Teilstrecke vom Flug gestrichen (wegen Überbuchung ?)

Guten abend,
wie sieht es rechtlich aus, wenn der erste Teil eines Fluges (bei Eurowings) von in diesem Fall München nach Köln gestrichen worden ist und der zweite Teil (Köln nach Bangkok) wie geplant zur Verfügung steht?
Was sind in einem solchen Fall die Optionen?

Der Flughafen Köln ist ohne einen anderen Flug am morgen oder einen Hotelaufenthalt nicht zu erreichen von München aus.

Kennt sich jemand aus?

Grüße,
Zahira

Was sagt die Airline?

Hast du zwei einzelne Flüge gebucht oder eine Umsteigeverbindung?

Doch, schon.

München Hbf ab 0.01 h - Köln/Bonn Flughafen an 07.26 h - München Hbf ab 04.48 h - Köln/Bonn Flughafen an 09.35 h - München Hbf ab 05.23 h - Köln/Bonn Flughafen an 10.35 h usw. usf.

Schöne Grüße

MM

Umsteigeverbindung ist gebucht.

Natürlich ist das keine Option und die Frage ist darum die um die Rechte.
Gebucht ist vormittag und nicht nacht davor mit insgesamt 2 Tagen Reise nonstop.
Manch einer hat auch Termine, die so etwas unmöglich machen.

Die sind Chaoten.
Erst hiess es " fliegen Sie mal mit einer anderen airline nach Köln und wir zahlen das, später hiess es einen viel früheren Flug am Vorabend und Hotel, das übernommen würde, ebenso würden die Stornokosten für Hotels am Zielort übernommen, schriftlich will man das aber alles nicht erklären…
Dann hiess es alles stornieren (und neu buchen für 3 Tage später).

Nun stellt sich inzwischen die Frage nach der Entschädigungszahlung plus Ersatzbeförderung oder Stornierung.

Sicher steht Dir eine Entschädigung zu: https://www.finanztip.de/flugannullierung/
Da kannste an Hand der Flugnr. prüfen wie viel: https://www.euclaim.de/flugannullierung
Nur wenn die Fuggesellschaft das Angebot anderer Flug und Hotel in Köln aufrecht erhalten hätte wäre es nicht so! ramses90

Danke für den link schon einmal!
Sie hat das aufrecht erhalten, es ist aber aus terminlichen Gründen nicht möglich, schon am abend vorher die Reise zu beginnen, das Angebot ist darum nicht akzeptabel.
Es scheint darauf hinaus zu laufen, dass wir das Angebot der Stornierung und Neubuchung 3 Tage später annehmen, oder aber Umbuchung auf 3 Tage später.
Das wäre laut der webside, bzw einer anderen (fairplane) eine Verspätung die zu einer Entschädigungszahlung führt.
Dabei spielt es keine Rolle, dass nur ein Teilflug ausfällt, so weit ich das verstehe, weil das Ziel deswegen nicht erreicht wird am gebuchten Tag.
Hab ich was übersehen?
Gruß,
Zahira