Teilschuld fuer Radfahrer ohne Helm rechtens?

doch das ist es.

zu den gründen

  1. das ist eine olg enscheidung die vor der von mit geposteten
    entscheidung des bgh liegt

Für den BGH sind die Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend…

  1. selbst das olg findet keinen grund, wieso ein
    mitverschulden durch das nichttragen entschaden sein kann

Lies und verstehe.

  1. bitte nimm die mal einen palandt zu hand und fang an das zu
    lesen, was da zum 254 geschrieben steht. wenn du ansatzweise
    verstanden hast, was da steht und einsiehst, das quellen, die
    man mit google auf t-online seiten findet, die auch noch uralt
    sind, nicht wirklich was mit juristerei zu tun haben, darfst
    du gern versuchen zu belegen, wieso du glaubst, das ein
    mitverschulden besteht.

Brauche ich nicht, das hat das OLG Schleswig ja nun kürzlich getan.

Und wenn Du Toms Ausführungen nur ansatzweise Verstanden hättest, würdest Du nicht versuchen, Dich hier weiter lächerlich zu machen.

Das von Dir ins Spiel gebrachte BGH Urteil, taugt jedenfalls nicht, um das Urteil des OLG Schleswig auszuhebeln.

Und damit ist die Diskussion hier für mich beendet, denn wenn Du Urteile weder lesen noch verstehen kannst, ist es für mich nur reine Zeitverschwendung.

1 Like

Ob dieser Auffassung zu folgen ist[…] kann im vorliegenden Fall jedoch offen bleiben

Den Rest spare ich mir

Gruß
Tom

1 Like

ich find dich lustig, allein schon der gedanke, das ein olg urteil rechtswirkung für mehr als diese einzele urteil entfalten kann ist schon lächerlich. aber mir wirfst du vor, das ich trolle… und wieunten geschrieben, lern erstmal die usernet regeln, die du versuchst anzuwenden, die sind nicht mal halb so schwer wie das lesen eines urteils…

der uralte link eines einzeln anwalts der das in einem rundbrief schreibe? da hat ja die apothekenrundschau mehr gewicht in einem juristischen gespräch

Nach der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht oder zumindest nicht ohne weiteres - den Vorwurf des Mitverschuldens

den rest spar ich mir…

ich find dich lustig, allein schon der gedanke, das ein olg
urteil rechtswirkung für mehr als diese einzele urteil
entfalten kann ist schon lächerlich.

Richtig, aber das entstammt ja nun nur Deiner wirren Fantasie.

Deine Aussage war:

darfst
du gern versuchen zu belegen, wieso du glaubst, das ein
mitverschulden besteht.

Meine Antwort war:

Brauche ich nicht, das hat das OLG Schleswig ja nun kürzlich getan.

Das weder ein Urteil eines AG, LG, OLG noch ein Urteil des BGH eine Bindungswirkung hat, habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben.

aber mir wirfst du vor,

das ich trolle… und wieunten geschrieben, lern erstmal die
usernet regeln, die du versuchst anzuwenden, die sind nicht
mal halb so schwer wie das lesen eines urteils…

Blablabla.

Ich finde es lustig, das Du einem Rechtsanwalt zu erklären versuchst, wie welches Urteil auszulegen ist…

Und nun ist hier Ende im Gelände, Du darfst gerne weiter herumtrollen.

der uralte link eines einzeln anwalts der das in einem
rundbrief schreibe?

Der ist in etwa so alt, wie das Urteil unpassende, von Dir in den Raum geworfene Urteil des BGH

da hat ja die apothekenrundschau mehr

gewicht in einem juristischen gespräch

Was nur Deine Kompetenz in Rechtsfragen beweist.

wos? man darf einen anwalt nicht hinterfragen? du bringst mich immer wieder zu lachen :wink:.

und was die rechtskunde ausmacht, ist das man wenigstens versucht zu verstehen, wieso ein urteil so ergangen ist.

wenn du natürlich anwälte und urteile für unfehlbar und nicht hinterfragbar hältst, bist du hier leider falsch, auch wenn deine texte mich immer sehr belustigen :wink:, aber eine diskusion bringt es nicht weiter, auch wenn man 1000 mal zitate aus dem zusammenhang reisst und die auslegung der urteile allein dem springerverlag…

guck dir einfach mal die ersten absätze an, vor allem dem, wo es darum geht, das man noch nach alter rechtslage beurteilen muss…

daumen hoch, und jetzt wirf mir doch noch vor, das nur du das gelesen hast…

wos? man darf einen anwalt nicht hinterfragen? du bringst mich
immer wieder zu lachen :wink:.

Tja, man merkt wie anspruchslos Du bist. Du gibst ja auch ein BGH-Urteil an, nur weil dort das Wort Fahrradhelm einmal erwähnt wird. Es passt zwar nicht zum diskutierten Fall, aber immerhin Fahrradhelm kommt drin vor.

Ich habe Tom hier im Forum als kompentenen Ansprechpartner in Rechtsfragen kennengelernt, genauso wie beispielsweise Wiz, worldwidefab u. a.

und was die rechtskunde ausmacht, ist das man wenigstens
versucht zu verstehen, wieso ein urteil so ergangen ist.

Nun ja, in dem von Dir genannten Urteil hat der BGH ja ausdrücklich festgestellt, daß er nicht geprüft hat ob ein Nichttragen eines Fahrradhelms eine Mitschuld begründet, denn die davongetragenen Verletzungen wären auch mit Helm nicht zu verhindern gewesen…

Aber das Dich das überfordert haben wir hier immer wieder gemerkt.

wenn du natürlich anwälte und urteile für unfehlbar und nicht
hinterfragbar hältst, bist du hier leider falsch, auch wenn
deine texte mich immer sehr belustigen :wink:, aber eine diskusion
bringt es nicht weiter, auch wenn man 1000 mal zitate aus dem
zusammenhang reisst und die auslegung der urteile allein dem
springerverlag…

Ach weißte, Du mußt nicht von Dir auf andere schließen. Im Gegenteil zu Dir habe ich das Urteil gelesen und verstanden, das eine Prüfung der Mitschuld wegen nichttragen eines Fahrradhelms gar nicht stattgefunden hat, weil sie nicht notwendig war.

Zwei Mituser haben Dir versucht zu erklären, das Dein genanntes Urteil nicht passt, einer von beiden macht das beruflich. Die Größe zuzugeben, das Du falsch lagst, hast Du wohl nicht.

Hallo!

Vergiss es, sowas nennt man Beratungsresistenz bzw. verdichtetes Rechtsbewusstsein:wink:)) hast sicher auch schon mal mitgekriegt, dass es sowas gibt :wink:

Gruß
Tom

1 Like

och tom, da hab ich mehr erwartet, wobei, eigentlich nicht… :wink:

och engelchen, wie oft den noch, du musst in den kommentar gucken :wink:

aber eine sorgfaltspflichtverletzung, die kaum in dem immer best möglichen schutz leigen kann.

dann wäre ein verschulden bei fussgängern ohne helm auch sofort zu bejahren, da helm ja schützen