Guten abend,
wie sieht es rechtlich aus, wenn der erste Teil eines Fluges (bei Eurowings) von in diesem Fall München nach Köln gestrichen worden ist und der zweite Teil (Köln nach Bangkok) wie geplant zur Verfügung steht?
Was sind in einem solchen Fall die Optionen?
Der Flughafen Köln ist ohne einen anderen Flug am morgen oder einen Hotelaufenthalt nicht zu erreichen von München aus.
Kennt sich jemand aus?
Grüße,
Zahira