Teilnahme an der Klassenfahrt oder Rausschmiss!

Hallo,

diese woche Samstag findet eine 5 tägige klassenfahrt statt. Ich will aber nicht mit, da bei uns vor paar monaten eingebrochen wurde und ich meine familie nicht alleine lassen möchte und ich mich unwohl fühle.
ich habe es dem lehrer gesagt. er sagte das es für den zusammenhalt der klasse sei. aber wir sind noch 3 monate in der klasse!!! es ist eine berufsschule und wir sind alle freiwilig dort.
Der Lehrer sagte zu mir das er mich rausschmeißen würde wenn ich nicht mitkomme was soll ich machen?
Bin 18 jahre.

bitte um schnelle hilfe!!!

Moin!

diese woche Samstag findet eine 5 tägige klassenfahrt statt.
Ich will aber nicht mit, da bei uns vor paar monaten
eingebrochen wurde und ich meine familie nicht alleine lassen
möchte und ich mich unwohl fühle.

Mal ganz ehrlich: Wie willst du einen Einbruch verhindern? Schläfst du jede Nacht mit der Knarre unterm Kopfkissen? Würdest du dich Einbrechern entgegenstellen wollen? Ich hoffe nicht…

Es ist rührend, dass du solch einen Beschützerinstinkt hast, aber deine Eltern sind erwachsen und sollten sich zu schützen wissen. Wenn sie es nicht können, wirst auch du nichts ausrichten können. Besser ist es, wenn man direkt die Polizei ruft. Die kennt ja euren Fall bereits und ist (hoffentlich) in wenigen Minuten vor Ort.

ich habe es dem lehrer gesagt. er sagte das es für den
zusammenhalt der klasse sei. aber wir sind noch 3 monate in
der klasse!!! es ist eine berufsschule und wir sind alle
freiwilig dort.

Definiere „freiwillig“.
Sowie du dich an der Berufsschule anmeldest bist du verpflichtet, dich an die Regeln zu halten. Und die heißen, dass du regelmäßig zum Unterricht erscheinst und auch an Klassenfahrten teilnimmst.

Ein Einbruch ist sicherlich eine traumatische Erfahrung, dennoch solltest du es nicht zulassen, dass er dein gesamtes Leben aus den Angeln hebt und jede Normalität zerstört.

Der Lehrer sagte zu mir das er mich rausschmeißen würde wenn
ich nicht mitkomme was soll ich machen?

Sprich mit deinen Eltern. Ihr werdet doch sicherlich nach dem Einbruch für eine bessere Sicherung der Türen und Fenster gesorgt haben?! Auch solltet ihr mit der Polizei Rücksprache halten, denn dort bekommt man Empfehlungen, wie man sich vor Einbrechern schützen kann.

Und dann sprichst du mit dem Lehrer über deine Bedenken und fährst mit.

bitte um schnelle hilfe!!!

Ich hoffe, das war eine!

Alles Gute
wünscht die
Flaschenpost

Hallo,

Der Lehrer sagte zu mir das er mich rausschmeißen würde wenn
ich nicht mitkomme was soll ich machen?

Der Lehrer kann dich nicht rauswerfen, das muss der Schulleiter machen und die Nichtteilnahme an dieser Fahrt ist kein Grund dich aus der Schule zu werfen.

Ein erkrankter Schüler wird auch nicht zur Teilnahme gezwungen.

hth

Hallo,

danke für deine schnelle hilfe.

Wir haben sehr gelitten undn leiden leider immer noch…
ich will wirklich nicht mit ich habe ein schlechtes gewissen dabei.
also die meisten haben ihre schulpflicht beendet und ich auch.
ich besitze meinen realschulabschluss und ich mache dort eine qualifizierung als metal und fahrzeugtechniker.

ach die polizei das sidn die letzten den ich vertrauen würde.

das verfahren wurde eingestellelt und da ist ja auch noch die angst das das nochmal passiert da die täter weiterhin draußen frei rum laufen…

also die meisten haben ihre schulpflicht beendet und ich
auch.

ich besitze meinen realschulabschluss und ich mache dort eine
qualifizierung als metal und fahrzeugtechniker.

Herzlichen Glückwunsch, aber das hat miteinander nichts zu tun. Mit deiner Anmeldung als Schüler in der Berufsschule bist du dort zur Teilnahme verpflichtet, das gilt für Unterricht, Leistungskontrollen und Schulveranstaltungen (Klassenfahrten).
Du unterliegst nichtmehr der Vollzeitschulpflicht, die nach 9 Jahren endet, aber das ist für deinen Fall irrelevant.

Ich wäre da also etwas vorsichtiger. Der Lehrer selbst kann dich zwar nicht von der Schule schmeißen und auch der Direktor dürfte damit Probleme haben wenn bisher nichts anderes gegen dich vorlag (keine Garantie), aber unentschuldigtes Fehlen dürfte das schon sein… Ich weiß zwar nicht, wie das in einem Abschlusszeugnis vermerkt wird, aber 5 Tage uF kommt meist nicht so gut bei Arbeitgebern.

Die Angaben sind hier ohne irgendeine Gewähr, denn wie das in deinem Bundesland und dort für Berufsschulen aussieht weiß ich nicht, aber bei so grundlegenden Sachen (Schulpflicht/Teilnahmepflicht) gibts da eigentlich keine größeren Unterschiede.

MfG
Andreas

Hallo,

Die Angaben sind hier ohne irgendeine Gewähr, denn wie das in
deinem Bundesland und dort für Berufsschulen aussieht weiß ich
nicht, aber bei so grundlegenden Sachen
(Schulpflicht/Teilnahmepflicht) gibts da eigentlich keine
größeren Unterschiede.

Stimmt, es gibt die Schulpflicht, das bedeutet aber nicht, dass man verpflichtet ist an allen ausserunterrichtlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
Wenn man daran nicht teilnehmen kann oder will, es gibt unzählige Gründe, dann nimmt man eben nicht teil, geht aber in die Schule und besucht den Unterricht einer anderen Klasse.

Gruß

P.S. Viel Glück in der Schulrechtsprüfung, falls sie noch nicht war, … .

Hallo,

Hallo,

Die Angaben sind hier ohne irgendeine Gewähr, denn wie das in
deinem Bundesland und dort für Berufsschulen aussieht weiß ich
nicht, aber bei so grundlegenden Sachen
(Schulpflicht/Teilnahmepflicht) gibts da eigentlich keine
größeren Unterschiede.

Stimmt, es gibt die Schulpflicht, das bedeutet aber nicht,
dass man verpflichtet ist an allen ausserunterrichtlichen
Veranstaltungen teilzunehmen.

Wenn man daran nicht teilnehmen kann oder will, es gibt
unzählige Gründe, dann nimmt man eben nicht teil, geht aber in
die Schule und besucht den Unterricht einer anderen Klasse.

Bei dem „nicht teilnehmen kann“ stimme ich dir absolut zu, das mit dem „nicht teilnehmen will“ ist in meinen Augen das Problem. Ich wüsste nicht, woraus sich die Wahl zwischen der Teilnahme und der Nichtteilnahme an einer Schulischen Pflichtveranstaltung erschließt. Wenn er eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen kann, dass ihm das längere Fernbleiben von zu Hause nicht zumutbar ist, dann gibt es kein Problem. Wenn er das aber für sich entscheiden möchte, dann weiß ich nicht, auf welcher Grundlage er das verlangen können sollte. Notfalls muss halt irgend ein anderer befreundeter Arzt herhalten, aber rein rechtlich hat er meines Wissens keine Wahl. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren (und wäre dankbar dafür).

P.S. Viel Glück in der Schulrechtsprüfung, falls sie noch
nicht war, … .

Danke, war noch nicht.

MfG
Andreas

Hi,

es gibt keinen Zwang, an Klassenfahrten teilzunehmen, aber wenn der Schüler partout nicht mitfahren will, muss er am Unterricht anderer Klassen teilnehmen. Erst, wenn er auch das nicht tut, hat er ein Problem, aber dann ein richtig großes.
Man kann sich natürlich als Lehrer versuchsweise auf den Standpunkt stellen „Wenn er zur Klassen fahrt nicht mitkommt, kriegt er einen Verweis, weil er eine Anweisung nicht befolgt hat.“ Ob man damit durchkommt, hängt von Schüler und Direktor ab, ist aber denkbar.
Erst, wenn der Schüler nicht hingeht (egal, ob Klassenfahrt oder Besuch des Unterrichts der Parallelklasse vereinbart wurde), liegt die Schuld definitiv auf seiner SEite.

Ansonsten schließe ich mich meinem Vor-…Vorrredner an: Der UP kann überhaupt nichts tun, um einen weiteren Einbruch zu verhindern. Er sollte sich neben seiner beruflichen Karriere darum kümmern, sein Trauma zu bewältiogen, mit professioneller Hilfe.

die Franzi

1 Like

Hallo,

Stichwort Schulrechtsprüfung, hast du irgend einen Beleg dafür, dass er nicht mitfahren muss wenn er nicht will?

Die nächste Frage wäre, wie „parallel“ die Alternativklasse sein sollte. Im Oberstufengym an dem ich unterrichte fahren beispielsweise alle 13er gleichzeitig, der Schüler müsste also in die 12. Ähnlich ist es an der Gesamtschule an der ich bin, dort gibt es nur eine 10er Gymnasialklasse. Geht der dann in den Realschulzweig, den Hauptschulzweig oder in die 9 im Gymnasialzweig.
Oder anders gefragt, geht es darum, dass der Schüler unterrichtet oder beaufsichtigt wird?

Wie schonmal wo anders gesagt, geht es mir hier nicht darum, wie irgendwas irgendwo üblicherweise gehandhabt wird, sondern wie es schulrechtlich gesehen gehandhabt werden sollte.

Danke,
Andreas

Hallo,

Stichwort Schulrechtsprüfung, hast du irgend einen Beleg
dafür, dass er nicht mitfahren muss wenn er nicht will?

Für BW:
Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen
Verwaltungsvorschrift vom 6. Oktober 2002 Az.: 41-6535.0/323

Ich nehme an, dass das nirgendwo bereits im Schulgesetz verankert ist, also müsste es solche VWVs in allen Ländern geben, die sicher untereindander verschieden sind.

II/10
Grundsätzlich sollen alle Schüler einer Klasse oder eines Kurses teilnehmen. Wenn dies einzelnen Schülern nicht möglich ist, muß dafür gesorgt werden, daß sie am Unterricht weiter teilnehmen können.

(es handelt sich um ein „juristisches“ Grundsätzlich, also sind Ausnahmen möglich!)

Gruß

In Bayern Klassenfahrt i.d.R. Pflicht
Hallo

es gibt keinen Zwang, an Klassenfahrten teilzunehmen,

In Bayern gibt es den Zwang oder besser diese Pflicht sehr wohl.
Das ergibt sich aus den Art. Art. 30 (Schulveranstaltungen) und Art. 56 Rechte und Pflichten (der Schüler/-innen) BayEUG

Gruß
Wawi

Hallo

es gibt keinen Zwang, an Klassenfahrten teilzunehmen,

In Bayern gibt es den Zwang oder besser diese Pflicht sehr
wohl.

Ich denke, dass sowohl in Bayern als auch in BW und sonst wo das Zauberwort entweder „in der Regel“ bzw. „grundsätzlich“ heisst, was nichts anderes bedeutet, dass es die Ausnahme von der Regel gibt.

Diese Ausnahme muss einfach nachvollziehbar begründet werden.

Gruß

Moin!

Der Lehrer sagte zu mir das er mich rausschmeißen würde wenn
ich nicht mitkomme was soll ich machen?

Der Lehrer kann dich nicht rauswerfen, das muss der
Schulleiter machen und die Nichtteilnahme an dieser Fahrt ist
kein Grund dich aus der Schule zu werfen.

Ein erkrankter Schüler wird auch nicht zur Teilnahme
gezwungen.

Das ist aber nicht das gleiche!

Dann gib doch bitte mal die Schulgesetze an, in denen das tatsächlich so geregelt ist, wie du schreibst. Wie du weiter unten lesen kannst, sieht es in einigen Bundesländern nämlich ganz anders aus.

Gruß, Flaschenpost

Hallo

Ich denke, dass sowohl in Bayern als auch in BW und sonst wo
das Zauberwort entweder „in der Regel“ bzw. „grundsätzlich“
heisst, was nichts anderes bedeutet, dass es die Ausnahme von
der Regel gibt.

Nun, im Gesetz steht es so nicht geschrieben, in der Praxis aber natürlich so gehandhabt.

Aber dennoch: eine Klassenfahrt kann also durchaus Pflicht sein. Ohne wenn und aber … nichts anderes wollte ich damit ausdrücken und Miezekatzes Posting richtig stellen.

Gruß
Wawi

Hallo

Aber dennoch: eine Klassenfahrt kann also durchaus Pflicht
sein. Ohne wenn und aber … nichts anderes wollte ich damit
ausdrücken und Miezekatzes Posting richtig stellen.

Wenn eine Klassenfahrt in der Tat völlig verpflichtend wäre, dann müsste sie auch kostenfrei sein was sie de facto nicht ist.

Mein Standpunkt ist der, dass jeder Schüler an diesen Fahrten teilnehmen sollte. Es gibt jedoch alle möglichen Gründe, dass man nicht teilnehmen kann.

Diese Gründe sind selbstverständlich vor Ort darzulegen. Die Antwort eines Lehrers, den Schüler von der Schule zu werfen ist absolut unprofessionell.

Der Rückzug, dass eine Schulfahrt Pflicht sei löst kein Problem.

Gruß

Moin!

Wenn eine Klassenfahrt in der Tat völlig verpflichtend wäre,
dann müsste sie auch kostenfrei sein was sie de facto nicht
ist.

Wenn Schule verpflichtend wäre dann müsste sie auch kostenfrei sei.
Wir haben eine Schulpflicht und dennoch müssen die Schüler ihre Hefte, Stifte, Taschenrechner, Zirkel und Schulranzen selber bezahlen.

Bildung kostet nunmal.
Für finanzielle Härtefälle gibt es Härtefallregeln.

Klassenfahrten dienen vielen Zielen, pädagogischen und sozialen vor allem. Davon sollte sich der UP nicht ausnehmen.

Diese Gründe sind selbstverständlich vor Ort darzulegen. Die
Antwort eines Lehrers, den Schüler von der Schule zu werfen
ist absolut unprofessionell.

Dem stimme ich zu, sofern hier keine weiter Diskussion stattgefunden hat oder hatte. Aber das wissen wir nicht.

Der Rückzug, dass eine Schulfahrt Pflicht sei löst kein
Problem.

Aber bringt manchmal eine Geschichte zurück auf den Boden.

Noch immer bin ich der Meinung, dass das Grundproblem des UP - die Angst vor weiteren Einbrüchen - anders angegangen werden sollte.

Gruß, Flaschenpost

Hi,

du hast mich richtig richtiggestellt. Ich bin eher auf die Kulanz des Lehrers ausgewesen, die durchaus dann und wann mal angebracht sein mag. Ob das im vorliegenden Fall angebracht ist, mag ich nicht beurteilen - auf jeden Fall hat der UP größere Probleme als eine Klassenfahrt und sollte sich andere Hilfe suchen als durch Flucht vor der Klassenfahrt oder Klammern ans Zuhause.

die Franzi