicht auf ihrer Zwiwchenfin. sitzen bleiben nur um dem Kunden weiterhin Zinsen abzuverlangen. Also nochmals: der Kreditvertag müsste da bei der Beurteilung offengelegt werden. Wenn die Hausbank nicht zustimmt, dann wäre zumindest eine Frage an die Revisionsabt. oder gar an den Verbraucherschutz in Erwägung zu ziehen.
Gruß
H.

Sehr geehrte® Anfragende®,

da es sich hier um einzelvertragliche Inhalte handelt, kann ich hierzu keine Stellung nehmen. Bitte kontaktieren Sie die Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann für Banken, um die Angelegenheit zu klären.

Freundliche Grüße

leider nicht mein spezialgebiet

Da bin ich überfragt…

Dies bezüglich am besten an einen Rechtsanwalt wenden.

Hallo, ist das Problem noch akut? Ich habe leider die Frage übersehen, sorry.
Falls noch aktuell, bitte an [email protected] senden.
Danke und Grüße
Heinz