Teilschuld fuer Radfahrer ohne Helm rechtens?

Hallo,

es gab ein interessantes Urteil: Radfahrer ohne Helm, die sich an alle Verkehrsregeln halten und unverschuldet Unfallopfer werden, haben eine Teilschuld weil es als erwiesen gilt dass ein Helm die Sicherheit erhoeht.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/unfall-richter-ge…

Wenn dieses Urteil in hoeheren Instanzen Bestand hat und man es als Praezedenzfall betrachtet: Kann es sein dass Fahrer von Kleinwagen bei unverschuldeten Unfaellen auch eine Mitschuld bekommen weil es auch als erwiesen gilt dass kleine (oder auch alte) Autos gegenueber dem Durchschnittsauto ein hoeheres Verletzungsrisiko fuer die Insassen bedeuten?

Die Situation ist m.E. aehnlich: Es ist legal ohne Helm mit dem Rad zu fahren und ebenso legal einen Kleinwagen zu fahren. Beide Verhaltensweisen erhoehen aber das Verletzungsrisiko bei einem (unverschuldeten) Unfall.

Gruss
Desperado

Kann es sein dass Fahrer von
Kleinwagen bei unverschuldeten Unfaellen auch eine Mitschuld
bekommen weil es auch als erwiesen gilt dass kleine (oder auch
alte) Autos gegenueber dem Durchschnittsauto ein hoeheres
Verletzungsrisiko fuer die Insassen bedeuten?

Eine interessante Theorie…

Sie scheitert aber am Verhältnis von Aufwand und Wirkung. Ein guter Fahrradhelm kostet 80€, ein gutes und [vermeintlich] sicheres Auto das 1000-fache und mehr.

Gruß Crack

Sie scheitert aber am Verhältnis von Aufwand und Wirkung. Ein
guter Fahrradhelm kostet 80€, ein gutes und [vermeintlich]
sicheres Auto das 1000-fache und mehr.

Das glaube ich nicht ganz.

  1. Kann sich auch ein mittelloser Schueler, Obdachloser, ALG2-Empfaenger… ein Rad leisten weil es diese teilweise geschenkt gibt. Fuer diese Personen ist ein Helm teilweise relativ teuer. Es gibt auch Personen mit extrem grossen Kopf die eine Spezialanfertigung braeuchten… Wer ein Auto faehrt muss zumindest genug Geld fuer Steuer, Versicherung, Tuev… haben.

  2. Ist Sicherheit nicht teuer. Bei den meisten Unfallarten spielt das Fahrzeuggewicht eine grosse Rolle. Einen alten 7er BMW gibt es fuer ein paar hundert Euro zu kaufen und er ist deutlich sicherer als ein (alter) Kleinwagen.

  3. Ist das Verhaeltnis von Aufwand und Wirkung schwer abzuschaetzen, d.h. ein Gericht kann das kaum beurteilen.

  4. Ist die Wirkung eines Helmes nicht unbedingt sicherheitsfoerdernd, eine Peruecke ist laut einer wissenschaftlichen Studie sicherheitsfoerdender. (http://www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetai…)

Gruss

Desperado

Guten Abend!

Ist die Wirkung eines Helmes nicht unbedingt
sicherheitsfoerdernd, eine Peruecke ist laut einer
wissenschaftlichen Studie sicherheitsfoerdender.
(http://www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetai…)

Nicht alles, was unter Studie läuft, ist auch nur das Papier wert. Es wird viel dösiger Kram zusammengekritzelt. In dem Urteil, an dem du dich störst, ging es übrigens um eine Frau. Der Frau hätte gewiß keine Perücke, aber ziemlich sicher ein Helm geholfen.

Man braucht keine Studien, um zu realisieren, daß man - ganz unabhängig von Fremdeinwirkung - bei Stürzen mit dem Fahrrad einer beträchlichen Verletzungsgefahr ausgesetzt ist. Man braucht auch keine Studie für die Erkenntnis, daß ein Helm den Schädel schützt. Ein Sturz oder ein Zusammenprall mit wem oder was auch immer verläuft mit Helm mit hoher Wahrscheinlichkeit glimpflicher als mit dem ungeschützten Kopf.

Wie immer gibt es viele Leute, die seltsame Argumente bemühen, um Sinnvolles abzubiegen. Mir sind die Diskussionen in den 70ern noch lebhaft in Erinnerung, als Sicherheitsgurte zur Pflicht wurden. Hatten wir alles schon, auch alle noch so abgedrehten Argumente.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hi

Ja in Deutschland muss alles fest in Gesetze gepackt werden und das i-Tüpfelchen muss geregelt werden , da ja die Menschheit zu blöde ist um selber zu Denken.

Es spricht nichts gegen das Tragen eines Helmes , es spricht nichts gegen das anlegen eines Sicherheitsgurtes , und es gibt soviele Arbeitsschutzmassnahmen auf der Baustelle , sowie das tragen von Schutzbekleidung im Sport .

Man kann es aber auch übertreiben.

Einen Bauhelm auf der Strasse tragen , weil man sich ja noch auf dem Weg zum Auto befindet , der Himmel könnte einem ja auf den Kopf fallen

oder jemand der im Ausland eine gute Reiterin ist , dort schon Polale geholt hat , darf in Deutschland auf einem Reiterhof nicht auf das Pferd weil dort wo Sie reitet Reiterstiefel anderst aussehen und es dort keine Helmpflicht für Reiter gibt .

Wenn es einmal eine HelmPFLICHT für Radfahrer gibt , verkaufe ich mein Fahrrad , ich komme aus der Kampfkunstszene , ich bin schon einige male von einer Leiter gefallen , sogar schon aus rund 2,50 Meter Standhöhe und habe mir nichts gebrochen, weil ich fallen und abrollen gelernt habe .

Meines erachtens haben Gerichte so etwas überhaupt nicht zu entscheiden , den Schaden , bzw Schmerzen , Krankenhausaufenthalt hat in dem Falle doch diejenige die es verursacht hat

Ich weiss , es ist keine Rechtsantwort , aber manchmal geht mir auch mal der Hut hoch

gruss

Toni

Hallo Desperado,

es geht ja nicht darum dass ein Radfahrer ohne Helm eine Mitschuld am Unfall trägt. Der Unfall wäre vermutlich mit Helm ebenso passiert wie ohne Helm.

Dass der Radfahrer der meinte auf den Helm zu verzichten, sei es aus Bequemlichkeit, um die Frisur zu schonen oder aus finanziellen Gründen, sich an seinen Heilkosten beteiligen muss, kann eigentlich nur im Interesse aller sein.

Finde die Entscheidung absolut richtig. Vielleicht sollte man einfach gleich eine Helmpflicht für Radfahrer einführen.

just my 2 cent
Florian

Hi,

Wenn es einmal eine HelmPFLICHT für Radfahrer gibt , verkaufe
ich mein Fahrrad , ich komme aus der Kampfkunstszene , ich bin
schon einige male von einer Leiter gefallen , sogar schon aus
rund 2,50 Meter Standhöhe und habe mir nichts gebrochen, weil
ich fallen und abrollen gelernt habe .

also müssen wir eine Kampfkunst(Sport)pflicht für alle einführen, damit das richtige Abrollen jeder lernen muß?

Meines erachtens haben Gerichte so etwas überhaupt nicht zu
entscheiden , den Schaden , bzw Schmerzen ,
Krankenhausaufenthalt hat in dem Falle doch diejenige die es
verursacht hat

Darum geht es nicht. Es geht darum, das die Kosten in der entstandenen Höhe vermeidbar gewesen wären, hätte die Frau einen Helm getragen. Und nur hierfür sind ihr (zu recht) 20% angerechnet worden.

Ein bisschen Eigenverantwortung schadet nicht.

Gruß
Tina
*mitHelmaufdemRad*

Hi,

Wenn dieses Urteil in hoeheren Instanzen Bestand hat und man
es als Praezedenzfall betrachtet: Kann es sein dass Fahrer von
Kleinwagen bei unverschuldeten Unfaellen auch eine Mitschuld
bekommen weil es auch als erwiesen gilt dass kleine (oder auch
alte) Autos gegenueber dem Durchschnittsauto ein hoeheres
Verletzungsrisiko fuer die Insassen bedeuten?

Die Situation ist m.E. aehnlich: Es ist legal ohne Helm mit
dem Rad zu fahren und ebenso legal einen Kleinwagen zu fahren.
Beide Verhaltensweisen erhoehen aber das Verletzungsrisiko bei
einem (unverschuldeten) Unfall.

im Kern geht es um die Frage, was man dem Einzelnen zumuten kann um die Folgen von Unfällen zu minimieren. Das hat nichts damit zu tun, ob es eine generelle Pflicht gibt diese Maßnahme auch zu ergreifen.

Der Grundgedanke ist: es gibt eine Maßnahme, die jedermann ergreifen kann um die Folgen von Unfällen zu minimieren (es gibt keine tatsächlichen Hindernisse) und es ist Allgemeingut, dass diese Maßnahme dazu geeignet ist. Dann erwartet man, dass diese Maßnahme auch ergriffen wird, bzw. das Unfallopfer muss sich einen Teil seiner Verletzungen selbst zurechnen lassen, wenn es die Maßnahme nicht ergriffen hat.

Ob man das unsichere Verhalten aber sanktioniert, bzw. das sichere Verhalten zwingend vorschreibt, hat mit dieser Frage nichts zu tun. Wäre es so, dass nur verbotenes Handeln eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen begründen kann, würde das zu absurden und unkalkulierbaren Verhältnissen führen (nur das Beispiel angepaßte Geschwindigkeit: entweder würde haarklein geregelt unter welchen Umständen welche Geschwindigkeit noch angemessen ist - was faktisch unmöglich ist - oder keine Geschwindigkeit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit könnte noch zu einer Teilschuld führen).

Der Grundgedanke, „Nichthelmträgern“ entsprechende Verletzungen vorzuhalten, ist in meinen Augen nur konsequent und wird sich auf Dauer durchsetzen. Ich hoffe nur inständig, dass unsere gewählten Vertreter sich der Versuchung entziehen können, die allgemeine Helmpflicht für Radler einzuführen…

Gruß Stefan

Hallo,

es gab ein interessantes Urteil: Radfahrer ohne Helm, die sich an alle Verkehrsregeln halten und unverschuldet Unfallopfer werden, haben eine Teilschuld weil es als erwiesen gilt dass ein Helm die Sicherheit erhoeht.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/unfall-richter-ge…

Wenn dieses Urteil in hoeheren Instanzen Bestand hat

Das wäre wirklich interessant. Gibt es irgendwo einen Link zum Urteilstext? Gründet diese Teilschuld allein auf dem Fehlen des Helmes oder war die Radfahrerin zusätzlich irgendwie besonders schnell oder mit meterhohen Plateauschuhen unterwegs?
Was musste sie jetzt eigentlich bezahlen?

und man es als Praezedenzfall betrachtet: Kann es sein dass Fahrer von Kleinwagen bei unverschuldeten Unfaellen auch eine Mitschuld bekommen weil es auch als erwiesen gilt dass kleine (oder auch alte) Autos gegenueber dem Durchschnittsauto ein hoeheres Verletzungsrisiko fuer die Insassen bedeuten?

Denkbar. Konsequent weitergedacht, sollte man sich dann wohl auch als Fussgänger nur noch mit Helm, Knie-, Ellenbogen-, Schienbeinprotektoren etc. pp. in die Öffentlichkeit begeben? Denn dadurch, dass sie sich so ungeschützt in die Öffentlichkeit begeben, sind wären sie dann ja selber schuld, wenn sie stärker verletzt werden als mit solch einer Schutzausrüstung.

Ich kann zwar die Gedankengänge des Gerichts nachvollziehen, aber die Begründung erscheint schon etwas eigenartig. Wenn ich die Ausführungen des Gerichts richtig verstehe, sind die Radfahrer selber (teil)schuld, wenn Kraftfahrer ihre Interessen gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern rücksichtslos durchsetzen und sie dabei dann verletzt werden.
Hier ist dann wohl wieder mal der Gesetzgeber gefragt für Klarheit zu sorgen. Es muss ja nicht in das übliche Vorschreiben/Verbieten hinauslaufen. So sollten dann konsequenterweise auch die KV in solchen Fällen ihre Versicherten in Regress nehmen können.

Grüße

Ich hoffe nur inständig,
dass unsere gewählten Vertreter sich der Versuchung entziehen
können, die allgemeine Helmpflicht für Radler einzuführen…

Wieso? Was spricht dagegen? Die gleichen Argumente kamen auch, als es um Helmpflicht bei Motorrädern ging. Oder die Gurtpflicht im Auto. Schon allein, dass der Helm schwere Verletzungen verhindern KÖNNTE sollte eigentlich als Argument ausreichen, oder?

Ich fahre täglich mit dem Rad zur Arbeit - und ich bin extrem froh, dass ich einen Helm trage. Immerhin verdiene ich mit meinem Kopf meinen Lebensunterhalt…

Hallo,

selten so einen UNFUG gelesen. Mit der Begründung hat man auch eine Helm und Lederkombi Pflicht für Fussgänger zu fordern! Ja Eigenverantwortung und so… gelle…was ein Unsinn.
Das Urteil wird kassiert und das wars dann.

Und bevor das Gejammer weiter geht, jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht, das seine Gesundheit und sein Eigentum geschützt sind und er hat keine weiteren Massnahmen außer den vorgeschrieben zu treffen, um sie zu schützen. Wenn er es doch macht, darf er das natürlich, aber es kann ihm niemand vorwerfen, wenn er es nicht macht, einfach weil es keine Pflicht dazu gibt.

hth

ps: du hast bestimmt auch Feuermelder und Feuerlöscher in jedem Raum und einen Brandschutzbeauftragten, der das alle 4 Wochen überprüft. Was hast du nicht? Wenn das mal dieser Richter hört, dann gibts gleich weniger Geld, wenn Dritte die Bude anstecken!

Hallo

es gab ein interessantes Urteil: Radfahrer ohne Helm, die sich
an alle Verkehrsregeln halten und unverschuldet Unfallopfer
werden, haben eine Teilschuld weil es als erwiesen gilt dass
ein Helm die Sicherheit erhoeht.

Ich hätte nicht vermutet, dass das Urteil von einem OLG war, interessant.

Wenn dieses Urteil in hoeheren Instanzen Bestand hat und man
es als Praezedenzfall betrachtet: Kann es sein dass Fahrer von
Kleinwagen bei unverschuldeten Unfaellen auch eine Mitschuld
bekommen weil es auch als erwiesen gilt dass kleine (oder auch
alte) Autos gegenueber dem Durchschnittsauto ein hoeheres
Verletzungsrisiko fuer die Insassen bedeuten?

Die Situation ist m.E. aehnlich: Es ist legal ohne Helm mit
dem Rad zu fahren und ebenso legal einen Kleinwagen zu fahren.
Beide Verhaltensweisen erhoehen aber das Verletzungsrisiko bei
einem (unverschuldeten) Unfall.

Mal abgesehen von der (teilweise albernen) Diskussion über den Nutzen von Fahrradhelmen…

Das ist garnicht so ungewöhnlich, wenn du mal darüber nachdenkst. Wer schneller als die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn fährt kann eine Teilschuld zugesprochen bekommen, auch wenn er sonst nichts falsch gemacht hat. Es war nicht verboten mit Sommerreifen im Winter zu fahren, wer aber an einem Unfall beteiligt war (ohne ursächliche Schuld) konnte trotzdem eine Teilschuld bekommen.

Und auch schon vor der Gurtpflicht wurde die Schadensabwicklung und Schadensersatz durch das Tragen eines Sicherheitsgurtes beeinflusst.

Und ich halte es in Zukunft auch für denkbar, das ein Oldie-Fahrer nicht allen Schaden ersetzt bekommt, wenn nach einem kleinen Auffahrunfall die Leber von der starren Lenksäule durchbohrt wird, weil es keine Sicherheitsgurte gab.

Die Abwägung, was an persönlicher Einschränkung zumutbar ist (und darum geht es ja beim Helm) ändert sich nun mal im Laufe der Zeit. Nötigenfalls muss halt der Gesetzgeber handeln, wobei ich mir gerade nicht vorstellen kann, wie er eine Negativfeststellung treffen kann, ausser „Fahrradhelme sind verboten“ :smile:

Grüße,
.L

Hallo,

Mal abgesehen von der (teilweise albernen) Diskussion über den Nutzen von Fahrradhelmen…

Das ist garnicht so ungewöhnlich, wenn du mal darüber nachdenkst. Wer schneller als die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn fährt kann eine Teilschuld zugesprochen bekommen, auch wenn er sonst nichts falsch gemacht hat.

Das hinkt wahrscheinlich etwas, da mit der Geschwindigkeit nicht nur die Folgen eines Unfalles wachsen sondern auch die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass es überhaupt zu einem kommt. Letzteres sehe ich beim Helm eher nicht.

Es war nicht verboten mit Sommerreifen im Winter zu fahren, wer aber an einem Unfall beteiligt war (ohne ursächliche Schuld) konnte trotzdem eine Teilschuld bekommen.

War/Ist das tatsächlich immer frei von einer ursächlichen Schuld? Oder spielt(e) es da schon eine Rolle, ob mit Winterreifen der Unfall hätte vermieden werden können? Die Haftung auf dem Untergrund ist ja doch eine andere und macht schon einen Unterschied, ob man die Karre noch unter Kontrolle hat oder nicht. Ein Helm hat da keinen Einluss drauf.

Und auch schon vor der Gurtpflicht wurde die Schadensabwicklung und Schadensersatz durch das Tragen eines Sicherheitsgurtes beeinflusst.

Ansonsten wie gesagt nachvollziehbar, zumal es sich ja „nur“ um den eigenen Schaden handelt und der Radfahrer hier nicht auch noch 20% des Schadens des Unfallgegener übernehmen muss. Insofern ist hier vielleicht auch die Formulierung von Schuld etwas unglücklich. Haftung wäre da vielleicht besser. So ähnlich hat es dann wohl auch das Gericht formuliert. Quasi eine Haftung für eine selbsgewählte Gefahrerhöhung, wobei letztlich die Abgrenzung/Definition immer schwierig bleiben wird.

Grüße

Hallo

  1. Ist die Wirkung eines Helmes nicht unbedingt
    sicherheitsfoerdernd, eine Peruecke ist laut einer
    wissenschaftlichen Studie sicherheitsfoerdender.
    (http://www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetai…)

Dass ist genau das, was die Diskussion teilweise so albern macht. Eine Person macht eine Versuchsreihe, mit sich selbst als Versuchsobjekt. Und schaut man sich sein Blog seit 2007 an, scheint mir der Typ nicht gerade neutral und unvoreingenommen.

Es gibt ein paar sinnvolle Überlegungen zu Pro und Kontra Helmnutzung und Helmpflicht, aber die Verschwörungstheorien der A-Radler machen jede Diskussion sinnlos (fairererweise muss man sagen, das es auf der Gegenseite auch genug Trolle gibt).

Grüße,
.L

Gruss

Desperado

Hallo,

selten so einen UNFUG gelesen. Mit der Begründung hat man auch
eine Helm und Lederkombi Pflicht für Fussgänger zu fordern!

Wer die Meinung andersdenkender als Unfug abtut, disqualifiziert sich für eine ernstzunehmende Diskussion.

Ja

Eigenverantwortung und so… gelle…was ein Unsinn.

Nö stimmt, es sind immer die anderen Schuld. Du hast aber schon das Urteil gelesen oder prollst Du einfach nur rum?

Das Urteil wird kassiert und das wars dann.

Ach ein Hellseher, na das sagt dann ja alles…

Und bevor das Gejammer weiter geht, jeder Verkehrsteilnehmer
hat das Recht, das seine Gesundheit und sein Eigentum
geschützt sind und er hat keine weiteren Massnahmen außer den
vorgeschrieben zu treffen, um sie zu schützen. Wenn er es doch
macht, darf er das natürlich, aber es kann ihm niemand
vorwerfen, wenn er es nicht macht, einfach weil es keine
Pflicht dazu gibt.

Das sah jetzt das OLG aber irgendwie anders.

ps: du hast bestimmt auch Feuermelder und Feuerlöscher in
jedem Raum und einen Brandschutzbeauftragten, der das alle 4
Wochen überprüft. Was hast du nicht?

Vorurteile hast Du…

Doch habe ich, sowohl Feuermelder, als auch einen Feuerlöscher und sogar noch besser: ich habe sogar den Kommandanten der örtlichen Feuerwehr zuhause.

Na dann bin ich ja bestens abgesichert…

Hallo!

Das stimmt schon, die Frage ist ja nur die, wo man die Grenze zieht. Alle diese Fragen sind politisch keine Fragen des entweder/oder, sondern es sind Gegensätze abzuwägen und irgendwo abzugrenzen. Das ist natürlich wesentlich schwieriger.

Das wird schnell plausibel, wenn man die Gedanken weiter denkt: rein vom Standpunkt der Sicherheit bei Fahrrädern wäre es sinnvoll Motorradlederbekleidung und einen Vollvisierhelm zu tragen. Das Verletzungsrisiko würde dadurch deutlich gesenkt. Klingt unsinnig? Stimmt schon, aber vom Standpunkt der Sicherheit ist das eindeutig richtig.

100% Sicherheit für Radfahrer gäbe es auch dadurch, indem man ihnen verbietet mit dem Fahrrad zu fahren…

Alles Extrembeispiele, aber sie zeigen, dass es grundsätzlich immer Abwägungsfragen sind.

Gruß
Tom

Wenn es einmal eine HelmPFLICHT für Radfahrer gibt , verkaufe
ich mein Fahrrad , ich komme aus der Kampfkunstszene , ich bin
schon einige male von einer Leiter gefallen , sogar schon aus
rund 2,50 Meter Standhöhe und habe mir nichts gebrochen, weil
ich fallen und abrollen gelernt habe .

super! es ist auch schon jemand aus dem flugzeug gefallen und hat sich nur ein paar knochen gebrochen. fallschirme kann man also abschaffen, oder wie? ok, ich weiß, der vergleich hinkt gewaltig, aber deiner mit der leiter auch. deine einbildung, einen unkrontrollierten sturz von einem fahrrad immer abfangen zu können, möchte ich ja nur ungern anzweifeln, aber schon mal seitlich von einem größeren auto angefahren worden? so dass du nicht auf der haube landest, sondern direkt auf der straße? das haut dich schneller auf die seite, als du auch nur den lenker loslassen kannst, geschweige denn dass du dich noch irgendwie abrollen kannst. du schlägst erst mit der schulter auf, dann mit dem kopp. wenn du da keinen helm auf hast, dann ist der schädelbruch vorprogrammiert. ok, derjenige war kein kampf"künstler". chuck norris wäre da natürlich einfach weiter gefahren :wink:

letztendlich finde ich die diskussion albern: wer meint, keinen helm zu brauchen - bitte. mir wäre mein schädel zu schade. aber bitte bemüht nicht krampfhaft irgendwelche völlig abstrusen argumente um gegen helme zu wettern.

2 Like

Hallo.

Wahrscheinlich geht es wieder mal darum, die Gesetze aufzuweichen, damit Deutschlands Juristen mehr Arbeit bekommen.

Ein völlig unmögliches Urteil!

mfg

Hallo!

Das geht völlig am Problem vorbei, was du schreibst. Ich habe selbst auch Zweifel, ob das so richtig ist, was da in diesem (offensichtlich nicht rechtskräftigen) Urteil judiziert wird, aber:

Beim sogenannten Mitverschulden und der daraus folgenden Haftungseinschränkung geht es nicht darum, dass der Geschädigte irgendetwas Unerlaubtes gemacht hätte (auch wenn es solche Fälle gibt), sondern darum, ob das zusätzliche Risiko von der Haftung des Schädigers mitumfasst ist.

D.h. es geht nicht darum, ob man mit Helm fahren muss oder nicht. Es geht darum: Man kann mit Helm fahren und man kann ohne Helm fahren. Durch das Fahren ohne Helm nimmt der Radfahrer freiwillig ein höheres Risiko auf sich. Kommt es jetzt zu einem Unfall: Haftet der Schädiger auch für dieses höhere Risiko durch das freiwillige Fahren ohne Helm? Das ist die Quintessenz aus dem ganzen, worum es geht, wenn man beim Mitverschulden von einer Obliegenheit zur Wahrung der eigenen Schutzinteressen spricht. Das ist also eine Abgrenzung der Schadenszurechnung.

Gruß
Tom

1 Like

, aber schon mal

seitlich von einem größeren auto angefahren worden? so dass du
nicht auf der haube landest, sondern direkt auf der straße?
das haut dich schneller auf die seite,

Ja diese Erfahrung habe ich schon 2 mal hinter mir , aber als Fussgänger

Ich gehe auf dem Bürgersteig und plötzlich parkt das Auto neben mir rückwärts aus ohne das der/die Fahrer(in) nach hinten Schaut.
Aus Reflex mache ich einen Sprung auf die Strasse.
In dem moment hupt es und quietschen Bremsen , ich erkenne gerade noch das herannahende Auto und mache einen Satz dem auf die Motorhaube und dann knallt es .
Dann war der Rückwärtsausparkende gegen das vorbeifahrende , jetzt haltende Auto gefahren.

Das hatte ich jetzt 2 mal, einmal in Diez am Markt und einmal in Hahnstätten an der Post
Wenn ich da nicht reagiert hätte , wären meine Beine Matsch

ich hatte mir dabei auch blaue Flecken an Beine , Arm und Hinterkopf gestossen ,( und der Trulla die da ausgeparkt beinahe ein blaues Auge gestossen ) aber wie wäre es denn mit einer Kissenpflicht rund um den Körper damit man weich fällt oder einer Ritterüstungspflicht wie im Mittelalter für Fussgänger , damit sich die Rüstung höchstens verbiegt aber die Knochen heile bleiben wenn da einer Ausparkt und nicht schaut .

gruss

Toni