Teilrente / Titel zu kurz

Hallo

Stimmt es, dass jemand, der das Renteneintrittsalter erreicht hat, ohne besonderen Anlass eine Teilrente beantragen kann? Und dass derjenige z.B. dann 99% seiner Rente bekommen und weiterhin in die Rentenkasse einzahlen kann?

Außerdem : Wie gut sind normalerweise die städtischen Rentenberater? Ich war mal vor längerer Zeit bei einer, und die schien irgendwie keine Ahnung zu haben, oder vielleicht nicht in der Lage, meine Frage zu verstehen.

PS Googeln kann ich selber, dadurch komme ich ja darauf. Vielleicht weiß jemand GENAU ob das stimmt…

Servus,

auch hier hilft es mal wieder nicht, irgendwie in der Gegend herumzugoogeln, sondern der erste Schritt führt hier wie meistens bei solchen Dingen zur einschlägigen Rechtsquelle. Konkret geht es hier um § 42 SGB VI und § 34, insbesondere § 34 Abs 3 SGB VI.

Wenn man die beiden liest, sieht man schnell, dass es für eine Teilrente immer einen besonderen Anlass gibt, nämlich das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze. Und ein Blick in § 34 Abs 3 SGB VI zeigt, dass man bei einer Teilrente nicht einen irgendwie beliebigen Teilbetrag bekommen kann, sondern dass die Teilrente mindestens 10 % der Altersrente ausmacht und höchstens so viel, wie bei der dort beschriebenen Berechnung in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst herauskommt.

Welchen Sinn eine Städtische Rentenberatung haben soll, erschließt sich mir nicht. Es ist jedenfalls nützlich, hier zum Schmitt statt zum Schmittchen zu gehen und sich direkt an die DRV zu wenden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

geht es bei „Renteneintrittsalter“ um das Alter für eine vorgezogene Altersrente?

Oder um das Alter für eine Regelaltersrente (65 Jahre + x Monate; X abhängig vom Geburtsjahrgang?

Durch das Flexirentengesetz gab es zum 1.1.2017 wesentliche Änderungen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/2017_01_03_bundesrat_flexi.html

Für Beratungen sind m.E. die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung häufig kompetenter.

Gruß
RHW

Hallo,

vielleicht hat die UP dabei

was verwechselt, denn zumindest die meisten DRVen nutzen für ihre Beratung vor Ort sehr gerne kommunale Räumlichkeiten.
Von einer organisatorisch eigenständigen „städtischen“ Rentenberatung habe ich noch nie was gehört.

Außerdem sind auch die ehrenamtlichen Rentenberater, die im Auftrag der DRVen bzw. der KBS unterwegs sind

mittlerweile deutlich besser und umfangreicher geschult.

&Tschüß
Wolfgang

Die Mitarbeiter der Versicherungsämter sind sehr oft Beschäftigte der Stadtverwaltung und haben folgende Aufgaben:

Wohin die hiesige Rentenberaterin im Rathaus genau gehört bzw wer ihr Arbeitgeber ist, kann ich den verfügbaren Angaben nicht entnehmen.

Mittlerweile habe ich eine telefonische Beratung vom Bürgertelefon der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Ich wusste nicht, das es das mittlerweile gibt.

Jedenfalls habe ich da erfahren, dass die ergoogelten Angaben stimmen, dass man also als Altersrerentner völlig nach Belieben eine Teilrente, also auch in beliebiger Höhe (nur leider nicht höher als die Vollrente. …) beantragen kann. =
Es ist lediglich noch fraglich, ob das sinnvoll ist.

Danke für die Anworten!