Hallo Community,
wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite. Darf ich mich da Teilselbständig machen oder ist das nur in der Privatwirtschaft möglich?
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüsse
Miklosch
Hallo Community,
wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite. Darf ich mich da Teilselbständig machen oder ist das nur in der Privatwirtschaft möglich?
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüsse
Miklosch
Im Prinzip ja.
Ob es im konkreten Fall realisierbar ist, kann man nicht sagen.
Mindestens ist der Dienstherr in Kenntnis zu setzen und die Tätigkeit darf sich nicht negativ auf das Dienstverhältnis auswirken oder gar einen Interessenkonflikt verursachen.
Hi
Prinzipiell ist das möglich - hängt aber von Art und Umfang der Nebentätigkeit ab.
Manche sind genehmigungsfrei aber anzeigepflichtig - manche genehmigungspflichtig - manche nur bis zu einer finanziellen Höchstgrenze erlaubt etc. Und deine Leistungsfähigkeit darf dadurch nicht eingeschränkt werden.
Du musst also dem Dienstherrn fragen was erlaubt ist
Gruß h
mit zwei genehmigten Nebenjobs
1x freiberuflich - 1x Handwerk